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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 53

 

Jugendschutz etwas zu tun. Oder steckt da vielmehr der ideologische Ansatz dahinter, dass man vielleicht eine Liberalisierung will, dass man eine Legalisierung der Drogen will, weil man selbst Lust auf das eine oder andere Mittel hat, das in diesem Bereich verboten ist? (Abg Mag Christoph Chorherr: Herr Kollege, jetzt gehen Sie aber zu weit!) Nein, ich stelle das sehr wohl in den Raum, weil ich diese Interessen für mich sehe. Es werden hier nicht die Interessen der jungen Menschen geschützt.

 

Sie reden immer davon, dass zu wenig im Bereich von Alkohol und Nikotin getan wird, aber jedes Mal, wenn wir kommen und verlangen, dass in diesem Bereich etwas getan wird, dass man hier Präventivmaßnahmen tätigt, dann wird uns Freiheitlichen - da kann man auch aus einem Pressedienst der Jugendanwaltschaft zitieren - unterstellt, dass wir kein Interesse daran haben, etwas gegen den Alkoholmissbrauch oder Nikotinmissbrauch im Jugendbereich zu tun, dass wir kein Interesse daran haben, da etwas umzusetzen! Diese Unterstellung kommt dann einfach. Ich sage, das ist eine parteipolitisch motivierte Unterstellung der Jugendanwälte! (Beifall bei der FPÖ. - Abg Mag Sonja Wehsely: Wer schenkt Alkohol bei Parteiveranstaltungen aus?)

 

Dass eine parteipolitische Motivation dahinter steht, haben wir auch schon bei der Bestellung gemerkt. Es hat eine unabhängige Kandidatin gegeben, die damals beim Hearing exzellent und wesentlich besser abgeschnitten hat als die Frau Pinterits, aber wie es nicht anders zu erwarten war, ist halt eine offensichtlich gute Weggefährtin der Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin dann trotzdem zur Jugendanwältin bestellt worden, weil die Dame, die im Hearing besser abgeschnitten hat, nicht in ihr Konzept gepasst hat. (Abg Mag Sonja Wehsely: Das stimmt doch nicht!) Das ist Faktum. (Abg Mag Sonja Wehsely: Womit belegen Sie diese Behauptung?) Das ist auch in den Protokollen nachzulesen. (Abg Mag Sonja Wehsely: Sie betreiben Geschichtsverfälschung!) Das ist Faktum. Da können Sie sich aufregen, so sehr Sie wollen!

 

Dass man aber in einem Pressedienst vom 2. März 2001 feststellt, die Strafverschärfung und Anzeigenpflicht von Tätern, die Kinder sexuell missbrauchen, schadet den missbrauchten Opfern, nämlich den Kindern, da frage ich mich wirklich. Da interpretiere ich heraus: Nicht anzeigen, lassen wir den Täter weiter das Kind missbrauchen! (Abg Mag Sonja Wehsely: Sie haben überhaupt nichts verstanden!) Was ist denn das für ein Ansatz? - Man muss doch alles dazu tun, dass der Täter in so einem Fall aus dem Verkehr gezogen wird und dass der Täter vom Kind wegkommt, damit er nicht mehr die Möglichkeit hat, das Kind zu missbrauchen. Aber es steht nach wie vor der Täterschutz im Vordergrund und nicht der Opferschutz. Das ist etwas, was wir klar und deutlich verurteilen müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte jetzt nicht noch einige andere Dinge aus dem vergangenen Jahr wiederholen, aber ich möchte zunächst noch einmal zum Punkt der Jugendvolksbefragung zurückkommen. Es ist schon interessant, wie man im Bericht etwas mit schönen Worten darstellen kann. Die Realität sieht aber leider anders aus. Wir haben 63 436 stimmberechtigte junge Menschen gehabt, die an der Volksbefragung teilnehmen hätten können. 19 358 haben letztendlich daran teilgenommen. Das war dann ein Abstimmungsergebnis, bei den 19 358 abgegebenen Stimmen, von 50,1 Prozent für den ExpertInnenvorschlag für das Jugendschutzgesetz, nämlich die Ausgehzeiten dementsprechend zu erhöhen. (Abg Jürgen Wutzlhofer: Das sind mehr Prozent als beim letzten Volksbegehren!) Ich komme gleich dazu, ich erkläre es Ihnen gleich, Herr Wutzlhofer.

 

26 Prozent haben für das bestehende Gesetz gestimmt, 20 Prozent haben den ExpertInnenvorschlag abgelehnt, 3,8 Prozent haben ungültig gestimmt. Wenn ich jetzt das Ergebnis hernehme, so haben 85 Prozent aller betroffenen Jugendlichen, Herr Wutzlhofer, nicht für den Vorschlag der ExpertInnen gestimmt. (Abg Jürgen Wutzlhofer: Sie verdrehen das Ganze!) Das ist Faktum. Da können Sie herumreden, was Sie wollen! Das ist einfach ein Faktum, das man nicht wegdiskutieren kann! 85 Prozent der Bevölkerung haben nicht dem ExpertInnenvorschlag zugestimmt.

 

Wir haben auch im Bereich des Wahlrechts, wo noch eine eingehende Diskussion in diesem Hause stattfinden wird, das Umfrageergebnis, das Frau Kollegin Korosec heute schon zitiert hat. 63 Prozent der Betroffenen aus den AHS-Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Berufsschulen haben sich auch gegen diese Wahlaltersenkung ausgesprochen.

 

Wir nehmen im Prinzip immer die Meinung der Betroffenen am Wichtigsten. Das ist das Entscheidende. Wir sind immer dafür eingetreten, in dieser Stadt Volksbefragungen und Volksabstimmungen bei wichtigen Themen vorzunehmen. Sie haben es leider immer wieder abgelehnt, weil Sie das Volk nicht fragen oder abstimmen lassen wollen. Ich nehme diese Abstimmung, die da passiert ist, schon sehr ernst. (Abg Mag Sonja Wehsely: Es gibt auch Abstimmungen, die "Wahltag" heißen!)

 

Der Wahltag 2006 wird mich mit Sicherheit mit großer Freude erfüllen, denn spätestens dann werden Ihnen die Wienerinnen und Wiener das Vertrauen, das Sie Ihnen bei der letzten Wahl geschenkt haben, mit klarer Deutlichkeit wieder entziehen! (Abg Mag Sonja Wehsely: Warten Sie einmal 2003 ab!)

 

Beim Wahlalter haben wir immer gesagt, natürlich sind wir hier offen, was den Bereich Wahlaltersenkung auf Bezirksvertretungsebene betrifft, denn dort macht es Sinn, dort ist es vernünftig. Wo es nicht vernünftig wäre, wäre auf anderen Ebenen, wie im Bereich der Landtagswahl, wie im Bereich der Nationalratswahl.

 

Da wäre es bedenklich, weil es zumindest für uns so ist, dass dies wiederum mit einer Anpassung aller anderen Bestimmungen einhergehen müsste, auch im strafgesetzlichen Bereich, und das wäre fatal. Denn wenn man Verantwortung übernimmt, dann ist es selbstverständlich auch wichtig, Pflichten zu übernehmen. (Abg Mag Sonja Wehsely: Volljährigkeit!) Im

 

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