Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 51
einzutreten. Das haben Sie nicht getan, Sie bringen hier einfach
einen Initiativantrag ein.
Jetzt muss man gleich dazusagen - ich habe es dem
Kollegen LUDWIG ohnehin schon gesagt -, wir schauen uns so etwas natürlich sehr
genau an. Daher haben wir gesehen, dass in diesem Gesetz auch Schlampigkeiten
formeller Natur enthalten sind. Sie wissen, in einem Gesetzesantrag sind jene
Passagen fett formuliert, die geändert werden; da sind in diesem
Initiativantrag mehrere Fehler drinnen. Das heißt, es sind Passagen fett
formuliert, die nicht geändert werden, und es sind Passagen, die geändert
werden, nicht fett formuliert. Das haben wir Ihnen aber ohnehin schon
kommuniziert.
Daher mein Vorschlag, sich in Zukunft bei einem
Gesetz, das ein wichtiges Gesetz für diese Stadt ist, weil es um
Bewohnerinteressen und Veranstalterinteressen geht, rechtzeitig mit den
Oppositionsparteien auseinander zu setzen! Dann werden keine formalen Fehler
passieren, und dann werden auch die Oppositionsparteien - und ich glaube, das
wäre durchaus ein Gesetz gewesen, das wir zumindest mit meiner Partei im
Konsens hätten beschließen können - in Zukunft dazu bereit sein. Aber was wir
nicht akzeptieren können, weil das ein Präjudiz schaffen würde, ist, dass hier
eine absolute Mehrheitspartei uns einfach mit einem Initiativantrag in einer
Sache, die an und für sich gerechtfertigt ist, die aber überhaupt keinen Grund
der Dringlichkeit hätte, wenn man rechtzeitig damit begonnen hätte, überfährt.
Nach dem Motto "Wehret den Anfängen!" ist
das der Grund, warum wir heute dagegen stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag STEFAN gemeldet. Ich erteile ihm das
Wort.
Abg Mag Harald STEFAN
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Die undifferenzierte
Ausweitung aller Veranstaltungen - dafür kann ich mich auch nicht aussprechen.
Das hat mich ein bisschen gestört bei den Ausführungen, die heute schon
gekommen sind. Ich möchte nun noch eine weiteren Aspekt einbringen. Es gibt
nicht nur die Entwicklung des Menschenalters, die Sie beschreiben, Herr Dr
Salcher, sondern es gibt auch eine, die mit Familien einhergeht. Ich habe zum
Beispiel kleine Kinder und bin auch glücklich, wenn es am Abend irgendwann
einmal ruhig wird. Gott sei Dank wohne ich nicht in der Nähe von
Veranstaltungsorten, das ist mir schon klar. Daher muss man sehr wohl sagen,
dass darauf zu achten ist, dass die Bevölkerung auch geschützt wird. Insofern
ist der Gesetzesantrag mit konkreten Zahlen sicherlich zu begrüßen.
Allerdings muss dazugesagt werden, dass die
Vorgangsweise - und das ist auch unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf
beziehungsweise an der Änderung dieses Gesetzes - nicht in Ordnung ist.
Offenbar wollten die Sozialdemokraten nicht, dass wir zustimmen, sonst hätten
sie es ja über ein Begutachtungsverfahren ablaufen lassen. Wenn Sie es nicht
wollen, dann machen wir Ihnen auch diese Freude und stimmen nicht zu. Es muss
ja nicht so sein, dass der Gesetzesentwurf am 2. Juni im Ausschuss
vorgelegt wird und es kein Begutachtungs-verfahren und daher nicht die
Möglichkeit, ernsthaft zu prüfen, was drinsteht, gibt.
Anscheinend ist es auch unklar unformuliert. Frau
Kollegin Ringler hat manche Passagen offenbar nicht ganz richtig lesen können,
weil sie so unklar formuliert sind. Sie meint, dass nach zehn Veranstaltungen
pro Jahr eine Sondergenehmigung erforderlich ist; ich lese das nicht heraus,
sondern ich sehe nur, dass der § 21a für Veranstaltungen gedacht ist, die
seltener oder bis maximal zehn Mal pro Jahr stattfinden. Das heißt, es ist hier
offenbar nicht wirklich das Gelbe vom Ei entstanden. Man nennt das auf
Bundesebene "Speed kills" - ich würde sagen, etwas Ähnliches ist auch
das hier.
Ich ersuche daher, noch einmal zu überlegen, ob nicht
die Vorgangsweise, wie sie jetzt auch im GRÜNEN-Antrag zu lesen ist, sinnvoll
wäre: dass hier im Nachhinein ein Begutachtungsverfahren durchgeführt wird,
dass noch Änderungsvorschläge entgegengenommen und Verbesserungen vorgenommen
werden. Dann können wir uns durchaus vorstellen, dass wir einer Änderung des
Gesetzes, das die Intention hat, die wir jetzt sehen, auch zustimmen können.
Dem heutigen Antrag stimmen wir nicht zu. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr LUDWIG. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Michael LUDWIG (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der vorliegende Gesetzentwurf ist die Reaktion auf
die sehr dynamische Entwicklung im Rahmen des Veranstaltungsbetriebes in
unserer Stadt, insbesondere im Bereich der Freiluftveranstaltungen. Wir haben
bemerkt, dass es gerade in den letzten Monaten eine sehr starke Zunahme an
Open-Air-Großveranstaltungen gibt. Das ist sicher ein sehr lobenswerter Teil
der kulturellen Entwicklung unserer Stadt und zeigt auch, wie dynamisch die
Wienerinnen und Wiener von dem sehr umfassenden kulturellen Angebot in unserer
Stadt Gebrauch machen.
Tatsache ist aber auch - und das wurde eigentlich von
allen dreien meiner Vorredner angesprochen -, dass wir eine besondere
Verpflichtung und Verantwortung gegenüber den Anrainerinnen und Anrainern
haben, insbesondere was auch den Schutz vor Lärmemissionen betrifft. Das war mit
ein Grund, dass wir diese politische Verantwortung sehr ernst genommen haben
und diese Gesetzesmaterie als Initiativantrag eingebracht haben, um eben auch
die Anrainerinnen und Anrainer schon vor der großen
Sommer-Event-Veranstaltungszeit mit einem Gesetz entsprechend betreuen zu
können.
Aber dieses Gesetz bietet nicht nur Schutz für die
Anrainerinnen und Anrainer, sondern auch eine weitere Unterstützung für die
zahlreichen Veranstalter, die es in unserer Stadt gibt - für kommerzieller
Veranstalter, für
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