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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 49

 

Was uns in diesem Gesetz fehlt, ist eine Auflistung oder eine klare Definition: Was sind Schadorganismen? Sind es nur irgendwelche Beikräuter, die normalerweise von vielen Leuten als Unkräuter bezeichnetet werden? Es geht auch um Krankheiten, Meldepflichten bei diesen Dingen, und da ist uns das Gesetz viel zu unpräzise. Es ist nicht klar, was Schadorganismen sind. Zum Beispiel bei der Meldepflicht: Muss ich die Blattlaus, die eine auf meinem Gummibaum, melden? Oder bei der Nachbarin habe ich Schildläuse gesehen am Baum: Ui, die muss ich melden. Oder ist es wirklich der Feuerbrand oder der Scharkavirus, der ganze Obstbaumplantagen ruiniert? Also ich nehme an, hoffentlich Letzteres. Definiert ist es nicht.

 

Also wenn irgendein Wichtigtuer oder eine Wichtigtuerin meint, da habe ich einen Maikäfer gesehen, bitte ausrücken, MA 22, bitte melden, dann ist das möglich bei diesem Gesetz. Ich weiß schon, die MA 22 wird das nicht tun, die wird da nicht kommen, ausrücken. (Abg Heinz Hufnagl: Die MA 22 hat einen Maikäferkataster!) Ist richtig, die MA 22 hat einen Maikäferkataster. Ich bringe Ihnen das nächste Mal einen, ich habe heuer einen gesehen, einen Maikäfer, einen, den Vorletzten wahrscheinlich. Gut. Aber die stehen ja schon unter Naturschutz.

 

Aber was mir dabei noch wichtig ist: Es ist also nicht klar, was gemeldet werden soll, es ist nicht klar, was Schadorganismen sind.

 

Und dann ein mir ganz wichtiger Punkt: Die MA 49 hat ja auch Landwirtschaftsbetriebe, also einen sehr, sehr löblichen Landwirtschaftsbetrieb, einen beträchtlichen Bioanbau. Wien ist ja unter anderem auch führend, zumindest die Stadt Wien, nicht die Wiener Bauern. Da ist es ganz anders, da gibt es ganz andere Prozentsätze.

 

Aber stellen Sie sich vor, nachdem ja die Stadt Wien gern die Kastanienminiermotte bekämpft, also zumindest das, was so ähnlich ausschaut. In der Lobau gibt es auf dem Grundstück der MA 49 eine Kastanienallee und dort tritt jetzt der böse Schädling auf. Nach diesem Pflanzenschutzgesetz kann die MA 49 bis zu 20 000 EUR Strafe zahlen, weil sie nicht die Miniermotte auf diesen Kastanienbäumen bekämpft.

 

Na, da wird aber in Wirklichkeit der Biolandbau ein bisschen leiden. Also wir verlangen im Grunde genommen auch, dass biologischer Landbau in diesem Gesetz berücksichtigt wird, und dazu, wie gesagt, gibt es von uns einen Abänderungsantrag zum Wiener Pflanzenschutzgesetz. Den darf ich Ihnen gleich überreichen.

 

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist natürlich das: Da habe ich vor kurzem eine Aussendung bekommen, das kriegen wahrscheinlich ganz viele Menschen in Wien, zumindest die, die damit zu tun haben: "Die Information". Na, denkt man sich, super. "Die Information", Wiener Landwirtschaftskammer, Präsentation der Wiener Landesweinsieger, was sicher ausgezeichnet ist. Aber wenn man ein bissel weiterblättert, steht: Das neue Agrarrechtsänderungsgesetz bringt wichtige Änderungen. Liest man weiter, geht es natürlich auch um besagtes Pflanzenschutzmittelgesetz. Und da freut sich der Mag Christian Reindl, dass er endlich deutsche und niederländische, also wohlgemerkt abendländische sozusagen, Pflanzenschutzmittel in Österreich anwenden kann, und zwar noch bevor es eine Genehmigung in Wien gibt. Na, ich finde das echt super, dass sich die Wiener Landwirtschaftskammer darüber freut, dass man nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel in Wien verwenden kann. Na, nicht schlecht. Keine Strafe mehr, alles passt, wunderbar.

 

Es gibt aber auch - und da komme ich jetzt zum entscheidenden Punkt - Pflanzenschutzmittel, die früher als das Nonplusultra gepriesen worden sind. Das DDT ist weit verwendet worden in den 70er und 80er-Jahren. Es gibt sogar andere Länder auf der Welt, wo das noch immer verwendet werden darf, und zwar in China, in Indonesien und auf den Philippinen. Die haben Ausnahmegenehmigungen bekommen und die dürfen DDT weiterhin verwenden.

 

Jetzt gibt es natürlich eine ganze Liste, was das DDT, das verhält sich ja wie ein Hormon, und zwar wie Östrogen, in den Menschen bewirkt. Wenn ich das jetzt wirklich vorlese, dann glauben Sie vielleicht, uh, die fürchten sich wieder und alles Mögliche. Aber unter anderem - ich darf es ja gar nicht sagen, der Kollege Klucsarits hat einmal gesagt, es ist unanständig, wenn ich es sage - reduziert es ein bissel die männliche Potenz. Uh, schwierig. Ein bissel, zumindest.

 

Aber, wie gesagt, dieses DDT ist in Österreich verboten löblicherweise. Und stellen Sie sich vor, Global 2000 hat illegalerweise Proben gezogen in diversen Wiener Glashäusern. Da muss man bedenken, dass die Wiener Landwirte 57 Prozent des Glashaus-Gemüseanbaus in Österreich löblicherweise erledigen. Es passieren sehr, sehr viel gute Initiativen und es gibt Nützlingszucht und alles Mögliche, aber auf den Boden haben sie vergessen. Und der Boden wurde untersucht und man hat festgestellt, dass bis zur 933-fachen Überschreitung des zulässigen Gehalts an DDT vorhanden war. Jetzt ist das Problem, dann forscht man nach und schaut einmal nach: Wie hoch ist der DDT-Wert, der da überhaupt drinnen sein darf? Und dann kommt man drauf: Es gibt in Österreich gar keinen Grenzwert.

 

Also das heißt, ich kann eigentlich gar nichts machen. Es ist wirklich richtig, ich habe mit den zuständigen Menschen gesprochen: Die MA 22 kann eigentlich gar nichts machen, weil es gibt keinen Grenzwert. Wenn das DDT dort herumkugelt, ist es eigentlich Wurscht. Es gibt keinen Grenzwert, deswegen. Es gibt in Europa zwei Grenzwerte, und zwar den holländischen und einen bulgarischen, und selbst den bulgarischen Grenzwert haben wir an drei Orten in Wien überschritten. Und die Bulgaren, sagt man, sind da vielleicht nicht so genau gewesen. Gut.

 

Faktum ist, das System BORIS erfasst in Wien nur Schwermetalle, aber nicht die Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Und das hätten wir gerne, und zwar in zwei verschiedenen Formen. Nachdem an und für sich eh schon das Interesse erlahmt ist nach ganz vielen Tagen, möchte ich mir das schenken.

 

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