Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 90
darauf hinzuweisen, in welcher Art und Weise man versucht
hat, hier die Opposition einzubinden. Mit einem Placebounterausschuss
Wahlrecht, der tatsächlich mehrfach getagt hat vor ungefähr einem Jahr. Am
5. März war dann alles aus, am 5. März hat es die letzte Sitzung dieses
Unterausschusses gegeben. Bis dahin ist alles Mögliche debattiert worden, man
hat über sehr viele Dinge gesprochen, sehr grundsätzlich gesprochen, nur über
die Ergebnisse, die Sie uns jetzt präsentieren, ist überhaupt nicht gesprochen
worden. (Abg Christian Oxonitsch: Da haben Sie aber geschlafen!)
Frau Stadträtin! Wenn Sie sagen, meine Argumentation
ist absurd, weil ich vor dem Sommer sowieso von Ihnen Ihren Entwurf in die Hand
gedrückt bekommen habe, über den ich nur staunen konnte, weil darauf nie und
nimmer eine Einigung im Unterausschuss erfolgt ist (Abg Christian Oxonitsch:
Irgendwann ist es aus mit der Diskussion, wenn man keinen Kompromiss findet!),
dann kann ich nur sagen, Ihr Verständnis von einer Zusammenarbeit ist absurd.
Denn in der Aushändigung eines Entwurfs, von Ihnen eine Kommunikation zu sehen,
das ist schon etwas überraschend und das hat mit Ihrem Motto von Miteinander,
Frau Stadträtin, sehr wenig zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)
Es war nicht nur keine Rede davon, dass wir Bezirksräte
erster und zweiter Klasse schaffen ... (Abg Josefa Tomsik: Herr Kollege Ulm!
Sie wollten einen Vorschlag haben, wo alle Ihre Vorschläge hineinkommen und sonst
nichts!) Frau Kollegin! Ich bin völlig überrascht, wie Sie beispielsweise
zu der Zahl kommen, wie man über Vorzugsstimmen direkt gewählt werden kann. Wir
haben gesagt, wir sind für eine stärkere Personalisierung des Wahlrechts, wir
sind für eine Stärkung der Direktwahl, wir sind dafür, dass man mit
Vorzugsstimmen mehr machen kann. Niemals ist das Wort oder ist die Zahl
gefallen, dass man jetzt auf das 1,25-fache der Wahlzahl kommen muss, um direkt
gewählt zu werden. Ich meine, das ist auch eine völlig absurde Zahl. Bis jetzt
war es das Doppelte. Man hätte sagen können, okay, gehen wir auf das Einfache
oder von mir aus als Kompromiss auf das Eineinhalbfache, wenn man den
Kompromiss mit der Opposition gesucht hätte. Aber Sie haben ihn nicht gesucht.
Ich bin dann auf diese skurrile Zahl von 1,25 gestoßen - eine periodische Zahl
wäre noch skurriler gewesen -, offensichtlich ein Kompromiss, der innerhalb
Ihrer Fraktion erst mühsam gefunden werden musste.
Alle relevanten Dinge sind nach diesem 5. März
2002 passiert: Ihr Prof-Mayer-Gutachten ist am 16.5.2002 gekommen, der
Verfassungsdienst hat sein Gutachten am 12.7.2002 abgegeben, unser Gutachten
von Prof Lienbacher stammt vom 1.6.2002. Wir haben von Seiten unseres Klubs
Ihnen dieses Gutachten offiziell zur Verfügung gestellt und haben Sie
eingeladen, darüber zu debattieren. Nichts! Sehr geehrte Damen und Herren von
der Regierungsfraktion, über ein drei viertel Jahr Funkstille! Keine Diskussion
mit der Opposition in so einer heiklen Materie wie dem Wahlrecht.
Es bleibt uns daher nichts anderes übrig, als unsere
demokratischen Rechte hier wahrzunehmen innerhalb von vier Tagen, an denen
dieses Wahlrecht durchgepeitscht werden soll. Am Dienstag hat es begonnen in
der Landesregierung, dann ist ein außerordentlicher Ausschuss anberaumt worden (Abg
Godwin Schuster: Dort haben Sie zugestimmt! - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Sie
haben dieser Vorgangsweise zugestimmt!) und heute im Landtag werden Sie das
sicherlich durchziehen.
Wir werden daher jetzt von den Rechten Gebrauch
machen, die uns zur Verfügung stehen, und werden drei Beschluss- und
Resolutionsanträge einbringen, die uns besonders wichtig erscheinen.
Der Erste behandelt ein faires Wahlrecht, damit es in
Hinkunft nicht mehr möglich ist, dass Sie mit 46 Prozent der Stimmen 52
von 100 Mandaten erhalten.
Der Beschluss- und Resolutionsantrag lautet:
"Der Wiener Landtag spricht sich für eine
Novellierung dahin gehend aus, dass zwecks Implementierung eines fairen
Mandatszuteilungsverfahrens es künftig gewährleistet sein wird, dass die Anzahl
der gewonnenen Mandate einer Partei der prozentuellen Stimmverteilung im Wiener
Gemeinderat möglichst genau entspricht."
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt.
Ein zweiter Antrag, den ich jetzt einbringen werde, beschäftigt
sich mit der Möglichkeit des Wählens außerhalb von Wien. Auch hier waren Sie
säumig, auch hier war die Debatte im Unterausschuss, mit der Sie offensichtlich
kalmieren wollten, eine ganz andere. Sie haben den Anschein erweckt, dass Sie
bereit sind, diese Möglichkeit, auch außerhalb von Wien wählen zu können,
schaffen zu wollen. Jetzt reden Sie sich auf den Bundesverfassungsgesetzgeber
aus und meinen, Sie hätten gar nichts machen können. (Abg Christian
Oxonitsch: Wir haben einen gemeinsamen Brief entworfen!) Tatsächlich gibt
es die Möglichkeit, innerhalb des Bundesgebiets Vereinbarungen mit
Bundesländern treffen zu können, damit es Wahllokale in den Landeshauptstädten
oder in den Bezirkshauptstädten gibt. Ich kann mich genau erinnern, dass Sie es
sogar als möglich erachtet hatten, dass man es einrichtet, in
Bezirkshauptstädten außerhalb von Österreich wählen zu können. Aber da ist
Ihnen überhaupt nicht daran gelegen, zu einer höheren Wahlbeteiligung zu
kommen. (Abg Josefa Tomsik: Haben Sie den Brief jetzt gelesen und
geschrieben oder nicht?)
Ich bringe daher folgenden Beschlussantrag ein:
"Der Landeshauptmann wird aufgefordert,
zielführende Gespräche mit den Landeshauptleuten der anderen Bundesländer im
Hinblick auf die Möglichkeit der Einrichtung von Wahllokalen für die Wiener
Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen außerhalb Wiens zu führen."
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)
Und noch in einem weiteren Punkt wäre es ein Leichtes, wäre
der gute Wille da, wäre der politische Wille dieser Mehrheitsfraktion
vorhanden, mehr Wähler zu den Urnen zu bringen. Man müsste nur das machen, was
sogar der Herr Bürgermeister als politische Absichtserklärung verkündet hat, wo
ihm aber jetzt offensichtlich
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