Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 83
vorzunehmen.
Gleichzeitig ist die Rolle der Städte in Europa zu
definieren. In zahlreichen Städtevereinigungen, in Eurocities, in der UCUE und im Rat der Regionen und Gemeinden
Europas gab es zahlreiche Initiativen, die ähnliche Positionen festgeschrieben
haben, wie es Wien heute tut und wie es Wien auch 1997 getan hat, und es gibt
zahlreiche Initiativen, die auch dort massiv von Wien und von Wiener Vertretern
eingebracht und implementiert wurden.
Hier geht
es um die Verankerung der lokalen Selbstverwaltung, hier geht es um die
Einrichtung einer Task force für städtische Angelegenheiten innerhalb der
Europäischen Union. Ob das im Rahmen eines Städtekommissars oder eben in einer
Task force ist, ist nicht die vorrangige Frage. Die wichtige Frage ist, dass
ihr in der europäischen Städtepolitik jener Platz eingeräumt wird, dessen sie
bedarf und den sie braucht, denn bis heute ist Regionalpolitik der Übermantel
und die Städte werden darunter sehr oft vergessen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Klagsrecht in
Fragen der Subsidiarität für den Ausschuss der Regionen und mitunter auch für
die Regionen mit gesetzgebender Befugnis, womit auch für Wien eben ein
Klagsrecht beim Europäischen Gerichtshof entstehen würde. Das Klagsrecht für
den Ausschuss der Regionen ist ja auch schon im Entwurf für den europäischen
Verfassungsvertrag von Giscard d'Estaing durchaus so vorgesehen. Hier ist
anzumerken, dass es insofern auch eine glückliche Fügung ist, dass der Präsident
des Konvents ein Bürgermeister und ein europäischer Städtepolitiker ist und
somit natürlich auch städtische Positionen auf nicht gänzlich taube Ohren bei
ihm stoßen. (Beifall bei der SPÖ.)
Des Weiteren geht es auch generell um eine klare und
nachvollziehbare Kompetenzverteilung innerhalb der Europäischen Union, denn es
muss dem europäischen Bürger auch klar sein, welche politische und
administrative Entscheidungsebene für welche Entscheidungen verantwortlich ist,
damit eben Schluss ist mit diesen Nebelvarianten, dass ein Finanzminister beim
ECOFIN eine Maßnahme beschließt, in Wien, in Schwechat, aus dem Flugzeug
aussteigt und sagt, die Europäische Union hat uns hier wieder eine Last
auferlegt, damit klar ist, welche Entscheidung wo von wem getroffen wird.
Eine vertiefte und erweiterte Union kann eben nur
erfolgreich sein, wenn das europäische Sozialmodell gestärkt wird. Das ist
heute auch schon ausreichend dargelegt worden. Wichtig zu betonen ist hier
allerdings auch die Chancengleichheit und der soziale Dialog – ein Weg, der in
Österreich in Form der Sozialpartnerschaft gegangen wird, den es aber auch in
anderen Ausbildungen innerhalb der Europäischen Union gibt, ein Weg, der eben
Europa zu diesem Erfolgsmodell gemacht hat, das es ist, dass nämlich wirtschaftliches
Wachstum und wirtschaftliche Weiterentwicklung nicht einseitig vor sich gehen,
sondern dass eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Früchte dieses
Wachstums auf alle gesellschaftlichen Schichten erfolgt. Hiezu gehören eben
soziale Mindeststandards, hiezu gehört der Eckpfeiler Vollbeschäftigung, der
auch in der Europäischen Verfassung zu verankern sein wird. Und hier geht es
auch um den Erhalt der Leistungen der Daseinsvorsorge und vor allem darum, dass
die Städte selbst bestimmen können, in welcher Art und Weise sie diese
Daseinsvorsorge organisieren.
Es ist wichtig, das gerade jetzt zu betonen, um einer
einseitigen Wettbewerbsorientierung, wie es zurzeit in der Europäischen Union
der Fall ist, dass auch Leistungen der Daseinsvorsorge einem Wettbewerbsregime
unterzogen werden sollen, hinkünftig eine Absage zu erteilen, denn Leistungen
der Daseinsvorsorge sind ja Leistungen, die eben nicht auf Profit und Gewinn
orientiert sind, sondern auf das Allgemeinwohl und hiermit auch eine andere
Aufgabenstellung haben. Ich bin sehr glücklich, dass es in diesem Zusammenhang
ja auch eine schriftliche Initiative dreier Staats- und Regierungschefs gibt,
nämlich von Chirac, Tony Blair und Gerhard Schröder, die in einem Brief an den
Gipfel geschrieben haben, dass es nicht angehen kann, dass eine einseitige
Wettbewerbsorientierung für die Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist Wien und die
Erweiterung, die so genannte Osterweiterung. Hier ist nicht nur eine
sprachliche Auseinandersetzung mit dem Begriff, sondern vor allem eine
geographische, die nicht eine Spitzfindigkeit ist, sondern die ganz klar
darlegt, worum es wirklich geht. Aus der Sicht Wiens ist es keine
Osterweiterung, denn Prag liegt nordwestlich von Wien, Laibach liegt südwestlich
von Wien. Es ist hiermit eine Erweiterung, die Wien ins Zentrum Europas führt.
Es wird dargelegt, dass Wien bereits jetzt Teil dieses Zentrums ist. Und das
beschreibt sehr gut die Chancen und die Positionierungen, die sich daraus für
Wien ergeben. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen, seit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989
haben sich für Wien große Vorteile aus dieser dynamischen Region ergeben. Ein
Beispiel sei hier nur erwähnt: Der Warenexport nach den mittel- und
osteuropäischen Staaten hat inzwischen den gleichen Anteil wie der Export nach
Deutschland, das ja unser Haupthandelspartner ist. Beide betragen ungefähr ein
Viertel des Warenexportes Wiens ins Ausland. Und hieran sieht man schon, wie
stark die wirtschaftlichen Verflechtungen sind und worin auch die Chancen für
die Stadt bestehen.
Es ist aber auch nicht zu verleugnen, dass es Chancen
sind, die es zu nützen gilt, die es heute zu nützen gilt und deren Nutzung auch
schon vorher vorbereitet gehört. Deswegen hat Wien schon vor einigen Jahren die
Preparity-Studie gemeinsam mit anderen Regionen und mit
Wirtschaftsforschungsinstituten erstellen lassen, um hier zu erarbeiten, welche
Maßnahmen in welchen Bereichen zu treffen sind.
Im Rahmen des Arbeitsmarktservices und des Wiener
ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds, der ja auch schon der Territoriale
Beschäftigungspakt Wiens ist, werden Maßnahmen gesetzt, die den Wiener
Arbeitsmarkt und die Wiener ArbeitnehmerInnen optimal
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