Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 79 von 83
das mit dem Wiener Obmann: "Es gibt nichts zu
verhandeln"?) Das ist etwa die Frage
von bestimmten Jahrgängen, bei denen bestimmte Probleme kumulieren, und
Ähnliches.
Wie das in einem
vernünftigem Begutachtungsverfahren ist, wird man über diese Themen dann auch
diskutieren. (Abg Christian Oxonitsch: Weiß das auch der Wiener ÖVP-Obmann?)
Man soll sich das dann ansehen, wenn der Beschluss im Nationalrat gefasst wird.
Wenn aber die SPÖ ganz im Gegensatz zu dem, was in den Koalitionsverhandlungen
gesagt wurde - von Seiten der GRÜNEN ist in den Koalitionsverhandlungen etwas
ganz anderes zugestanden worden, das ist ja auch nicht unbekannt, aber es wurde
eines klar gesagt: dass in der Frage des Pensionsalters etwas zu ändern ist. (Abg
Günter Kenesei: Was ist denn zugestanden worden? - Weitere Zwischenrufe bei den
GRÜNEN.)
Ich weiß, dass Sie ein
Problem mit Ihrer Bundesspitze haben. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das
ist so, und Sie haben es auch gesprengt, daher sind Sie in dem Winkerl, in dem
Sie heute sind. (Abg Harry Kopietz: Da hat euer Landesobmann eine ganz
andere Meinung!) Es ist daher eigentlich unbestritten, wenn Sie sich die
Zitate von Van der Bellen anschauen, und auch wenn man sich die Zitate des
Gusenbauer ansieht: In der Frage der Anhebung des Pensionsalters hat etwas zu
geschehen. Das ist eigentlich die Aufgabe, vor der wir heute stehen, und
diese hat man entsprechend durchzusehen. (Abg Christian Oxonitsch: Gilt
jetzt das Wort des Obmanns, oder nicht?)
Ich kann nur sagen, die
Information, die ich dazu geben kann, habe ich gegeben. Ich glaube, das ist ein
Prozess, der in einem Gesetzwerdungsverfahren der richtige ist: dass einmal
eine Begutachtung stattfindet, und dass man darüber diskutiert. (Beifall bei
der ÖVP. - Abg Harry Kopietz: Der Wiener ÖVP-Obmann ist anderer Meinung!)
Präsident Johann Hatzl: Weitere Wortmeldungen
liegen dazu nicht vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen.
Die Frau
Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Sie verzichtet auf das Schlusswort.
Meine Damen und Herren,
wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen
wollen, die Hand zu heben. - Das ist somit einstimmig in erster Lesung
angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch
erfolgt nicht.
Bevor ich aber die zweite
Lesung vornehme, habe ich die Abstimmung über vier eingebrachte
Beschlussanträge durchzuführen.
Zuerst kommt zur
Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgeordneten Chorherr,
Cordon und Freunde. Er betrifft Folgendes:
Der Landtag wolle
beschließen: Falls die derzeitigen Pläne der Bundesregierung in Bezug auf die
Reformierung des österreichischen Pensionssystems beschlossen werden, wird die
Landesregierung aufgefordert, von dem Recht gemäß Artikel 140 Abs. 1
Gebrauch zu machen und dieses Gesetz, beantragt beim Verfassungsgerichtshof,
auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Hier ist in formeller
Hinsicht die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt worden.
Wer für diesen Antrag ist,
bitte ich, die Hand zu heben. - Das ist die Mehrheit durch SPÖ und GRÜNE, der
Antrag ist somit angenommen.
Der zweite Antrag ist der
Antrag der GRÜNEN Chorherr, Cordon und Freunde über eine sozialverträgliche
Pensionsreform.
Hier wird ebenfalls die Landesregierung ersucht -
aber Sie kennen das aus der Einbringung. Auch hier wird die sofortige
Abstimmung des Antrages verlangt.
Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand.
- Das ist mit SPÖ und GRÜNEN die Mehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Der dritte Antrag ist der Beschlussantrag der Abgen
Driemer, Frauenberger, Strobl und Genossen betreffend die Vorschläge der
Bundesregierung zur Pensionsreform. Hier gibt es eine Reihe von Punkten, die
Ihnen ebenfalls nicht unbekannt sind. Auch hier wird in formeller Hinsicht die
sofortige Abstimmung verlangt.
Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand.
- Das ist mit SPÖ und GRÜNEN die Mehrheit, der Antrag ist somit beschlossen.
Der letzte nunmehr zur Abstimmung vorliegende
Beschlussantrag ist der Antrag der Abgen Vana, Chorherr und Freunde von den
GRÜNEN betreffend "Wiener Ehe". Auch hier wird die sofortige
Abstimmung dieses Antrags verlangt.
Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand.
- Das ist die Minderheit, da nur die GRÜNEN für diesen Antrag stimmen. Der
Antrag ist somit abgelehnt.
Hohes Haus! Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des
Landtags, die dem vorliegenden Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. - Danke, damit ist das Gesetz in zweiter Lesung
einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Landesgesetzes, mit dem der Rechtsschutz
hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen geregelt wird - Wiener
Vergaberechtsschutzgesetz.
Berichterstatterin hiezu ist Frau StRin Mag Brauner.
Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte,
diesen Entwurf eines Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes zu diskutieren und zu
beschließen.
Präsident Johann Römer (den Vorsitz
übernehmend): Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage
ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das
ist nicht der Fall. Ich werde daher so
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