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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 53

 

Magistratsbeamtin gesehen -, mehrheitlich gesagt haben, sie können sich vorstellen, dass es einen eigenen Jugendschutzausweis gibt. Wir meinen, wenn sich das die Jugend selbst wünscht, dass man dem auch nachkommen sollte und es vernünftig wäre, einen Jugendschutzausweis einzuführen, mit dem sich der junge Mensch in Zukunft ausweisen kann, wo er aber auf der Rückseite kurz und bündig die wesentlichen Punkte der Jugendschutzbestimmungen angeführt hat, diese nachlesen kann und weiß, welche Bestimmungen es da gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie haben selbst zugegeben und heute auch angemerkt, dass es im Bereich der Information gewisse Fehlerquellen in den vergangenen Jahren gegeben hat, dass viele junge Menschen gar nicht wissen, was in den Jugendschutzgesetzbestimmungen steht und welche Verpflichtungen sie eigentlich hätten. Deshalb wäre das so wichtig und mit dieser Möglichkeit des Jugendschutzausweises sehr leicht zu bewältigen.

 

Auch im Bereich des § 6, "Pflichten der Unternehmer und Veranstalter", wäre es vernünftig gewesen, das noch genauer zu definieren, indem man sagt, Unternehmer wie Gastwirte und Veranstalter nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz, wie Rave-Veranstalter, Event-Veranstalter et cetera, dass man das klarer definiert, damit es nicht irgendwelche Lücken gibt, wo man dann der Meinung ist, man müsste sich nicht an die Bestimmungen halten.

 

Die Ausgehzeiten haben wir heute schon bei der Jugendanwaltschaft angesprochen. Da wissen wir, dass sich 85 Prozent der betroffenen Jugendlichen bei der Volksbefragung nicht für den ExpertInnenvorschlag ausgesprochen haben. Ich halte es nochmals fest. Deshalb waren wir der Meinung, dass man eine Zwischenlösung betreffend die Ausgehzeiten finden sollte. Dazu wäre unser Vorschlag gewesen, dass man sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit von 6 bis 22 Uhr an öffentlich zugänglichen Orten bewegen kann und dann für jedes weitere Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sozusagen eine zusätzliche Stunde mehr, wie das auch in anderen Bundesländern durchaus der Fall ist. Das wäre eine Stufensteigerung gewesen und hätte für jedes weitere Alter sozusagen ein Stück mehr Recht und Verantwortung übertragen.

 

Wir haben im Bereich der verbotenen Lokal- und Betriebsräumlichkeiten im § 9 festgestellt, dass eine genauere Definition der ganzen Veranstaltungslokale, wo eigentlich das Interesse vorhanden sein sollte, dass Kinder und Jugendliche dort nicht auftauchen, wie Peepshows, Swingerklubs und andere Lokale, schön gewesen wäre, damit es nicht zu Missverständlichkeiten kommt und vielleicht die eine oder andere Gesetzespassage anders ausgelegt werden kann.

 

Im § 10 "Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen" haben wir nicht mehr und nicht weniger als das auch verlangt. Die Diskriminierung von jungen Menschen, die ein politisches Bekenntnis an den Tag legen, soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Hierzu hat Kollegin Wehsely damals im Gemeinderatsausschuss gesagt, dass sie in keinster Weise ein Interesse daran hat, eine Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen im politischen Bekenntnisbereich hier zu verankern. Sie hat eindeutig gesagt, sie wird keinem einzigen Punkt von uns zustimmen und auch die SPÖ wird das nicht tun. Das heißt aber, dass Diskriminierung in diesem Bereich möglich sein wird, weil Sie es nicht verankert haben, aber alle anderen Punkte haben Sie sehr genau verankert. Es tut doch nicht weh, wenn man hineinnimmt, dass jemand, der ein religiöses Bekenntnis hat, selbstverständlich nicht diskriminiert werden darf, aber es tut auch in keinster Weise weh, hineinzunehmen, dass man jemanden auch auf Grund seines politischen Bekenntnisses nicht diskriminieren darf.

 

Wenn Sie das nicht wollen, dann gehe ich davon aus, dass Sie offenbar Angst davor haben, dass das in dieser Stadt passiert und dass es vielleicht in Schulen vorkommt, dass man junge Menschen diskriminiert, weil sie eben ein Bekenntnis haben, das nicht passend für den jeweiligen Lehrkörper ist. Das sollte man eigentlich vermeiden. Deshalb finden wir es sehr schade, dass Sie unserem Abänderungsvorschlag nicht nachkommen wollen.

 

"Anhalteverbot", § 11a, war von uns ein Vorschlag, dass man diesen zum § 11 dazu macht, wo man über den Bereich der Anhalter sozusagen Festlegungen trifft, erst ab einem gewissen Alter dem Anhalter erlaubt, dass er irgendwo ein Kfz anhalten und Autostopp machen darf, eine Regelung einführt, dass das erst ab einem gewissen Alter zulässig ist, weil wir der Meinung sind, dass gerade in diesem Bereich sehr viele Gefahrenpotenziale lauern und davon speziell die Kinder und Jugendlichen betroffen wären.

 

"Strafen und sonstige Maßnahmen", § 12: Da hätten wir den Vorschlag gehabt, dass es, wenn es zu einer Übertretung des Landesjugendschutzgesetzes kommt, nach dem Belehrungs- und Informationsgespräch zu einem weiteren Schritt kommen könnte, nämlich zu sozialen Leistungen wie Mithilfe in der Jugend-, Alters- und Gesundheitspflege, wo junge Menschen dann auch die Wichtigkeit in diesen sozialen Bereichen auf Grund solcher sozialen Leistungen erkennen können und das vielleicht ein bisschen mehr Verständnis für sie gebracht hätte. Man hat diesen Punkt in keinster Weise andiskutiert. Man hat bei diesem Punkt keine Bereitschaft gezeigt, diesen Punkt eventuell annehmen zu wollen. Es wäre sicherlich vernünftig gewesen, nach einem Belehrungsgespräch nicht gleich zu einer Geldstrafe überzugehen, sondern einen Zwischenschritt wie soziale Leistungen im Bereich der Jugend-, Alters- und Gesundheitspflege vorzusehen.

 

Deshalb meinen wir, dass das Gesetz zwar insgesamt eine Verbesserung darstellt - das ist selbstverständlich auch festzuhalten -, dass es aber leider Gottes kein optimales Gesetz ist und in manchen Bereichen, speziell im Bereich des Alkohol- und Nikotinmissbrauchs, überhaupt nicht den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Wir können daher in diesem Sinne

 

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