Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 51
- ermöglicht er auch den Schutz von Anrainerinnen und
Anrainern. Das ist uns durchaus wichtig, das ist schon klar und festzuhalten.
Es geht auch darum, dass Anrainerinnen und Anrainer in dieser Stadt neben einem
Kulturveranstalter ruhig schlafen können, das ist keine Frage.
Aber dieser Initiativantrag ist offensichtlich in
einer Geschwindigkeit geschrieben worden, die schlicht dazu führt, das er in
den Formulierungen ziemlich problematisch ist und eine ganze Reihe von sehr
willkürlich auszulegenden Formulierungen enthält. Das ist auch ein Teil des
Problems, wenn man einen Initiativantrag in dieser Form einbringt, statt ein
ordentliches Verfahren zu machen und sich die notwendige Zeit zu nehmen, um ein
Gesetz so zu ändern, dass es auch halten kann.
Tatsache ist, dass bei diesem Initiativantrag die
große Sorge besteht, dass mit der neuen Formulierung, dass man Veranstaltungen
nur noch zehn Mal an einem bestimmten Ort abhalten kann und dann
Ausnahmegenehmigungen dafür braucht, natürlich auch die Veranstalter im besten
Fall dem Gutdünken der Beamtinnen und Beamten dieses Hauses unterworfen sind,
und im schlechtesten Fall der Willkür. Das ist etwas, was wir nicht wollen
können.
Wenn Sie sich erinnern: die absurden Bestimmungen in
der Tanzsteuer, die überhaupt nicht klar festlegen, was Tanz ist, wiederholen
sich jetzt hier zum weiteren Male bei der Frage: Was ist eigentlich "zu
laut"? Es gibt zwar in diesem Gesetz eine Tabelle, die das festhält - das
ist eine sehr niedrig gehaltene Tabelle -, aber im Grunde genommen ist nicht
eindeutig geklärt, wie diese Messungen vorgenommen werden sollen. Damit wird
die Rechtsunsicherheit für alle Veranstalter und Veranstalterinnen wieder
einmal nur dupliziert und verstärkt.
Ich möchte noch festhalten, dass es in diesem
Initiativantrag ein oder zwei Punkte gibt, die wir gut finden, zum Beispiel die
Frage der Einbeziehung von umweltpolitischen Fragestellungen bei der
Genehmigung von Veranstaltungsstätten. Wir finden es auch gut und richtig, dass
Veranstalter und Veranstalterinnen ihrem Publikum Ohrenschützer ausgeben
sollen, für all jene, die das gerne wollen. Denn wir wollen ja nicht, dass
irgendjemand gesundheitlich beeinträchtigt wird. Ich finde es aber sehr
problematisch, dass wir hier eine Vorlage haben, die in dieser Weise auslegbar
in alle möglichen Richtungen ist und bei der offensichtlich nicht einmal die
Magistratsabteilungen, die diesen Initiativantrag geschrieben haben, einer
Meinung sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass sich
die Veranstalter in dieser Stadt von uns mehr an professioneller Abwicklung und
auch an Sicherstellung von Rechtssicherheit erwarten dürfen. Ich hoffe auch,
dass es uns in der nächsten Zeit gelingen wird, jene Schikanen aus dem Weg zu
räumen, die derzeit das Leben der Kulturveranstalter schwer machen.
In diesem Sinne bringen wir heute auch einen
Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Vereinfachungen für Veranstaltungen
ein:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, erstens das
Wiener Veranstaltungsgesetz dahin gehend zu durchforsten, ob die Anmeldung und
Durchführung von Veranstaltungen in Wien ohne Gefährdung der Ziele des Wiener
Veranstaltungsgesetzes vereinfacht und der Verfahrensaufwand reduziert werden
kann, und zweitens bis Ende 2003 einen Entwurf zur Änderung des Wiener
Veranstaltungsgesetzes vorzulegen, mit dem diesen Erkenntnissen Rechnung
getragen wird.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
dieses Antrags an den Herrn amfsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur
und Wissenschaft.
Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, in den nächsten
Monaten diese Probleme, die ich eben skizziert habe, zu lösen, und dafür auch
eine Form zu finden, die es den Veranstalterinnen und Veranstaltern in dieser
Stadt ermöglicht, weiterhin gute Arbeit für Wien zu leisten. - Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN. - Abg Christian Oxonitsch - in Richtung Abg Mag Marie Ringler
-: Den Antrag gibt es hier noch nicht!)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr Salcher. Ich erteile es
ihm.
Abg Dr Andreas Salcher
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Der Öffnung des öffentlichen Raums oder der stärkeren
Nutzung müssen natürlich auch bestimmte Grenzen gesetzt werden. Ich bin ein
Bewohner des 1. Bezirkes, und ich kann sagen: Viel mehr als im
1. Bezirk kann der öffentliche Raum nicht mehr genutzt werden. Ich glaube
nicht, dass es sinnvoll sein kann, zum Beispiel eine Zone im 1. Bezirk wie
das so genannte "Bermuda-Dreieck" auf den gesamten 1. Bezirk
auszuweiten. Das hätte nämlich zur Konsequenz, dass es dann keine Bewohner mehr
gibt. Aber wir alle kennen das von amerikanischen Städten, dass zu einer
funktionieren Urbanität nicht nur Lokale und Veranstaltungen, sondern auch
Geschäftsleute und selbstverständlich auch Bewohner gehören. Sonst ist es
nämlich eine tote Stadt.
Ich kann Ihnen sagen, die Grenzen in bestimmten
Bereich dieser Stadt sind ohnehin schon erreicht, nicht nur, was die
Lärmbelästigung der Bewohner betrifft, sondern zum Beispiel auch, was die
Geschäftsleute betrifft. Wer das auf der Kärntner Straße erlebt, wenn dort
Straßenmusiker teilweise mit einem Repertoire von drei Liedern vor einem
Geschäftslokal, in dem es auch Angestellte gibt, immer wieder dieselben Lieder
spielen - da verliert man auf Dauer die Zumutbarkeit, nicht nur bei den
Bewohnern, sondern auch bei den dortigen Beschäftigten.
Worum es bei dem Veranstaltungsgesetz geht - und im
Prinzip ist hier eine sehr ausgewogene Formulierung gefunden worden -, ist
einfach, die Interessen der Menschen, die ausgehen wollen, auf der einen Seite
und die Interessen der Bewohner auf der anderen Seite zu wahren.
Man muss eines klar und deutlich sagen: Dass gesagt worden
ist, es muss noch viel mehr stattfinden und
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