Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 90
auch differenzierte Meinungshaltungen.
Ich denke, darauf sollte man schon auch in Zukunft
achten und sollte sich nicht gerieren, der islamische Kandidat zu sein. Den
gibt's hier nicht. Es gibt einen Parteikandidaten, aber keine Kandidaten für
irgendeine religiöse Gesinnungsgemeinschaft. Das muss klar und deutlich
festgehalten werden. (Beifall bei der FPÖ. - Abg Christian Oxonitsch: Da
brauchen wir Sie nicht dazu!)
Das EU-Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nummer
C 80 vom 18. März 1996 ist heute schon angesprochen worden. Selbst in
der Europäischen Union ist klar und deutlich festgelegt, dass letztlich
grundsätzlich erst nach einer zehnjährigen ununterbrochenen rechtmäßigen
Aufenthaltsdauer - nicht Meldung, sondern Aufenthaltsdauer - in der EU eine
Gleichstellung mit Inländern, daher EU-Bürgern, im rechtlichen und sozialen
Status erfolgen soll. Und damit hat die EU ganz klar und deutlich auch
festgehalten und keine Zweifel daran gelassen, dass das Wahlrecht als Kernbereich
der staatsbürgerschaftsrechtlichen Rechte verstanden wird. Und das ist etwas,
was Sie nicht verstehen wollen.
Und genauso auch das UN-Paket, das heute angesprochen
wurde, wo ganz klar und deutlich festgehalten wurde, dass die bürgerlichen und
politischen Rechte nach dem Artikel 25 ein Staatsbürgervorbehalt sind,
dass das zulässig ist. Es besteht keine verfassungs- oder völkerrechtliche
Verpflichtung, politische Grundrechte an Ausländer beziehungsweise
Nicht-EU-Bürger zu gewähren. Das sind klare Festhaltungen.
Ich freue mich, dass die ÖVP in dieser Frage auf
Landesebene hier auch die gemeinsame Linie mit den Wiener Freiheitlichen
vertritt. Ich muss aber schon auch anmerken, dass sich auf Bezirksebene dieser
Prozess noch nicht ganz durchgesprochen hat. Auf Bezirksebene hat sich das noch
nicht ganz durchgesprochen, denn gestern hat es in der Bezirksvertretung
Wien 16 einen Antrag der Freiheitlichen gegeben, eine Resolution, die sich
klar und deutlich gegen diesen heutigen Gesetzesentwurf ausgesprochen hat. Und
da konnten die ÖVP-Mandatare der Bezirksvertretung Wien-Ottakring nicht
mitgehen. Das ist schade. Das zeigt, dass Sie auch noch in Ihrem Bereich hier
eine Überzeugungsarbeit zu leisten haben. Wir sind stolz darauf, dass wir auf
Landesebene das schon geschafft haben als Freiheitliche. Aber schauen Sie
darauf, dass das auch noch auf Bezirksebene umgesetzt wird.
Wir haben auch konkrete Unvereinbarkeiten, die heute
schon angesprochen worden sind, die das aktive Wahlrecht und das passive
Wahlrecht betreffen.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hat nicht
umsonst auch diesbezüglich eine rechtliche Stellungnahme abgegeben, wo ganz
klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass die bundesverfassungsrechtliche
Absicherung mit Beschluss im Parlament vorzunehmen ist und hier der falsche Ort
dafür ist.
Sie selbst haben, was das passive Wahlrecht betrifft,
auch auf Grund des Verfassungsrechtsexperten Mayer eingestanden, dass die
Bezirksvorsteher, die Stellvertreter, die Mitglieder und Ersatzmitglieder des
Bauausschusses eben nicht zu besetzen sind mit Nicht-Staatsbürgern. Damit haben
Sie aber gleichzeitig auch zugegeben, dass, wenn das bei Bezirksvorstehern und
Stellvertretern nicht möglich sein kann, auch die Bezirksvertretung als ein
öffentliches Amt anzusehen ist und ergo dessen auch die anderen Positionen, die
letztlich da zur Wahl stehen, nicht vergeben werden können. Sie haben mit Ihrem
Gesetz, das Sie heute eingebracht haben, selbst den Widerspruch und Beweis
geliefert, dass das, was Sie heute hier beschließen lassen wollen, dem Verfassungsgesetz
widerspricht.
Der Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes ist heute
schon oft genug zitiert worden. Ich werde es nicht wiederholen.
Wir denken daher, dass es wichtig und notwendig ist,
eben sehr wohl vorher mittels Volksabstimmung die Bevölkerung einzubinden in so
eine wesentliche Entscheidung und einmal zu fragen: Wie steht ihr überhaupt zu
dieser Frage? Was habt ihr überhaupt für ein Ziel oder Interesse in dieser
Causa? - Das ist wichtig. Und erst dann, wenn das geklärt ist und hier
Mehrheiten vorhanden sind, sollte man auch dementsprechend eine
Gesetzesveränderung in Angriff nehmen. Aber auch dann dort, wo sie hingehört,
nämlich sie im Parlament mit einer Verfassungsmehrheit herbeizuführen und nicht
woanders.
Und da haben Sie die Wege einfach falsch verstanden
beziehungsweise Sie wissen und kennen sie mit Sicherheit, aber Sie wollen sie
nicht zur Kenntnis nehmen.
Wir werden daher natürlich auch dafür Sorge tragen,
dass die jetzige Bundesregierung ganz klar und deutlich einen Einspruch
einlegen wird, damit dieses Gesetz mittels Einspruchs noch einmal in den
Landtag zurückgehen muss. Sie werden mit ziemlicher Sicherheit einen
Beharrungsbeschluss herbeiführen, aber dann wird es halt den Weg zum
Verfassungsgerichtshof geben, und es gibt vielleicht auch noch die eine oder
andere demokratische, nämlich basisdemokratische Möglichkeit, wo die
Bevölkerung einzubinden sein wird, um das zu verhindern.
Aber abschließend möchte ich eines festhalten: Das
Haus Österreich. Ich habe dieses Beispiel schon einmal erwähnt. Es ist nun
einmal so, dass die Staatsbürger die Eigentümer dieses Hauses Österreich sind.
Diese Eigentumsrechte sollten und müssen wir vertreten, die haben wir ernst zu
nehmen. Natürlich gibt es in diesem Haus Mieter oder Untermieter und auch die haben
Rechte. Es haben ja Zuwanderer auch heute schon Rechte, wie
Versammlungsfreiheit, wie die Vereinsgründungsfreiheit und andere Rechte, die
vorhanden sind. Na selbstverständlich gibt es diese Rechte. Aber
selbstverständlich haben Sie nicht das Recht, herzugehen und die Eigentümerrechte
einfach abzuschneiden und letztlich den Mietern, ohne dass sie noch irgendeinen
Kaufanteil für das Haus hingelegt haben, alle Eigentumsrechte zu übertragen.
Das versuchen Sie heute. Das ist nicht legitim, und da
beschreiten Sie einen Weg, der Ihre Kompetenz bei
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