Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 79 von 90
um Anpassungen an das
Wohnungseigentumsgesetz handelt, ist das eine eher formale Sache. Ich möchte
nur einen Abänderungsantrag zusätzlich einbringen, und zwar einen
Abänderungsantrag für jene Passage, die die Wohnbeihilfe in dem WWFSG betrifft.
Auf Wohnbeihilfe hat man
an sich einen Rechtsanspruch und die Zuerkennung dieses Rechtsanspruchs wird
mittels eines Bescheids mitgeteilt. Das macht bei uns im Magistrat die
MA 16, wenn man gegen so einen Bescheid beruft. Jetzt gibt es ein Urteil
des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass das dann, wenn es die
persönlichen Vermögensverhältnisse eines Einzelnen berührt, zu den Civil
Rights, also den zivilen Rechten, gehört, und dazu müsste das, wenn eine solche
Berufung eingelegt wird, von einem unabhängigen Tribunal behandelt werden.
Dementsprechend ist das bei uns der Unabhängige Verwaltungssenat, der so eine
Berufung zu behandeln hat.
Das wird auch in diesem
Abänderungsantrag beantragt. Damit ein entsprechender Vorlauf gegeben sein
kann, soll das erst mit 1. Juni des nächsten Jahres in Kraft treten.
Um zu zeigen, wie viele
Leute davon betroffen sind: Es werden insgesamt ungefähr 30 000
Wohnbeihilfen im Jahr positiv beurteilt und in etwa 200 Personen berufen gegen
einen negativen Bescheid. Es wäre daher ein Aufwand von 200 Akten, die vom UVS
zusätzlich zu behandeln wären.
Ich bitte um Zustimmung. -
Danke schön. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. - Abg David Ellensohn:
Verabschiedung!)
Präsident Johann Hatzl: Es ist ein Abänderungsantrag gestellt
worden.
Es liegt keine weitere
Wortmeldung vor.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich glaube, der Applaus hat
nicht dem Abänderungsantrag - so wichtig er auch ist - gegolten, sondern dir,
liebe Ruth Becher, die du in unserer Geschäftsgruppe so viele Jahre aktiv
warst, tätig warst, so viel mitgestaltet hast, so viel konstruktiv, fair,
aufrichtig, wie es deine Art ist, mitgestaltet hast. Du machst jetzt - wie ich
es nennen möchte - einen Ausflug in den Bund. Vielleicht kommst du wieder zu
uns zurück.
Jedenfalls ein herzliches Dankeschön für deine Arbeit
in diesem Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Johann Hatzl: Auch ich möchte
mich diesem Dank und der Anerkennung anschließen. Aber es wird ja im nächsten
Jahr noch Gelegenheit geben, die entsprechenden Verabschiedungsworte im
Gemeinderat auszusprechen. Auf jeden Fall viel Glück in der neuen Aufgabe und
in der neuen politischen Funktion!
Wir kommen nun zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage.
Es liegt der Abänderungsantrag Ruth Becher, Josef
Wagner und Georg Fuchs vor. Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich um
ein Zeichen der Zustimmung. - Danke, das ist einstimmig angenommen.
Ich komme nunmehr zur Vorlage einschließlich Titel
und Eingang in der Form der Abänderung.
Wer dem Gesetz in erster Lesung zustimmen möchte, den
bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist in erster Lesung einstimmig
angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die
zweite Lesung vornehmen. - Widerspruch wird nicht erhoben.
Ich bitte daher diejenigen, die in zweiter Lesung
diesem Gesetz zustimmen möchten, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist
somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 5 (01895/2002-MDALTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Weinbaugesetz 1995 geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist
Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Weinbaugesetz 1995 geändert wird, liegt zur Beschlussfassung vor.
Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Johann Hatzl: Es liegt dazu
keine Wortmeldung vor. Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Es wird kein
Widerspruch erhoben.
Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Danke, auch in zweiter Lesung ist dies einstimmig so beschlossen.
Wir gelangen nun zu den Postnummern 12 (04782/2002-GGU)
und 13 (05115/2002-MDALTG) der Tagesordnung. Sie betreffen den Wiener
Umweltbericht 2000/2001 beziehungsweise den Naturschutzbericht 2001.
In der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, für den
Fall, dass jetzt dagegen kein Widerspruch erfolgt, so vorzugehen, dass die
Debatte über beide Punkte gemeinsam abgeführt wird, aber im Anschluss daran
geschäftsordnungsgemäß die Abstimmung getrennt durchgeführt wird.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Ein Einwand erfolgt
nicht.
Daher bitte ich nun die Frau Stadträtin, die beiden
Geschäftsstücke einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Wiener Umweltbericht 2000/2001 und der
Naturschutzbericht 2001 liegen dem Hohen Landtag zur Kenntnisnahme vor. Der
Umweltbericht und der
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