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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 51

 

– beim Opfer ist es relativ leicht, das klarzumachen, aber wer Täter ist, sollte man einem Verfahren und einer Verfahrensfindung anheim stellen; jetzt meine ich einmal, gehen wir nicht so streng mit dem Täterbegriff um, aber besser wäre der Begriff Beschuldigter, und ich nehme an, dass das ja auch so gemeint ist mit dem Beschuldigtenbegriff –, möchte ich darauf hinweisen, dass hier die Formulierung "ein Bediensteter" durch "drei Bedienstete" ersetzt wird. Ich glaube, dass das ein durchaus vernünftiger Abänderungsantrag ist, dem sich meine Fraktion auch anschließen kann.

 

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber das vorliegende Geschäftsstück auch zum Anlass nehmen, um auf ein anderes Thema zu sprechen zu kommen, nämlich darauf, dass Bedienstete der Stadt Wien – und ich gestehe ja durchaus ein, selbst ein solcher zu sein und bin das auch gerne – sich natürlich auch mit anderen Themen auseinander zu setzen haben, auch im Lichte  der jüngsten Ereignisse, das ist die Frage nach der Harmonisierung im Bereich des Pensionsrechtes.

 

Wir haben ja in den vergangen Wochen mit großer Aufmerksamkeit verfolgen können, wie auf der Bundesebene Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene stattgefunden haben, auf der Ebene zwischen den Vertretern der Regierung einerseits und den Vertretern der Sozialpartner andererseits, und bei all dem durchaus Trennenden, das diese Diskussion geprägt hat, hat es ein Element gegeben, wo es wie ich meine, über weite Strecken großes Einverständnis gegeben hat, dieses Ziel zu erreichen, das ist die Frage der Harmonisierung der Systeme. Da ist es ja so – da gibt es Zitate vom Gewerkschaftsbundpräsidenten Verzetnitsch abwärts –, dass man sich sehr stark für die Harmonisierung der Pensionssysteme ausgesprochen und das auch eingemahnt und eingefordert hat.

 

Ich glaube, man sollte das ernst nehmen und sollte es auch im Bereich der Stadt Wien in Angriff nehmen. Ich glaube, dass wir auch hier in Wien an dieser Reform der Pensionsordnung nicht werden vorübergehen können, und ich glaube, dass die Harmonisierung der Systeme auch ein Akt der Notwendigkeit ist. Um es ein bisschen pointierter zu formulieren: Ich meine, es sollte nicht so sein, dass Kollege Hundstorfer beispielsweise meint, in seiner Funktion als Gewerkschafter hier zu gewerkschaftlichen Aktionen aufrufen zu müssen, die dann schlussendlich in einem Misstrauensantrag für die Frau StRin Brauner enden.

 

Ich glaube, dass man sich, diesen Umweg über die Straße, gerade wenn es das Dienstrecht und das Pensionsrecht der Gemeindebediensteten betrifft, ersparen könnte, und werde mir daher erlauben, hier gemeinsam mit meinen Kollegen Dr Helmut Günther und Klubobmann Mag Hilmar Kabas einen Resolutionsantrag einzubringen, der folgende zwei Punkte beinhaltet:

 

"Der Wiener Landtag fordert die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal auf, umgehend mit der Personalvertretung Gespräche bezüglich der Umsetzung der Pensionsreform aus dem Jahr 2000 aufzunehmen" – da gibt es ja noch Versäumnisse – "und im Landtag umgehend einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen." – Das zum einen.

 

Zum Zweiten: "Überdies wird die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal aufgefordert, unabhängig davon, wie sich die Gespräche im Bund oder anderen Bundesländern entwickeln, auch die Punkte der Reform 2003 in diesem Gesetzesentwurf zu berücksichtigen."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Abschließend ersuche ich Sie, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FPÖ-.)

 

Landtagspräsident Johann Hatzl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schuster. Ich erteile es ihm.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben es uns bei der Vorbereitung dieses Novelle sicher nicht leicht gemacht, und ich möchte eingangs auch auf das eingehen, worauf Ing Rudolph hingewiesen hat. Ich möchte nicht anstehen, hier für die Anregungen, die auch von FPÖ-Seite zu dieser Novelle kamen, meinen persönlichen Dank auszusprechen, weil sie dazu dienlich waren, hier wirklich einige ordentliche Schritte weiterzukommen.

 

Wir haben heute eine Diskussion erlebt, die in ähnlicher Form im Großen und Ganzen schon einmal stattgefunden hat, als die Gerüchte über eine Gesetzesnovelle hier diskutiert wurden. Ich habe mich damals auch zu Wort gemeldet und gesagt, ich würde nichts unterstützen, überhaupt nichts unterstützen, das dazu beiträgt die Unabhängigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenats zu untergraben, und ich bin heute auch zutiefst überzeugt davon, dass wir mit dieser Novelle genau diesem Gedankengut auch weiter Folge leisten. Die Unabhängigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenats wird nicht unterwandert, wie es bezeichnet wurde, sondern sie wird in Teilbereichen verändert und sogar gestärkt.

 

Ich habe mir beim Beitrag von Kollegen Ulm zwei Fragen gestellt. Die eine Frage war die: Ich habe mich an eine Diskussion erinnert, die vor gar nicht allzu langer Zeit auch öffentlich geführt wurde, als der Unabhängige Bundesasylsenat im Innenministerium und aus dem Innenministerium in einer Form behandelt wurde, die nicht unsere Vorgangsweise entspricht, und es wurden auch organisatorische Maßnahmen getroffen, die wir nicht einmal andenken wollen. Hier gab es Hilfeschreie, datiert mit 10. März 2003, an alle Abgeordnete des Nationalrates, an die Klubs et cetera.

 

Als Kollege Ulm auf diesen Fall hingewiesen hat, auf den ich persönlich nicht näher eingehen kann, weil ihn nicht kenne, nämlich als er vom Büro für Sofortmaßnahmen erzählt hat, da habe ich mir gedacht, eigentlich eine schöne Einrichtung, die Transparenz produziert. Ich habe mich aber auch erinnert, dass es da in anderen

 

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