«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 90

 

ähnliche Modelle erfolgreich praktiziert werden.

 

Der dritte Punkt heißt: mehr Persönlichkeitswahlrecht. Es wurde schon erwähnt. Da brauche ich nur noch zu sagen: Zwei Vorzugsstimmen sind in Zukunft möglich.

 

Weiters soll es möglich sein, seine Stimme auch außerhalb Wiens abzugeben. Da bringe ich einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein.

 

Beschlussantrag: "Der Wiener Landtag ersucht die österreichische Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen zur Möglichkeit der Stimmabgabe bei Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen mittels Wahlkarte innerhalb von Österreich analog den rechtlichen Bestimmungen der Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Wahlkarte im Ausland bei Nationalratswahlen zu schaffen."

 

Das ist ein Beschluss- und Resolutionsantrag der Landtagsabgeordneten Oxonitsch, Kabas und Chorherr.

 

Es ist heute auch schon die Vorgangsweise angesprochen worden. Vollkommen absurderweise wurde hier von "durchgepeitscht" gesprochen. Also ich glaube, wir leben in verschiedenen Realitäten; wir in der tatsächlichen Realität und die ÖVP und die FPÖ in einer künstlich aufgebauten Realität, die mit der echten Wirklichkeit nichts zu tun hat.

 

Faktum ist, dass wir bei der Entwicklung dieses Wahlrechtsmodells den Unterausschuss - ich habe die Ehre gehabt, dem vorzusitzen - rechtzeitig eingerichtet haben, wir haben im Unterausschuss wirklich eine sehr konstruktive Debatte geführt und sind auch in vielen Bereichen zu einheitlichen Ergebnissen gekommen. In anderen Bereichen nicht. Und ich danke auch hier noch einmal allen Mitgliedern, die konstruktiv in diesem Unterausschuss mitgearbeitet haben.

 

Bei der ÖVP ist es halt so, dass sie immer vergisst, was war. Von 1986 bis 1999 waren Sie mit in einer rot-schwarzen Regierung. Kaum war die vorbei, haben Sie vergessen, dass Sie jemals drinnen waren. Dann waren Sie drei Jahre in einer blau-schwarzen Regierung. Kaum hat sich die in die Luft gesprengt, haben Sie auch vergessen, dass Sie da irgendeine Verantwortung hätten. Und jetzt hat die ÖVP und insbesondere der Kollege Ulm - der nicht mehr da ist - anscheinend vergessen, was in diesem Unterausschuss los war und wie wir dort sachlich und fair diskutiert haben. Und auch nach dem Unterausschuss hat es dann noch Diskussionen gegeben und hat es noch eine Runde bei der Frau Stadträtin gegeben, der ich auch hier herzlich danken will, dass sie seit Jahren als Motor dieses Demokratiepakets gewirkt hat. Frau StRin Mag Brauner, herzlichen Dank für diese Rolle! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist tatsächlich im Unterausschuss sachlich diskutiert worden. Es ist dann aber natürlich noch weitergegangen und man hat dann eben auch auf Basis der wissenschaftlichen Stellungnahmen die endgültige Fassung erarbeitet. Nur, die ÖVP hat ja schon, bevor irgendwas am Tisch gelegen ist, und das kann man auch mit Presseaussendungen nachweisen, bevor etwas am Tisch gelegen ist hat die ÖVP schon gesagt, sie wird auf jeden Fall zum Verfassungsgerichtshof gehen. Ist das die richtige Vorgangsweise? Bevor man einen Inhalt kennt, sagt man schon: Aber wir fechten es auf jeden Fall beim Verfassungsgerichtshof an. Das erinnert mich an Qualtinger. Ich weiß nicht, wo ich hin will, aber Hauptsache, ich bin schneller dort. Und das dürfte überhaupt das politische Motto der Wiener ÖVP sein.

 

Sonst kann ich sagen, dass die Sozialdemokratische Partei sich außerordentlich bemüht hat, eindeutig ein wasserdichtes, verfassungskonformes Wahlrecht zu schaffen. Und das hat darin bestanden, dass man nicht nur die Spitzenjuristen des Rathauses eingeladen hat, dazu Stellung zu nehmen und juristisch Stellung zu nehmen, sondern auch der höchstrenommierte Univ Prof Dr Heinz Mayer wurde eingeladen. Der ist nicht irgendein Universitätsprofessor, sondern wenn man die große Schule des österreichischen Rechtspositivismus kennt, dann kann man in einem Atemzug nennen Kelsen, den Vater unserer Bundesverfassung, Merkl, Robert Walter und Heinz Mayer. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und seit zwei Jahrzehnten ist für jeden, der Jus studiert, der "Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts" von Walter/Mayer das absolute Standardwerk. Und es gibt sicher ganz, ganz, ganz wenige Verfassungsjuristen, die sich mit dem absolut unparteilichen und höchstrenommierten Heinz Mayer messen können. Und da dann herzugehen und zu sagen, das ist auf jeden Fall verfassungswidrig, das ist schon ein starkes Stück, welches ich zurückweisen muss! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Auf Grund dieser Gutachten, die wir hatten, haben wir dann aber auch die ursprüngliche Idee weiterentwickelt und haben beim passiven Wahlrecht Änderungen vorgenommen, die wir eben vornehmen müssen, wenn wir wirklich ein echt verfassungskonformes, wasserdichtes Gesetz machen wollen. Und deshalb ist es zu dieser Einschränkung betreffend Bezirksvorsteher, Stellvertreter und Bautenausschuss gekommen, weil eben das Gutachten dahin gehend war, dass hoheitliche Tätigkeiten, die dort ausgeübt werden, ein Problem beim passiven Wahlrecht sein könnten. Aber deshalb jetzt, weil man hier eine kleine Einschränkung macht, die ich einerseits demokratiepolitisch bedaure, andererseits aber, weil es verfassungskonform sein muss, hinnehme und akzeptiere, zu sagen, deshalb machen wir überhaupt nichts, und einen derartigen Zynismus, wie ihn heute der Kollege Ulm ausgeübt hat, darzulegen, das ist wirklich nicht hinzunehmen. Nämlich, dass man sagt, einerseits sind wir überhaupt gegen jedes Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen, andererseits aber bejammert man eine angebliche Diskriminierung der ausländischen Mitbürger in der Bezirksvertretung. Das ist einfach absurd und passt nicht zusammen. Das ist doppelzüngig, sage ich euch! (Zwischenruf des Abg Gerhard Pfeiffer.) Das ist eindeutig doppelzüngig, und das wird aber auch durchschaut von allen Leuten, und ich glaube, dass Sie damit ziemlich Schiffbruch erleiden werden mit dieser Argumentation. Da ist ja sogar die Argumentation, wir sind von Haus aus dagegen, vielleicht noch die ehrlichere.

 

Aber übrigens, weil ich den Kollegen Gerstl vor

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular