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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 32

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen. - Die 10. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind LhptmSt Dr Rieder, Abg Hundstorfer und Abg Klier.

 

Wie Sie wissen, hat der Herr Landeshauptmann und Bürgermeister an Stelle des verstorbenen Abg und GR Prof Josef Rauchenberger Herrn Dipl Ing Omar Al-Rawi als neues Mitglied des Wiener Landtags und Gemeinderats berufen. Bei der morgigen Gemeinderatssitzung ist die formelle Angelobung vorzunehmen, aber selbstverständlich ist es sein Recht, und er nimmt auch an der heutigen Landtagssitzung bereits als Abgeordneter teil und ich darf ihn in diesem Haus herzlich willkommen heißen und ihm für seine Arbeit alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP/04054/2002/0001-KGR/LM) wurde von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Welche Maßnahmen haben Sie bisher getroffen, damit der Wiener Verfassung eine Sozialklausel hinzugefügt wird, die inhaltlich den Forderungen des Sozialstaatsvolksbegehrens entspricht?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Meine grundsätzliche Haltung zu der Frage, die Sie mir gestellt haben, im Hinblick auf die verfassungsmäßige Verankerung des Sozialstaat-Volksbegehrens kennen Sie. Ich habe es am 25. April dieses Jahres hier auch erläutert. Ich habe darüber hinaus in Erfüllung der Ankündigung, die ich gemacht habe, den Magistrat gebeten, einen Entwurf zu erstellen.

 

Zum Zweiten haben Sie in der gleichen Sitzung einen Antrag eingebracht, der in die gleiche Richtung geht. Dieser Antrag ist in Behandlung genommen worden und ich denke, dass wir in einer absehbaren Zeit zu einem vernünftigen Ergebnis kommen werden.

 

Ich möchte Sie allerdings einmal mehr auch darauf hinweisen, dass ich am 25. April bereits sagte: Egal, wie die künftige Regierung ausschaut, die Österreichische Bundesregierung ist aus ihrer Verantwortung nicht zu entlassen. Dieses Sozialstaat-Volksbegehren hat sich an die Österreichische Bundesregierung gerichtet und ist auch auf dieser Ebene entsprechend abzuhandeln. Wir werden den Beitrag, so wie ich es dargestellt habe, auch leisten, das sollte nicht außer Frage stehen, das ist ein wichtiges Signal seitens der Länder, aber ich will den Bund, unabhängig von der politischen Zusammensetzung der Bundesregierung, aus seiner Verantwortung nicht entlassen.

 

Präsident Johann Hatzl: Die erste Zusatzfrage hat die Frau Abgeordnete.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Ich teile Ihre Meinung 100-prozentig, dass der Bund nicht aus seiner Verantwortung zu entlassen ist und freue mich auch sehr, dass es tatsächlich Maßnahmen gibt, die gesetzt wurden - wenn also der Magistrat jetzt einmal beauftragt ist, einen Entwurf vorzulegen, dann ist das ja schon etwas Herzeigbares -, ich habe dennoch heute noch einmal gefragt, weil meine Anträge von beiden Stadträtinnen ja nicht beantwortet wurden. (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das ist nicht wahr!)

 

Das ist meiner Meinung nach ein Demokratiemangel und deswegen noch einmal meine Frage an Sie und meine Zusatzfrage lautet nun ... Bitte? (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das ist nicht richtig, es ist in Behandlung genommen worden und im Ausschuss behandelt worden! Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich etwas nicht mache!)

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Frau Abgeordnete das Wort hat.

 

Abg Susanne Jerusalem (fortsetzend): Danke. - Ja, es ist auch natürlich sehr nett zu sagen, es ist etwas in Behandlung genommen worden, aber das ist ja keine Antwort auf meinen Antrag. Das ist kein Bericht der Stadträtin, weder von Ihnen noch von StRin Laska, und seit April hätte es ja schon sein können, dass irgendwer einmal so was Ähnliches wie eine Antwort findet. Aber der Herr Landeshauptmann ist ja offensichtlich schon einen Schritt weiter.

 

Meine Frage nunmehr an Sie: Wann - das ist sehr wichtig für mich - kann man denn damit rechnen, dass dieser Magistratsentwurf einmal auch für die Landtagsabgeordneten und dadurch auch für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also, die Vorgangsweise hat natürlich akkordiert zu sein, denn meine Anordnung an den Magistrat, einen Entwurf auszuarbeiten, geht natürlich mit der Bearbeitung des Antrags konform. Es hat ja keinen Sinn, diese Dinge auseinander fallen zu lassen, und daher ist das In-Behandlung-Nehmen, um ein bisschen auf Ihre Bemerkung einzugehen, natürlich auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Magistrat diesen Entwurf ausarbeitet.

 

So einfach ist das nicht, denn die Absichtserklärung in eine Formulierung für die Wiener Landesverfassung zu bringen, muss natürlich auch mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen konform gehen. Das heißt, was kann eine Landesverfassung machen und was hat die Bundesverfassung zu tun? Ich bin selbst kein Jurist, erkenne aber in den Diskussionen unter Juristen dann immer dabei, dass das eine nicht unkomplizierte juristische Frage zu sein scheint. Es entzieht sich meiner Beurteilung.

 

Ich gehe daher davon aus, dass wir innerhalb nicht allzu langer Frist, etwa zwei, drei Monate, einen entsprechenden Entwurf haben, der dann auch in Parteienverhandlungen gehen kann. Also, da sage ich gleich, ich habe nicht im Entferntesten die Absicht, hier einen Entwurf auf den Tisch zu knallen und zu sagen, das ist es und wer das unterstützt, unterstützt es, wer es nicht unterstützt, soll es bleiben lassen. Das machen wir ganz

 

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