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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 83

 

das mit dem Wiener Obmann: "Es gibt nichts zu verhandeln"?) Das ist etwa die Frage von bestimmten Jahrgängen, bei denen bestimmte Probleme kumulieren, und Ähnliches.

 

Wie das in einem vernünftigem Begutachtungsverfahren ist, wird man über diese Themen dann auch diskutieren. (Abg Christian Oxonitsch: Weiß das auch der Wiener ÖVP-Obmann?) Man soll sich das dann ansehen, wenn der Beschluss im Nationalrat gefasst wird. Wenn aber die SPÖ ganz im Gegensatz zu dem, was in den Koalitionsverhandlungen gesagt wurde - von Seiten der GRÜNEN ist in den Koalitionsverhandlungen etwas ganz anderes zugestanden worden, das ist ja auch nicht unbekannt, aber es wurde eines klar gesagt: dass in der Frage des Pensionsalters etwas zu ändern ist. (Abg Günter Kenesei: Was ist denn zugestanden worden? - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)

 

Ich weiß, dass Sie ein Problem mit Ihrer Bundesspitze haben. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das ist so, und Sie haben es auch gesprengt, daher sind Sie in dem Winkerl, in dem Sie heute sind. (Abg Harry Kopietz: Da hat euer Landesobmann eine ganz andere Meinung!) Es ist daher eigentlich unbestritten, wenn Sie sich die Zitate von Van der Bellen anschauen, und auch wenn man sich die Zitate des Gusenbauer ansieht: In der Frage der Anhebung des Pensionsalters hat etwas zu geschehen. Das ist eigentlich die Aufgabe, vor der wir heute stehen, und diese hat man entsprechend durchzusehen. (Abg Christian Oxonitsch: Gilt jetzt das Wort des Obmanns, oder nicht?)

 

Ich kann nur sagen, die Information, die ich dazu geben kann, habe ich gegeben. Ich glaube, das ist ein Prozess, der in einem Gesetzwerdungsverfahren der richtige ist: dass einmal eine Begutachtung stattfindet, und dass man darüber diskutiert. (Beifall bei der ÖVP. - Abg Harry Kopietz: Der Wiener ÖVP-Obmann ist anderer Meinung!)

 

Präsident Johann Hatzl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Sie verzichtet auf das Schlusswort.

 

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist somit einstimmig in erster Lesung angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Bevor ich aber die zweite Lesung vornehme, habe ich die Abstimmung über vier eingebrachte Beschlussanträge durchzuführen.

 

Zuerst kommt zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgeordneten Chorherr, Cordon und Freunde. Er betrifft Folgendes:

 

Der Landtag wolle beschließen: Falls die derzeitigen Pläne der Bundesregierung in Bezug auf die Reformierung des österreichischen Pensionssystems beschlossen werden, wird die Landesregierung aufgefordert, von dem Recht gemäß Artikel 140 Abs. 1 Gebrauch zu machen und dieses Gesetz, beantragt beim Verfassungsgerichtshof, auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

 

Hier ist in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt worden.

 

Wer für diesen Antrag ist, bitte ich, die Hand zu heben. - Das ist die Mehrheit durch SPÖ und GRÜNE, der Antrag ist somit angenommen.

 

Der zweite Antrag ist der Antrag der GRÜNEN Chorherr, Cordon und Freunde über eine sozialverträgliche Pensionsreform.

 

Hier wird ebenfalls die Landesregierung ersucht - aber Sie kennen das aus der Einbringung. Auch hier wird die sofortige Abstimmung des Antrages verlangt.

 

Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit SPÖ und GRÜNEN die Mehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

 

Der dritte Antrag ist der Beschlussantrag der Abgen Driemer, Frauenberger, Strobl und Genossen betreffend die Vorschläge der Bundesregierung zur Pensionsreform. Hier gibt es eine Reihe von Punkten, die Ihnen ebenfalls nicht unbekannt sind. Auch hier wird in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit SPÖ und GRÜNEN die Mehrheit, der Antrag ist somit beschlossen.

 

Der letzte nunmehr zur Abstimmung vorliegende Beschlussantrag ist der Antrag der Abgen Vana, Chorherr und Freunde von den GRÜNEN betreffend "Wiener Ehe". Auch hier wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags verlangt.

 

Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit, da nur die GRÜNEN für diesen Antrag stimmen. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Hohes Haus! Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtags, die dem vorliegenden Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, damit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Landesgesetzes, mit dem der Rechtsschutz hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen geregelt wird - Wiener Vergaberechtsschutzgesetz.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, diesen Entwurf eines Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes zu diskutieren und zu beschließen.

 

Präsident Johann Römer (den Vorsitz übernehmend): Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so

 

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