Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 75 von 90
haben. (Abg Mag Rüdiger Maresch:
Eure Forstinger hat genau das verhindert!) Herr Maresch, ärgern Sie sich
nicht wieder grün über Blau, sondern tragen Sie konstruktiv etwas dazu bei. (Abg
Mag Rüdiger Maresch: Forstinger hat genau das verhindert! Das sollte man einmal
nachlesen!)
Für die Umweltanwaltschaft gibt es also ebenfalls
keine Zustimmung - das ist die SPÖ! Eine Parteistellung für Anrainer wäre also
jedenfalls in der Bauordnung zu verankern. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Eure
Durcheinander-Minister haben das verhindert! Ihr wart genau da herinnen auch
dagegen! - Abg Dr Herbert Madejski: Wir reden über die SPÖ, aber nicht über die
GRÜNEN! - Zwischenruf des Abg Mag Rüdiger Maresch.) Ja, aber das macht
nichts. Herr Maresch ärgert sich jetzt nur, weil er gestern bei dem Schauspiel,
das sie sich bei der Dringlichen geliefert haben, nicht mitgespielt hat. Schade,
er war wahrscheinlich in der Regie nicht wirklich vorgesehen. Aber bei den
GRÜNEN kennen wir ja den Spruch: "Wie sind die GRÜNEN? Die GRÜNEN sind wie
Kiwis: harte Schale, gar kein Kern." (Beifall
bei der FPÖ. - Abg Mag Rüdiger Maresch:
Und ihr seid bald nicht mehr da, das ist eh noch besser!)
Wie man ja weiß, verdient sich die Gemeinde Wien ein
schönes Körberlgeld bei der Bewilligung der Aufstellung derartiger Anlagen. (Abg
Mag Rüdiger Maresch: Ihr schaut euch schon die Stellenangebote in der Zeitung
an! Die Stellenangebote in der "Wiener Zeitung"!) Ist Ihnen nicht
gut, Herr Maresch? Brauchen Sie einen Arzt? Ich weiß nicht, Sie sind so
aufgeregt. (Zwischenruf des Abg Mag Rüdiger Maresch.) Ich mache mir
wirklich Sorgen um Ihre Gesundheit. (Abg Mag Rüdiger Maresch: ... die eigene
Fraktion zuhört! - Abg Dr Herbert
Madejski: Blass ist er schon! - Zwischenruf des Abg Mag Rüdiger Maresch.) Ich habe Zeit, ja, macht nichts,
ich habe Zeit. (Abg Mag Rüdiger Maresch:
Minus 70 Prozent im Parlament!)
Kommt auf Sie vielleicht auch noch zu, wenn Sie so weitermachen. (Abg Dr Herbert Madejski: Flach legen! Eine
Bahre!)
Keine Regelung gibt es auch in der Mehrfachnutzung
von Handymasten durch die einzelnen Betreiber. Die Überlegung, dass man den
einen oder anderen Standort aus stadtgestalterischer Sicht leichter einsparen
und dem Handymasten-Wildwuchs entgegenwirken kann, hat man bis heute nicht
verstanden. Unsinnig ist ebenfalls - und wir haben es ja schon gehört - die
Streichung der Notrauchfänge bei Neubauten. Nun ja, Flexibilität ist nicht
unbedingt die Sache der Mehrheitsfraktion.
Eine kalte Dusche für den Bürger gibt es auch im
Bürgerbeteiligungsverfahren bei Hochhauswidmungen. Man will zwar hoch hinaus,
aber den steuerzahlenden Bürger eher klein halten, vor allem was das Mitspracherecht
betrifft. Die Schaffung von Rechtssicherheit für die betroffenen Bürger bei
Hochhausprojekten durch ein in der Wiener Bauordnung verankertes
Bürgerbeteiligungsverfahren vor Beschluss des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplans wäre ein Meilenstein in Richtung Demokratieverständnis. Aber die
Spatzen pfeifen es ja von den Dächern: Das so genannte Demokratiepaket der SPÖ
enthält bei genauerer Betrachtung nichts als heiße Luft. Wo bei der SPÖ
"Demokratie" draufsteht, ist Bevormundung drin. (Abg Christian Oxonitsch:
Wer hat denn das geschrieben?)
Unzureichende Bürgerbeteiligungsverfahren waren eben
einer der Gründe, warum wir Freiheitliche das Hochhauskonzept abgelehnt haben.
In diversen Arbeitssitzungen haben wir immer wieder versucht, dieses Bürgerbeteiligungsverfahren
hineinzureklamieren, aber die lapidare Antwort von StR Schicker war: Wir sind
hier nicht die Bauordnungskommission. - Schade, die hat es ja in Wirklichkeit
auch nie gegeben.
Man hätte sich wahrscheinlich einige Peinlichkeiten
erspart. So hätte sich die Sozialdemokratie fast selbst ins Knie geschossen,
indem sie eine neue Gebäudehöhenentwicklung im Sinne des Hochhauskonzepts mit
einer Gesamthöhe von 35 Metern einführen wollte. So hätte man alle 26-Meter-Bauten
locker auf 35 Meter erhöhen können und wollen. Sozusagen in allerletzter
Minute kamen massive Sicherheitsbedenken seitens der Feuerwehr ins Gespräch. Ab
einer Gebäudehöhe von 26 Metern bedarf es nämlich erhöhter Sicherheitsbestimmungen
- das hat man vergessen -: zwei Stiegenhäuser, davon eine Sicherheitsstiege
entweder innen oder außen, spezielle Lichtanlagen und vieles mehr. Daher ist
eine Erhöhung der Gebäudegrenze unbedingt zu unterlassen!
Diese Sicherheitsbestimmungen gelten übrigens
EU-weit. Nur in Wien wollte man sozusagen darum herumgehen. In allen anderen
Ländern, die kein derartiges Sicherheitsnetz haben, ist erwiesenermaßen die
Todesrate bei Brandfällen extrem hoch. Daher muss es auch das Ziel der
kommenden Bauordnungsnovelle sein, nachträgliche Höhenentwicklungen über den
§ 69 zu unterbinden. Dieses Hintertürchen, meine Damen und Herren, das
sich die Verantwortlichen mit dem 69er bisher offen gelassen haben, ist schon
allein aus Sicherheitsgründen unbedingt zu schließen. Bis jetzt ist es ja
leider möglich, den § 69 so weit zu beugen, dass Höhenentwicklungen um ein
Vielfaches möglich sind.
Es bleibt die Frage: Wem nutzt schlussendlich das
Ausschlachten dieses Paragrafen? Ob wir eine Antwort darauf bekommen? - Ich
glaube nicht. Die SPÖ-Mehrheitsfraktion wäre daher gut beraten, bei der nächsten
Bauordnungsreform vorher die Experten zu befragen. Denn Sie wissen ja, meine
Damen und Herren von der SPÖ: Eine Politik aus dem Bauch heraus ist immer noch
eine kopflose Politik. (Beifall bei der
FPÖ. - Abg Heinz Hufnagl: Zurück um 17 Prozent! 24. November!)
Keine Einsicht herrscht bei der SPÖ auch, was die Besetzung
des Fachbeirats betrifft. Nun kommen wir zu meinem Lieblingsthema. So ist eine
Doppelrolle - nämlich Vorsitzender und gleichzeitig verantwortlicher Architekt
für große innerstädtische Bauprojekte sein zu können - durch die Bauordnung
zwar nicht explizit untersagt, aber die schiefe Optik bleibt allemal. Eine
Überarbeitung des § 3 der Wiener Bauordnung ist also von der SPÖ nicht zu
erwarten. So kann man sich wohl, vermute ich, für die ehrenamtliche Tätigkeit
des Fachbeirats mit
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