Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 49
Was uns in diesem Gesetz fehlt, ist eine Auflistung oder
eine klare Definition: Was sind Schadorganismen? Sind es nur irgendwelche
Beikräuter, die normalerweise von vielen Leuten als Unkräuter bezeichnetet
werden? Es geht auch um Krankheiten, Meldepflichten bei diesen Dingen, und da
ist uns das Gesetz viel zu unpräzise. Es ist nicht klar, was Schadorganismen
sind. Zum Beispiel bei der Meldepflicht: Muss ich die Blattlaus, die eine auf
meinem Gummibaum, melden? Oder bei der Nachbarin habe ich Schildläuse gesehen
am Baum: Ui, die muss ich melden. Oder ist es wirklich der Feuerbrand oder der
Scharkavirus, der ganze Obstbaumplantagen ruiniert? Also ich nehme an,
hoffentlich Letzteres. Definiert ist es nicht.
Also wenn irgendein Wichtigtuer oder eine Wichtigtuerin
meint, da habe ich einen Maikäfer gesehen, bitte ausrücken, MA 22, bitte
melden, dann ist das möglich bei diesem Gesetz. Ich weiß schon, die MA 22
wird das nicht tun, die wird da nicht kommen, ausrücken. (Abg Heinz Hufnagl:
Die MA 22 hat einen Maikäferkataster!) Ist richtig, die MA 22 hat
einen Maikäferkataster. Ich bringe Ihnen das nächste Mal einen, ich habe heuer
einen gesehen, einen Maikäfer, einen, den Vorletzten wahrscheinlich. Gut. Aber
die stehen ja schon unter Naturschutz.
Aber was mir dabei noch wichtig ist: Es ist also
nicht klar, was gemeldet werden soll, es ist nicht klar, was Schadorganismen
sind.
Und dann ein mir ganz wichtiger Punkt: Die MA 49
hat ja auch Landwirtschaftsbetriebe, also einen sehr, sehr löblichen
Landwirtschaftsbetrieb, einen beträchtlichen Bioanbau. Wien ist ja unter
anderem auch führend, zumindest die Stadt Wien, nicht die Wiener Bauern. Da ist
es ganz anders, da gibt es ganz andere Prozentsätze.
Aber stellen Sie sich vor, nachdem ja die Stadt Wien
gern die Kastanienminiermotte bekämpft, also zumindest das, was so ähnlich
ausschaut. In der Lobau gibt es auf dem Grundstück der MA 49 eine
Kastanienallee und dort tritt jetzt der böse Schädling auf. Nach diesem Pflanzenschutzgesetz
kann die MA 49 bis zu 20 000 EUR Strafe zahlen, weil sie nicht
die Miniermotte auf diesen Kastanienbäumen bekämpft.
Na, da wird aber in Wirklichkeit der Biolandbau ein
bisschen leiden. Also wir verlangen im Grunde genommen auch, dass biologischer
Landbau in diesem Gesetz berücksichtigt wird, und dazu, wie gesagt, gibt es von
uns einen Abänderungsantrag zum Wiener Pflanzenschutzgesetz. Den darf ich Ihnen
gleich überreichen.
Ein zweiter wichtiger Aspekt ist natürlich das: Da habe
ich vor kurzem eine Aussendung bekommen, das kriegen wahrscheinlich ganz viele
Menschen in Wien, zumindest die, die damit zu tun haben: "Die Information".
Na, denkt man sich, super. "Die Information", Wiener
Landwirtschaftskammer, Präsentation der Wiener Landesweinsieger, was sicher
ausgezeichnet ist. Aber wenn man ein bissel weiterblättert, steht: Das neue
Agrarrechtsänderungsgesetz bringt wichtige Änderungen. Liest man weiter, geht
es natürlich auch um besagtes Pflanzenschutzmittelgesetz. Und da freut sich der
Mag Christian Reindl, dass er endlich deutsche und niederländische, also
wohlgemerkt abendländische sozusagen, Pflanzenschutzmittel in Österreich anwenden
kann, und zwar noch bevor es eine Genehmigung in Wien gibt. Na, ich finde das
echt super, dass sich die Wiener Landwirtschaftskammer darüber freut, dass man
nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel in Wien verwenden kann. Na, nicht
schlecht. Keine Strafe mehr, alles passt, wunderbar.
Es gibt aber auch - und da komme ich jetzt zum entscheidenden
Punkt - Pflanzenschutzmittel, die früher als das Nonplusultra gepriesen worden
sind. Das DDT ist weit verwendet worden in den 70er und 80er-Jahren. Es gibt
sogar andere Länder auf der Welt, wo das noch immer verwendet werden darf, und
zwar in China, in Indonesien und auf den Philippinen. Die haben Ausnahmegenehmigungen
bekommen und die dürfen DDT weiterhin verwenden.
Jetzt gibt es natürlich eine ganze Liste, was das
DDT, das verhält sich ja wie ein Hormon, und zwar wie Östrogen, in den Menschen
bewirkt. Wenn ich das jetzt wirklich vorlese, dann glauben Sie vielleicht, uh,
die fürchten sich wieder und alles Mögliche. Aber unter anderem - ich darf es
ja gar nicht sagen, der Kollege Klucsarits hat einmal gesagt, es ist
unanständig, wenn ich es sage - reduziert es ein bissel die männliche Potenz.
Uh, schwierig. Ein bissel, zumindest.
Aber, wie gesagt, dieses DDT ist in Österreich verboten
löblicherweise. Und stellen Sie sich vor, Global 2000 hat illegalerweise Proben
gezogen in diversen Wiener Glashäusern. Da muss man bedenken, dass die Wiener
Landwirte 57 Prozent des Glashaus-Gemüseanbaus in Österreich
löblicherweise erledigen. Es passieren sehr, sehr viel gute Initiativen und es
gibt Nützlingszucht und alles Mögliche, aber auf den Boden haben sie vergessen.
Und der Boden wurde untersucht und man hat festgestellt, dass bis zur 933-fachen
Überschreitung des zulässigen Gehalts an DDT vorhanden war. Jetzt ist das
Problem, dann forscht man nach und schaut einmal nach: Wie hoch ist der
DDT-Wert, der da überhaupt drinnen sein darf? Und dann kommt man drauf: Es gibt
in Österreich gar keinen Grenzwert.
Also das heißt, ich kann eigentlich gar nichts machen.
Es ist wirklich richtig, ich habe mit den zuständigen Menschen gesprochen: Die
MA 22 kann eigentlich gar nichts machen, weil es gibt keinen Grenzwert.
Wenn das DDT dort herumkugelt, ist es eigentlich Wurscht. Es gibt keinen
Grenzwert, deswegen. Es gibt in Europa zwei Grenzwerte, und zwar den
holländischen und einen bulgarischen, und selbst den bulgarischen Grenzwert
haben wir an drei Orten in Wien überschritten. Und die Bulgaren, sagt man, sind
da vielleicht nicht so genau gewesen. Gut.
Faktum ist, das System BORIS erfasst in Wien nur
Schwermetalle, aber nicht die Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Und
das hätten wir gerne, und zwar in zwei verschiedenen Formen. Nachdem an und für
sich eh schon das Interesse erlahmt ist nach ganz vielen Tagen, möchte ich mir
das schenken.
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