Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 53
säumt worden. Es ist zwar so - das ist zumindest ein Vorteil
-, dass wir jetzt in Wien, Burgenland und Niederösterreich ein harmonisches
Gesetz haben, aber natürlich wäre es schön gewesen, wenn man endlich in allen
österreichischen Bundesländern in den wesentlichen Bestimmungen ein
einheitliches Jugendschutzgesetz hätte, weil der Wiener Jugendliche natürlich
in die Ferien fährt. Das wird sich mit ziemlicher Sicherheit irgendwann einmal im
Westen Österreichs abspielen, wo dann halt andere Bestimmungen vorhanden sind.
Das ist nach wie vor einfach widersinnig. Deshalb wäre es schön gewesen, wenn
man versucht hätte, die Optimalvariante zu erreichen und ein österreichweit
gleich lautendes Jugendschutzgesetz mit allen Bundesländern im Sinne des
horizontalen Konkordats geschaffen hätte. Das ist nicht passiert. Damit müssen
die Jugendlichen dann in den Schulferien oder auch am Wochenende, wenn sie halt
in den Westen Österreichs fahren, leider Gottes leben! (Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Im Süden auch!) Im Süden
auch, genau! Das ist auf beiden Seiten der Fall. Da haben Sie Recht!
Es wäre schön gewesen, wenn man diese Stoßrichtung
versucht oder zumindest den Vorstoß dazu gemacht hätte. Aber das ist von Ihrer
Seite aus, soweit ich weiß, nicht passiert. Die Vorberatungen, die von Ihnen
nicht mit der Opposition vorgenommen worden sind, haben gezeigt, dass Ihre
Demut nach der Wahl und nach dem Wahlsieg in Wien nicht wirklich groß ist. Es
wäre aber mit Sicherheit im Interesse der Wiener Jugendlichen gewesen, wenn man
alle einbezogen hätte. Sie sprechen immer von Einbindung, aber wenn es dann um
Einbindung geht, wenn ein Gesetz entstehen soll, dann sieht man, inwieweit Ihre
Einbindungsinteressen in Wirklichkeit gewünscht sind. Da sind sie dann nicht
gewünscht. Deshalb ist das oftmals eine Floskel, die Sie gerne in den Mund
nehmen, wo Sie aber nicht bereit sind, das auch wirklich zu leben.
Wir haben viele Gefährdungspotenziale im Bereich der
Jugend. Wir haben Gefährdungspotenziale, wo Jugendliche gefährdet sind, in
gewisse Bereiche hineinzurutschen. Es ist heute schon erwähnt worden, das ist
im Bereich des Tabak- und Alkoholmissbrauchs, im Bereich des Medikamenten- und
Suchtgiftmissbrauchs der Fall. Hier wäre es schön gewesen, wenn man von Seiten
der Stadt Wien insofern Verantwortung, nämlich Eigenverantwortung, übernommen
hätte, dass man das auch in das Jugendschutzgesetz aufgenommen hätte.
Dazu gäbe es zum Beispiel die Möglichkeit im
§ 11, wo heute Kollege Strobl gesagt hat, er versteht das mit dem
Volumsprozent Alkohol nicht. Das ist recht einfach aufzuschlüsseln. Es gibt
ganz klare Richtlinien im Bereich des Alkohols. Alles, was über 14 Prozent
Volumsprozent ausmacht, sind Schnäpse und Weinbrände, und alles, was darunter
liegt, sind Wein und Bier, nur zur Verdeutlichung. Das ist also nichts
Kompliziertes und das hätte man auch hineinschreiben können. Dies wäre möglich
gewesen, wenn ein Diskussionsprozess vorhanden gewesen wäre, dem war aber leider
nicht so. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, dass wir festlegen, dass die
Abgabe von Alkohol und Tabak an junge Menschen unter 16 Jahren nicht
erlaubt ist. Das wäre eine Eigenverantwortung gewesen, die die Landesregierung
wahrnehmen und sagen hätte können, sie will den Missbrauch bei Alkohol und
Nikotin unter 16 Jahren verhindern und legt deshalb fest, dass sich die
jungen Menschen unter 16 nicht in der Trafik Zigaretten und nicht im Supermarkt
einen Wodka, ein Bier oder was auch immer besorgen können. Das ist leider in
Zukunft in Wien nach wie vor möglich.
Es wird immer wieder damit argumentiert, dass es doch
möglich sein muss, dass die Eltern ihre Kinder in die Trafik schicken dürfen,
damit sie den Eltern sozusagen die Zigaretten holen oder in den Supermarkt, um
den Alkohol für die Eltern zu holen. Das ist für mich aber keine Begründung.
Das ist für mich keine Begründung, denn ein Elternteil, der Alkohol konsumieren
oder Zigaretten rauchen will, soll sich das verdammt noch einmal selbst
besorgen! Das kann er auch. Deshalb ist es für mich keine Begründung, dass man
Kinder nach wie vor für solche Dienste verwenden kann.
Ich finde es schade, dass Sie zu unserem
Abänderungsantrag, den wir Ihnen schon präsentiert haben und heute einbringen
werden, nicht das Signal gegeben haben, dass Sie eine Zustimmung geben wollen.
Das zeigt auch, dass Sie Ihre eigenen Worte nicht ganz so ernst nehmen, wenn
Sie davon sprechen, präventiv tätig werden zu wollen, was den Alkohol- und
Nikotinmissbrauch betrifft, denn das wäre eine Maßnahme, die gerade in diesem
Bereich eine Präventivmaßnahme darstellen könnte, damit es sehr schwer für
junge Menschen unter 16 wird, zu diesen Dingen zu kommen. Das ist leider Gottes
nicht passiert.
Aber genauso freut es mich, dass heute ein Resolutionsantrag
von allen Fraktionen unterstützt wurde, der den Minister auffordert, die
Gewerbeordnung in diesem Bereich nicht zu ändern. Aber es wäre auch eine
Eigenverantwortung gewesen, hätte die Wiener Landesregierung das im
Jugendschutz aufgenommen und klar und deutlich festgelegt, dass jeder Gastwirt,
auch im Landesschutzgesetz noch einmal verankert, dazu verpflichtet wird,
zumindest zwei alkoholfreie Getränke um den gleichen Preis oder billiger als
das billigste alkoholische Getränke anzubieten. Damit wäre sichergestellt, dass
das in Wien der Fall sein muss, denn die Argumentation des Ministers ist jene,
dass er sagt, er will, dass das in Zukunft der landesgesetzlichen Verantwortung
übertragen wird. Wenn das jetzt wirklich kommen sollte, dann muss man das nun
nachträglich reparieren. Da hätten wir aber gleich mit einer Festlegung unsere
Zielsetzung und unsere Vorstellung deutlich zum Ausdruck bringen können.
Wir haben natürlich auch andere Punkte im Abänderungsantrag
angeführt, wie im Bereich der Jugendschutzkarte, die ich heute schon einmal
erwähnt habe. Die Jugendschutzkarte war selbstverständlich eine
Ausweisforderung, wo die jungen Menschen damals in dieser Volksbefragung, auch
wenn es heute wieder abgestritten worden ist - wir haben ja das Papier bei der
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