Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 32
sicher nicht.
Denn wenn ich von der
Notwendigkeit des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft spreche, dann
schließt das auch die Form ein, wie man diesen herstellt. Und das hat in
allererster Linie etwas mit Sozialpolitik, mit Wirtschaftspolitik zu tun, aber
auch mit der demokratischen Form. Und daher wähle ich bewusst auch diese
Vorgangsweise: Zuerst sollten wir wissen, worüber wir reden und dann reden wir
auch darüber und schauen wie man auf möglichst effiziente Art und Weise dieses,
unser Wiener Signal, in die Richtung setzen können.
Präsident Johann Hatzl: Die zweite
Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sie haben in der Fragestunde am 25.4.2002 eine
gewisse Bereitschaft ...
Lhptm Dr Michael Häupl (unterbrechend):
Entschuldigung, aber ich verstehe Sie leider nicht.
Abg Ingrid Korosec (fortsetzend):
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sie haben in der Fragestunde
am 25.4.2002 eine gewisse Bereitschaft erkennen lassen, dass Sie auch bereit sind,
andere gesellschaftsrelevante Themenkreise in die Wiener Landesverfassung
aufzunehmen. Jetzt kennen wir alle den demografischen Wandel, wir wissen, dass
wir immer älter werden, hier kommen ganz wichtige Entwicklungen auf uns zu.
Daher meine Frage: Können Sie sich vorstellen, dass
ein Diskriminierungsverbot wegen Alters in die Wiener Landesverfassung
aufgenommen wird und wäre es eventuell möglich, das auch gleich im Zusammenhang
mit der Veränderung des Anliegens des Sozialstaat-Volksbegehrens zu machen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Also, ich habe
sehr viel dafür übrig, Antidiskriminierungsbestimmungen in die Rechtsordnung
aufzunehmen. Und so wie das für viele andere Bevölkerungsgruppen gilt, so sehe
ich das natürlich auch für Junge und für Alte, für am Rande der Gesellschaft
Stehende, aber natürlich auch für Ausländer, für sexuelle Minderheiten, was immer
man hier auch anführen kann.
Ich bin sehr für ein
Diskriminierungsverbot. Es gibt Grundsatzvorstellungen für ein
Antidiskriminierungsgesetz. Ich denke, darüber sollte man reden.
Präsident Johann Hatzl: Die nächste
Zusatzfrage hat Herr Präsident Römer.
Abg Johann Römer (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Ich komme auch zurück auf
den 25. April 2002. Und Sie haben damals ausgeführt, dass Sie die einzige
Eingrenzung, die Sie vornehmen wollen, da ziehen würden, nämlich, dass diese
natürlich in Beziehung zu Wien und in Beziehung zu den Kompetenzen des Landes
stehen sollte. Wir haben damals auch darüber gesprochen, dass man, wenn man
schon die Verfassung ändert, auch andere Dinge berücksichtigen sollte.
Daher wäre die Frage von
mir: Als Sie den Auftrag an den Magistrat gegeben haben, haben Sie hier dezidiert
auch den Auftrag gegeben, welche weiteren Bereiche man hier überprüfen sollte,
die es wert wären, in diese Präambel oder sonst irgendwie, in die Verfassung hineinzukommen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Nein, das habe
ich nicht getan, und ich darf das auch begründen.
Wir haben über verschiedene Bereiche der Rechtsordnung
im Grundsätzlichen sehr lange Diskussionen geführt und ich meine damit in
allererster Linie auch im Hinblick auf Ergänzung, Überarbeitung und Grundsätzliches.
In der modernen Managementsprache würde man heutzutage dazu Valorisieren sagen.
Dies geschah in einer großen Arbeitsgruppe und in langen Diskussionen auch hier
im Landtag und ist ja auch entsprechend publiziert worden und kann nachgelesen
werden.
Ich denke, dass dort eine Reihe von Vorschlägen
enthalten sind, die durchaus würdig sind, aufgenommen zu werden, aber ich denke
auch, dass dies in aller erster Linie die Initiative jener sein sollte, die
diese Arbeit damals geleistet haben, wo man auf einen durchaus nicht überall
konsensuellen, aber doch auf einen über weite Strecken konsensuellen Bericht
gekommen ist. Es ist diese Frage damals aus guten Gründen und aus Aktualitätsgründen
an mich herangetragen worden. Ich stehe dazu, dass man Verfassungen nicht nach
Aktualität tagespolitischer Gründe machen soll, tagespolitisches Herumbasteln
an Verfassung hat noch nie gut getan.
Ich stehe selbstverständlich auch dazu, dass es im
Rahmen der Rechtsordnung zu erfolgen hat und im Rahmen der Kompetenzen, die für
ein Land wie Wien vorgesehen sind. Genau dies waren auch die Rahmenbedingungen,
die ich gegeben habe, aber ich habe punktgenau die Anordnung gegeben, sich mit
diesem Themenfeld zu beschäftigen und nicht mit anderen.
Präsident Johann Hatzl: Letzte
Zusatzfrage, Frau Abg Jerusalem.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Sie haben es vorhin schon
angesprochen und ich möchte das jetzt mit dem Thema Antidiskriminierung noch
einmal aufgreifen. Die - damals noch - Abg Maria Vassilakou und ich stellen ja
seit Jahren Anträge darauf, dass Wohnbürger der Stadt Wien, die aber keine österreichische
Staatsbürgerschaft haben, nicht diskriminiert werden sollen, was das
Sozialhilfegesetz oder den Wiener Familienzuschuss angeht, auf den viele
Familien ja angewiesen sind und wo es andere Bestimmungen gibt für diese
Menschen, oder auch im Bereich Wohnen.
Und jetzt würde es mich
natürlich in Bezug auf diesen Verfassungszusatz interessieren: Haben Sie, als
Sie als Landeshauptmann den Auftrag gegeben haben, auch darauf hingewiesen,
dass es Ihr Interesse ist, dass es keine Diskriminierung geben soll von
Wohnbürgern der Stadt Wien, die noch keine österreichische Staatsbürgerschaft haben?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Nein, diesen
speziellen
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