«  1  »

 

Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 51

 

einzutreten. Das haben Sie nicht getan, Sie bringen hier einfach einen Initiativantrag ein.

 

Jetzt muss man gleich dazusagen - ich habe es dem Kollegen LUDWIG ohnehin schon gesagt -, wir schauen uns so etwas natürlich sehr genau an. Daher haben wir gesehen, dass in diesem Gesetz auch Schlampigkeiten formeller Natur enthalten sind. Sie wissen, in einem Gesetzesantrag sind jene Passagen fett formuliert, die geändert werden; da sind in diesem Initiativantrag mehrere Fehler drinnen. Das heißt, es sind Passagen fett formuliert, die nicht geändert werden, und es sind Passagen, die geändert werden, nicht fett formuliert. Das haben wir Ihnen aber ohnehin schon kommuniziert.

 

Daher mein Vorschlag, sich in Zukunft bei einem Gesetz, das ein wichtiges Gesetz für diese Stadt ist, weil es um Bewohnerinteressen und Veranstalterinteressen geht, rechtzeitig mit den Oppositionsparteien auseinander zu setzen! Dann werden keine formalen Fehler passieren, und dann werden auch die Oppositionsparteien - und ich glaube, das wäre durchaus ein Gesetz gewesen, das wir zumindest mit meiner Partei im Konsens hätten beschließen können - in Zukunft dazu bereit sein. Aber was wir nicht akzeptieren können, weil das ein Präjudiz schaffen würde, ist, dass hier eine absolute Mehrheitspartei uns einfach mit einem Initiativantrag in einer Sache, die an und für sich gerechtfertigt ist, die aber überhaupt keinen Grund der Dringlichkeit hätte, wenn man rechtzeitig damit begonnen hätte, überfährt.

 

Nach dem Motto "Wehret den Anfängen!" ist das der Grund, warum wir heute dagegen stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag STEFAN gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Harald STEFAN (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Die undifferenzierte Ausweitung aller Veranstaltungen - dafür kann ich mich auch nicht aussprechen. Das hat mich ein bisschen gestört bei den Ausführungen, die heute schon gekommen sind. Ich möchte nun noch eine weiteren Aspekt einbringen. Es gibt nicht nur die Entwicklung des Menschenalters, die Sie beschreiben, Herr Dr Salcher, sondern es gibt auch eine, die mit Familien einhergeht. Ich habe zum Beispiel kleine Kinder und bin auch glücklich, wenn es am Abend irgendwann einmal ruhig wird. Gott sei Dank wohne ich nicht in der Nähe von Veranstaltungsorten, das ist mir schon klar. Daher muss man sehr wohl sagen, dass darauf zu achten ist, dass die Bevölkerung auch geschützt wird. Insofern ist der Gesetzesantrag mit konkreten Zahlen sicherlich zu begrüßen.

 

Allerdings muss dazugesagt werden, dass die Vorgangsweise - und das ist auch unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf beziehungsweise an der Änderung dieses Gesetzes - nicht in Ordnung ist. Offenbar wollten die Sozialdemokraten nicht, dass wir zustimmen, sonst hätten sie es ja über ein Begutachtungsverfahren ablaufen lassen. Wenn Sie es nicht wollen, dann machen wir Ihnen auch diese Freude und stimmen nicht zu. Es muss ja nicht so sein, dass der Gesetzesentwurf am 2. Juni im Ausschuss vorgelegt wird und es kein Begutachtungs-verfahren und daher nicht die Möglichkeit, ernsthaft zu prüfen, was drinsteht, gibt.

 

Anscheinend ist es auch unklar unformuliert. Frau Kollegin Ringler hat manche Passagen offenbar nicht ganz richtig lesen können, weil sie so unklar formuliert sind. Sie meint, dass nach zehn Veranstaltungen pro Jahr eine Sondergenehmigung erforderlich ist; ich lese das nicht heraus, sondern ich sehe nur, dass der § 21a für Veranstaltungen gedacht ist, die seltener oder bis maximal zehn Mal pro Jahr stattfinden. Das heißt, es ist hier offenbar nicht wirklich das Gelbe vom Ei entstanden. Man nennt das auf Bundesebene "Speed kills" - ich würde sagen, etwas Ähnliches ist auch das hier.

 

Ich ersuche daher, noch einmal zu überlegen, ob nicht die Vorgangsweise, wie sie jetzt auch im GRÜNEN-Antrag zu lesen ist, sinnvoll wäre: dass hier im Nachhinein ein Begutachtungsverfahren durchgeführt wird, dass noch Änderungsvorschläge entgegengenommen und Verbesserungen vorgenommen werden. Dann können wir uns durchaus vorstellen, dass wir einer Änderung des Gesetzes, das die Intention hat, die wir jetzt sehen, auch zustimmen können.

 

Dem heutigen Antrag stimmen wir nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr LUDWIG. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Michael LUDWIG (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Der vorliegende Gesetzentwurf ist die Reaktion auf die sehr dynamische Entwicklung im Rahmen des Veranstaltungsbetriebes in unserer Stadt, insbesondere im Bereich der Freiluftveranstaltungen. Wir haben bemerkt, dass es gerade in den letzten Monaten eine sehr starke Zunahme an Open-Air-Großveranstaltungen gibt. Das ist sicher ein sehr lobenswerter Teil der kulturellen Entwicklung unserer Stadt und zeigt auch, wie dynamisch die Wienerinnen und Wiener von dem sehr umfassenden kulturellen Angebot in unserer Stadt Gebrauch machen.

 

Tatsache ist aber auch - und das wurde eigentlich von allen dreien meiner Vorredner angesprochen -, dass wir eine besondere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber den Anrainerinnen und Anrainern haben, insbesondere was auch den Schutz vor Lärmemissionen betrifft. Das war mit ein Grund, dass wir diese politische Verantwortung sehr ernst genommen haben und diese Gesetzesmaterie als Initiativantrag eingebracht haben, um eben auch die Anrainerinnen und Anrainer schon vor der großen Sommer-Event-Veranstaltungszeit mit einem Gesetz entsprechend betreuen zu können.

 

Aber dieses Gesetz bietet nicht nur Schutz für die Anrainerinnen und Anrainer, sondern auch eine weitere Unterstützung für die zahlreichen Veranstalter, die es in unserer Stadt gibt - für kommerzieller Veranstalter, für

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular