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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 90

 

um Anpassungen an das Wohnungseigentumsgesetz handelt, ist das eine eher formale Sache. Ich möchte nur einen Abänderungsantrag zusätzlich einbringen, und zwar einen Abänderungsantrag für jene Passage, die die Wohnbeihilfe in dem WWFSG betrifft.

 

Auf Wohnbeihilfe hat man an sich einen Rechtsanspruch und die Zuerkennung dieses Rechtsanspruchs wird mittels eines Bescheids mitgeteilt. Das macht bei uns im Magistrat die MA 16, wenn man gegen so einen Bescheid beruft. Jetzt gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass das dann, wenn es die persönlichen Vermögensverhältnisse eines Einzelnen berührt, zu den Civil Rights, also den zivilen Rechten, gehört, und dazu müsste das, wenn eine solche Berufung eingelegt wird, von einem unabhängigen Tribunal behandelt werden. Dementsprechend ist das bei uns der Unabhängige Verwaltungssenat, der so eine Berufung zu behandeln hat.

 

Das wird auch in diesem Abänderungsantrag beantragt. Damit ein entsprechender Vorlauf gegeben sein kann, soll das erst mit 1. Juni des nächsten Jahres in Kraft treten.

 

Um zu zeigen, wie viele Leute davon betroffen sind: Es werden insgesamt ungefähr 30 000 Wohnbeihilfen im Jahr positiv beurteilt und in etwa 200 Personen berufen gegen einen negativen Bescheid. Es wäre daher ein Aufwand von 200 Akten, die vom UVS zusätzlich zu behandeln wären.

 

Ich bitte um Zustimmung. - Danke schön. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. - Abg David Ellensohn: Verabschiedung!)

 

Präsident Johann Hatzl: Es ist ein Abänderungsantrag gestellt worden.

 

Es liegt keine weitere Wortmeldung vor.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich glaube, der Applaus hat nicht dem Abänderungsantrag - so wichtig er auch ist - gegolten, sondern dir, liebe Ruth Becher, die du in unserer Geschäftsgruppe so viele Jahre aktiv warst, tätig warst, so viel mitgestaltet hast, so viel konstruktiv, fair, aufrichtig, wie es deine Art ist, mitgestaltet hast. Du machst jetzt - wie ich es nennen möchte - einen Ausflug in den Bund. Vielleicht kommst du wieder zu uns zurück.

 

Jedenfalls ein herzliches Dankeschön für deine Arbeit in diesem Haus! (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Johann Hatzl: Auch ich möchte mich diesem Dank und der Anerkennung anschließen. Aber es wird ja im nächsten Jahr noch Gelegenheit geben, die entsprechenden Verabschiedungsworte im Gemeinderat auszusprechen. Auf jeden Fall viel Glück in der neuen Aufgabe und in der neuen politischen Funktion!

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Es liegt der Abänderungsantrag Ruth Becher, Josef Wagner und Georg Fuchs vor. Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Danke, das ist einstimmig angenommen.

 

Ich komme nunmehr zur Vorlage einschließlich Titel und Eingang in der Form der Abänderung.

 

Wer dem Gesetz in erster Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen. - Widerspruch wird nicht erhoben.

 

Ich bitte daher diejenigen, die in zweiter Lesung diesem Gesetz zustimmen möchten, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 5 (01895/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Weinbaugesetz 1995 geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Weinbaugesetz 1995 geändert wird, liegt zur Beschlussfassung vor.

 

Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsident Johann Hatzl: Es liegt dazu keine Wortmeldung vor. Wir kommen gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Es wird kein Widerspruch erhoben.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, auch in zweiter Lesung ist dies einstimmig so beschlossen.

 

Wir gelangen nun zu den Postnummern 12 (04782/2002-GGU) und 13 (05115/2002-MDALTG) der Tagesordnung. Sie betreffen den Wiener Umweltbericht 2000/2001 beziehungsweise den Naturschutzbericht 2001.

 

In der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, für den Fall, dass jetzt dagegen kein Widerspruch erfolgt, so vorzugehen, dass die Debatte über beide Punkte gemeinsam abgeführt wird, aber im Anschluss daran geschäftsordnungsgemäß die Abstimmung getrennt durchgeführt wird.

 

Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Ein Einwand erfolgt nicht.

 

Daher bitte ich nun die Frau Stadträtin, die beiden Geschäftsstücke einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Wiener Umweltbericht 2000/2001 und der Naturschutzbericht 2001 liegen dem Hohen Landtag zur Kenntnisnahme vor. Der Umweltbericht und der

 

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