Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 90
ähnliche Modelle erfolgreich praktiziert werden.
Der dritte Punkt heißt: mehr
Persönlichkeitswahlrecht. Es wurde schon erwähnt. Da brauche ich nur noch zu
sagen: Zwei Vorzugsstimmen sind in Zukunft möglich.
Weiters soll es möglich sein, seine Stimme auch
außerhalb Wiens abzugeben. Da bringe ich einen Beschluss- und Resolutionsantrag
ein.
Beschlussantrag: "Der Wiener Landtag ersucht die
österreichische Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen zur Möglichkeit der
Stimmabgabe bei Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen mittels
Wahlkarte innerhalb von Österreich analog den rechtlichen Bestimmungen der
Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Wahlkarte im Ausland bei Nationalratswahlen
zu schaffen."
Das ist ein Beschluss- und Resolutionsantrag der
Landtagsabgeordneten Oxonitsch, Kabas und Chorherr.
Es ist heute auch schon die Vorgangsweise
angesprochen worden. Vollkommen absurderweise wurde hier von
"durchgepeitscht" gesprochen. Also ich glaube, wir leben in
verschiedenen Realitäten; wir in der tatsächlichen Realität und die ÖVP und die
FPÖ in einer künstlich aufgebauten Realität, die mit der echten Wirklichkeit
nichts zu tun hat.
Faktum ist, dass wir bei der Entwicklung dieses
Wahlrechtsmodells den Unterausschuss - ich habe die Ehre gehabt, dem
vorzusitzen - rechtzeitig eingerichtet haben, wir haben im Unterausschuss
wirklich eine sehr konstruktive Debatte geführt und sind auch in vielen
Bereichen zu einheitlichen Ergebnissen gekommen. In anderen Bereichen nicht.
Und ich danke auch hier noch einmal allen Mitgliedern, die konstruktiv in
diesem Unterausschuss mitgearbeitet haben.
Bei der ÖVP ist es halt so, dass sie immer vergisst,
was war. Von 1986 bis 1999 waren Sie mit in einer rot-schwarzen Regierung. Kaum
war die vorbei, haben Sie vergessen, dass Sie jemals drinnen waren. Dann waren
Sie drei Jahre in einer blau-schwarzen Regierung. Kaum hat sich die in die Luft
gesprengt, haben Sie auch vergessen, dass Sie da irgendeine Verantwortung
hätten. Und jetzt hat die ÖVP und insbesondere der Kollege Ulm - der nicht mehr
da ist - anscheinend vergessen, was in diesem Unterausschuss los war und wie
wir dort sachlich und fair diskutiert haben. Und auch nach dem Unterausschuss
hat es dann noch Diskussionen gegeben und hat es noch eine Runde bei der Frau
Stadträtin gegeben, der ich auch hier herzlich danken will, dass sie seit
Jahren als Motor dieses Demokratiepakets gewirkt hat. Frau StRin Mag Brauner,
herzlichen Dank für diese Rolle! (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist tatsächlich im Unterausschuss sachlich
diskutiert worden. Es ist dann aber natürlich noch weitergegangen und man hat
dann eben auch auf Basis der wissenschaftlichen Stellungnahmen die endgültige
Fassung erarbeitet. Nur, die ÖVP hat ja schon, bevor irgendwas am Tisch gelegen
ist, und das kann man auch mit Presseaussendungen nachweisen, bevor etwas am
Tisch gelegen ist hat die ÖVP schon gesagt, sie wird auf jeden Fall zum
Verfassungsgerichtshof gehen. Ist das die richtige Vorgangsweise? Bevor man
einen Inhalt kennt, sagt man schon: Aber wir fechten es auf jeden Fall beim
Verfassungsgerichtshof an. Das erinnert mich an Qualtinger. Ich weiß nicht, wo
ich hin will, aber Hauptsache, ich bin schneller dort. Und das dürfte überhaupt
das politische Motto der Wiener ÖVP sein.
Sonst kann ich sagen, dass die Sozialdemokratische
Partei sich außerordentlich bemüht hat, eindeutig ein wasserdichtes,
verfassungskonformes Wahlrecht zu schaffen. Und das hat darin bestanden, dass
man nicht nur die Spitzenjuristen des Rathauses eingeladen hat, dazu Stellung
zu nehmen und juristisch Stellung zu nehmen, sondern auch der höchstrenommierte
Univ Prof Dr Heinz Mayer wurde eingeladen. Der ist nicht irgendein
Universitätsprofessor, sondern wenn man die große Schule des österreichischen Rechtspositivismus
kennt, dann kann man in einem Atemzug nennen Kelsen, den Vater unserer
Bundesverfassung, Merkl, Robert Walter und Heinz Mayer. (Zwischenrufe bei
der ÖVP.) Und seit zwei Jahrzehnten ist für jeden, der Jus studiert, der
"Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts" von
Walter/Mayer das absolute Standardwerk. Und es gibt sicher ganz, ganz, ganz
wenige Verfassungsjuristen, die sich mit dem absolut unparteilichen und
höchstrenommierten Heinz Mayer messen können. Und da dann herzugehen und zu
sagen, das ist auf jeden Fall verfassungswidrig, das ist schon ein starkes
Stück, welches ich zurückweisen muss! (Beifall bei der SPÖ.)
Auf Grund dieser Gutachten, die wir hatten, haben wir
dann aber auch die ursprüngliche Idee weiterentwickelt und haben beim passiven
Wahlrecht Änderungen vorgenommen, die wir eben vornehmen müssen, wenn wir
wirklich ein echt verfassungskonformes, wasserdichtes Gesetz machen wollen. Und
deshalb ist es zu dieser Einschränkung betreffend Bezirksvorsteher, Stellvertreter
und Bautenausschuss gekommen, weil eben das Gutachten dahin gehend war, dass
hoheitliche Tätigkeiten, die dort ausgeübt werden, ein Problem beim passiven
Wahlrecht sein könnten. Aber deshalb jetzt, weil man hier eine kleine
Einschränkung macht, die ich einerseits demokratiepolitisch bedaure,
andererseits aber, weil es verfassungskonform sein muss, hinnehme und
akzeptiere, zu sagen, deshalb machen wir überhaupt nichts, und einen derartigen
Zynismus, wie ihn heute der Kollege Ulm ausgeübt hat, darzulegen, das ist
wirklich nicht hinzunehmen. Nämlich, dass man sagt, einerseits sind wir
überhaupt gegen jedes Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen, andererseits
aber bejammert man eine angebliche Diskriminierung der ausländischen Mitbürger
in der Bezirksvertretung. Das ist einfach absurd und passt nicht zusammen. Das
ist doppelzüngig, sage ich euch! (Zwischenruf des Abg Gerhard Pfeiffer.) Das
ist eindeutig doppelzüngig, und das wird aber auch durchschaut von allen
Leuten, und ich glaube, dass Sie damit ziemlich Schiffbruch erleiden werden mit
dieser Argumentation. Da ist ja sogar die Argumentation, wir sind von Haus aus
dagegen, vielleicht noch die ehrlichere.
Aber übrigens, weil ich den Kollegen Gerstl vor
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