Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 49
Sie schauen zu! (Abg Godwin Schuster: Wir haben keine
Leute mehr! Nehmen Sie das zur Kenntnis!) Aber es wird sich irgendwann mit
dieser Verordnung und einer anderen Stadtregierung wahrscheinlich die
Möglichkeit ergeben, dass wir ... (Beifall bei der FPÖ. - Abg Godwin
Schuster: Plätze, Straßen, U-Bahnen, das alles wollen Sie freihalten?)
Sie geben zu, Sie wollen dem Herrn Landeshauptmann
keine Verordnungsermächtigung geben. (Abg
Martina Malyar: Was heißt das weiter?) Wahrscheinlich haben Sie kein
Vertrauen zu ihm! Danke, wird der Herr Landeshauptmann sagen. Wir hätten das
Vertrauen, dass er mit einer Verordnung das Problem wesentlich besser in den
Griff bekommt als jetzt. Sogar in Prag gibt es in der Zwischenzeit
Überlegungen, wo sich der Stadtrat geäußert und gesagt hat, man braucht
Verbotszonen, wo das Betteln verboten ist. In New York hat Rudy Giuliani, ein
hervorragender Bürgermeister, aus einer furchtbaren, schlimmen Stadt eine herrliche,
sichere Stadt gemacht. Das sind alles Beispiele, woran sich der Herr
Landeshauptmann ein Beispiel nehmen könnte. Vielleicht würde er dann auch etwas
mehr für die Wienerinnen und Wiener tun! (Beifall bei der FPÖ. - Abg Godwin
Schuster: Wenn ein Blinder von der Farbe spricht!)
Ich weiß schon, dass Sie wahrscheinlich jetzt etwas
nervös sind, weil Ihnen das Thema unangenehm ist. Sie haben in Wahrheit mit
Ihrer Regierungspolitik versagt, für wirklich sozial Schwache und Arme etwas zu
tun! (Abg Johann Driemer: Das trauen gerade Sie sich zu sagen!) Sie
wollen, das hat die Wahl gezeigt ... (Abg Martina Malyar: Ja, richtig! Das
hat die Wahl gezeigt!) Es kommen ja wieder Wahlen und Sie werden sehen, wo
Sie mit Ihrer Politik des Wegschauens landen werden. Sie werden jedenfalls
damit nicht erfolgreich sein. Es ist für viele Wienerinnen und Wiener
notwendig, dass sich die Politik in Wien ändert (Abg Martina Malyar: Sie hat sich schon geändert! - Abg Volkmar
Harwanegg: Voriges Jahr hat sich die Politik in Wien geändert!), damit
endlich wieder mehr soziale Gerechtigkeit und mehr Sicherheit in dieser Stadt
herrschen, aber das werden Sie nicht schaffen!
Ich weiß schon, dass Sie vor Ihrer eigenen Courage
zurückschrecken. Der Herr Landeshauptmann nimmt erste Ansätze, die
Sozialistische Jugend bremst ihn ein, jetzt bremsen Sie ihn ein und sagen:
"Lass nur Michl, es bleibt ohnedies gut, die Wähler werden uns schon
wieder wählen, wenn wir nur möglichst angenehm sind, ein bisschen Festln
feiern, ein bisschen zuschauen und im Übrigen sagen, die Bundesregierung ist
schuld." - Auf diesen Schmäh, meine Damen und Herren, wird Ihnen der
Wähler bei der nächsten Wahl jedenfalls nicht hereinfallen! (Beifall bei der
FPÖ.)
Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ihre Haltung und
die Ihres Landeshauptmanns ist zynisch gegenüber den armen Wienerinnen und
Wienern. Sie ist ineffizient bei der Hilfe für sozial bedürftige Wienerinnen
und Wiener und sie spielt ausländischen Bettlerbanden und Kriminellen in die
Hände. Es ist unwürdig, in unserer Heimatstadt mit einer solchen Politik leben
zu müssen! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Dr Ulm zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als christlich-soziale Partei haben wir im Generellen
einen besonderen Zugang zu Bettlern und zu Armen. Es kommt daher ein generelles
Bettelverbot oder eine generelle Verurteilung von Bettlern für uns nicht in
Frage. Den Armen Almosen zu geben, ist für uns ein Werk der Barmherzigkeit, ein
Zeichen der Nächstenliebe, für gläubige Menschen ein gottgefälliges Werk der
Gerechtigkeit, für andere Menschen Ausdruck von Humanität oder von Solidarität.
Der Bettler, der oft in Kirchentoren zu finden ist,
hält der Gesellschaft einen Spiegel hin. Er zeigt uns, dass es nicht in alle
Ewigkeit so selbstverständlich weitergehen muss wie bisher. Er zeigt die
angeborene Schwäche des Menschen und er zeigt, dass wir immer wieder mit
menschlichem Elend konfrontiert sind.
Aber nicht immer handelt es sich um menschliches
Elend, wenn wir von so genannten Bettlern angesprochen werden, nämlich dann,
wenn die Menschen nicht wirklich bedürftig sind, wenn sie zwar arbeiten
könnten, aber nicht arbeiten wollen. Es besteht auch die sittliche
Verpflichtung, einer Arbeit nachzugehen, wenn man dazu in der Lage ist. Und
selbstverständlich gibt es dieses menschliche Elend dann nicht, wenn aggressiv,
organisiert oder kriminell gebettelt wird. Gegen diese Formen der Bettelei
haben wir konsequent aufzutreten und hier haben wir der Polizei auch das
notwendige Instrumentarium in die Hand zu geben.
Zurzeit haben wir eine Gesetzeslage, die es der
Polizei nur sehr schwer ermöglicht, einzugreifen, weil die Abgrenzung bei
aggressivem Verhalten sehr schwierig ist und auch die organisierte Form der
Bettelei oft nur sehr schwer nachvollziehbar ist. Leicht zu vollziehen wäre das
Gesetz natürlich in verordneten Verbotszonen. Das ist gar keine Frage. Die
dürften aber dann selbstverständlich nur den öffentlichen Raum betreffen und
nicht Privatgrund, also insbesondere Kirchengrund nicht.
Wie hat man in Graz versucht, der Exekutive eine
Handhabe zu geben? - In Graz ist der Verwaltungsstraftatbestand recht konkret
gefasst worden, indem bei der Bettelei darauf abgestellt worden ist, ob es sich
um Bettelei in aufdringlicher Weise handelt oder nicht, ob die Bettelei durch
Anfassen passiert, durch unaufgefordertes Begleiten und Beschimpfen oder
ähnlich aggressive Verhaltensweisen. Ich denke, dass das geeignete Formen der
Definition wären. Ich glaube auch, dass über Bettelverbotszonen genau
diskutiert werden sollte. Ich bin der Meinung, dass dies dort notwendig ist, wo
Bettelei aggressiv organisiert auftritt und wo wiederholt gegen
Straftatbestände verstoßen wird, damit dort verschärfte Maßnahmen und
verschärfte Sanktionen greifen.
Ich gehe daher davon aus, dass unsere Beratungen im
Ausschuss über eine Novellierung des Landessicherheitsgesetzes dazu führen werden,
dass wir zu einer Verbesserung, zu mehr Sicherheit in diesem Landessicherheitsgesetz
kommen können. (Beifall bei der ÖVP.)
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