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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 51

 

- ermöglicht er auch den Schutz von Anrainerinnen und Anrainern. Das ist uns durchaus wichtig, das ist schon klar und festzuhalten. Es geht auch darum, dass Anrainerinnen und Anrainer in dieser Stadt neben einem Kulturveranstalter ruhig schlafen können, das ist keine Frage.

 

Aber dieser Initiativantrag ist offensichtlich in einer Geschwindigkeit geschrieben worden, die schlicht dazu führt, das er in den Formulierungen ziemlich problematisch ist und eine ganze Reihe von sehr willkürlich auszulegenden Formulierungen enthält. Das ist auch ein Teil des Problems, wenn man einen Initiativantrag in dieser Form einbringt, statt ein ordentliches Verfahren zu machen und sich die notwendige Zeit zu nehmen, um ein Gesetz so zu ändern, dass es auch halten kann.

 

Tatsache ist, dass bei diesem Initiativantrag die große Sorge besteht, dass mit der neuen Formulierung, dass man Veranstaltungen nur noch zehn Mal an einem bestimmten Ort abhalten kann und dann Ausnahmegenehmigungen dafür braucht, natürlich auch die Veranstalter im besten Fall dem Gutdünken der Beamtinnen und Beamten dieses Hauses unterworfen sind, und im schlechtesten Fall der Willkür. Das ist etwas, was wir nicht wollen können.

 

Wenn Sie sich erinnern: die absurden Bestimmungen in der Tanzsteuer, die überhaupt nicht klar festlegen, was Tanz ist, wiederholen sich jetzt hier zum weiteren Male bei der Frage: Was ist eigentlich "zu laut"? Es gibt zwar in diesem Gesetz eine Tabelle, die das festhält - das ist eine sehr niedrig gehaltene Tabelle -, aber im Grunde genommen ist nicht eindeutig geklärt, wie diese Messungen vorgenommen werden sollen. Damit wird die Rechtsunsicherheit für alle Veranstalter und Veranstalterinnen wieder einmal nur dupliziert und verstärkt.

 

Ich möchte noch festhalten, dass es in diesem Initiativantrag ein oder zwei Punkte gibt, die wir gut finden, zum Beispiel die Frage der Einbeziehung von umweltpolitischen Fragestellungen bei der Genehmigung von Veranstaltungsstätten. Wir finden es auch gut und richtig, dass Veranstalter und Veranstalterinnen ihrem Publikum Ohrenschützer ausgeben sollen, für all jene, die das gerne wollen. Denn wir wollen ja nicht, dass irgendjemand gesundheitlich beeinträchtigt wird. Ich finde es aber sehr problematisch, dass wir hier eine Vorlage haben, die in dieser Weise auslegbar in alle möglichen Richtungen ist und bei der offensichtlich nicht einmal die Magistratsabteilungen, die diesen Initiativantrag geschrieben haben, einer Meinung sind.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass sich die Veranstalter in dieser Stadt von uns mehr an professioneller Abwicklung und auch an Sicherstellung von Rechtssicherheit erwarten dürfen. Ich hoffe auch, dass es uns in der nächsten Zeit gelingen wird, jene Schikanen aus dem Weg zu räumen, die derzeit das Leben der Kulturveranstalter schwer machen.

 

In diesem Sinne bringen wir heute auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Vereinfachungen für Veranstaltungen ein:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, erstens das Wiener Veranstaltungsgesetz dahin gehend zu durchforsten, ob die Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen in Wien ohne Gefährdung der Ziele des Wiener Veranstaltungsgesetzes vereinfacht und der Verfahrensaufwand reduziert werden kann, und zweitens bis Ende 2003 einen Entwurf zur Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes vorzulegen, mit dem diesen Erkenntnissen Rechnung getragen wird.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags an den Herrn amfsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft.

 

Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, in den nächsten Monaten diese Probleme, die ich eben skizziert habe, zu lösen, und dafür auch eine Form zu finden, die es den Veranstalterinnen und Veranstaltern in dieser Stadt ermöglicht, weiterhin gute Arbeit für Wien zu leisten. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg Christian Oxonitsch - in Richtung Abg Mag Marie Ringler -: Den Antrag gibt es hier noch nicht!)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr Salcher. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Andreas Salcher (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Öffnung des öffentlichen Raums oder der stärkeren Nutzung müssen natürlich auch bestimmte Grenzen gesetzt werden. Ich bin ein Bewohner des 1. Bezirkes, und ich kann sagen: Viel mehr als im 1. Bezirk kann der öffentliche Raum nicht mehr genutzt werden. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll sein kann, zum Beispiel eine Zone im 1. Bezirk wie das so genannte "Bermuda-Dreieck" auf den gesamten 1. Bezirk auszuweiten. Das hätte nämlich zur Konsequenz, dass es dann keine Bewohner mehr gibt. Aber wir alle kennen das von amerikanischen Städten, dass zu einer funktionieren Urbanität nicht nur Lokale und Veranstaltungen, sondern auch Geschäftsleute und selbstverständlich auch Bewohner gehören. Sonst ist es nämlich eine tote Stadt.

 

Ich kann Ihnen sagen, die Grenzen in bestimmten Bereich dieser Stadt sind ohnehin schon erreicht, nicht nur, was die Lärmbelästigung der Bewohner betrifft, sondern zum Beispiel auch, was die Geschäftsleute betrifft. Wer das auf der Kärntner Straße erlebt, wenn dort Straßenmusiker teilweise mit einem Repertoire von drei Liedern vor einem Geschäftslokal, in dem es auch Angestellte gibt, immer wieder dieselben Lieder spielen - da verliert man auf Dauer die Zumutbarkeit, nicht nur bei den Bewohnern, sondern auch bei den dortigen Beschäftigten.

 

Worum es bei dem Veranstaltungsgesetz geht - und im Prinzip ist hier eine sehr ausgewogene Formulierung gefunden worden -, ist einfach, die Interessen der Menschen, die ausgehen wollen, auf der einen Seite und die Interessen der Bewohner auf der anderen Seite zu wahren.

 

Man muss eines klar und deutlich sagen: Dass gesagt worden ist, es muss noch viel mehr stattfinden und

 

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