Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 53
ungsplan
gegenüber dem zunächst vorgesehenen, dem Auflageverfahren unterzogenen Plan
gravierende Änderungen vorgenommen, so ist es nicht zulässig, den Plan ohne
neuerliche Begutachtungs- und Auflageverfahren dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung zuzuleiten, vielmehr ist ein neuerliches Begutachtungs- und
Auflageverfahren durchzuführen.
Zweitens. Ob eine Änderung in diesem Sinn gravierend
ist, hängt von verschiedenen Umständen ab, die insgesamt in Betracht zu ziehen
sind. Gravierend können Änderungen insbesondere sein, wenn sie die Gesamtkonzeption
ändern, wenn sie mit der Zielsetzung der Planung in Widerspruch geraten, wenn
sie Widmungsänderungen nicht nur unbedeutenden Ausmaßes bewirken, wenn durch
eine Vielzahl von Änderungen im gesamten Planungsgebiet in Summe eine
gravierende Veränderung oder wenn in Teilplanungsgebieten, zum Beispiel
Häuserblocks, eine einschneidende Veränderung etwa im Verhältnis der zur
Bebauung vorgesehenen zu dem von der Bebauung freizuhaltenden Flächen oder in
der Höhe der Situierung des Baukörpers vorgenommen wird.
Verstehen Sie diese Auflistung als eine demonstrative.
Drittens. Bestehen Zweifel, ob Änderungen in diesem
Sinn gravierend sind, so ist im Vorlagebericht an den Gemeinderat auf diese
Umstände hinzuweisen, um die Transparenz des Planungsverfahren zu erhöhen und
um dem Gemeinderat beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss eine sachgerechte
Grundlage für die Entscheidung zu ermöglichen, ob er ein neuerliches Begutachtungs-
und Auflageverfahren für erforderlich hält. Diese Maßnahme soll die Transparenz
und die umfassende Information der beschlussfassenden Organe sicherstellen.
Dem steht auf der anderen Seite die notwendige Beschleunigung
dieser Verfahren gegenüber, notwendig im Interesse der Wirtschaft, notwendig auch
im Interesse der Wohnungswirtschaft unserer Stadt. Wir werden uns daher
bemühen, diese notwendige Transparenz und Kontrolle kompatibel zu machen, mit
der Notwendigkeit eines entsprechenden Tempos in den Verfahren, denn wie Sie
mindestens so gut wissen wie ich, ist die Frage des Tempos von Verfahren bares
Geld für die Unternehmen. Daher ist auch die Frage des Tempos eine wesentliche
Frage des Wirtschaftsstandorts und ein wesentlicher Beurteilungsfaktor auch für
Investoren in unserer Stadt.
Dies
auf einen Nenner zu bringen, wird zweifelsfrei keine leichte Sache sein, aber
im Interesse einer Transparenz, im Interesse dessen, was wir und auch die Wirtschaft
von der Stadtverwaltung erwarten, wird dies eine sehr wichtige Aufgabe sein,
die wir zu erledigen haben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Erste Zusatzfrage: Herr Dr Serles,
bitte.
Abg Dr Wilfried Serles
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister!
Der
Planungsstadtrat hat als eine der Konsequenzen auf Grund der rechtswidrigen
Flächenwidmungen in Wien angekündigt, dass der so genannte Gründruck des
Flächenwidmungsplans, das ist der amtsinterne Entwurf, in Zukunft geheim bleiben
soll. Bisher war es den in der Bezirksvertretung und im Gemeinderat vertretenen
Parteien möglich, bereits in diesem Stadium des Verfahrens an einer Flächenwidmung
mitzuwirken.
Ich
hielte diese angekündigte Konsequenz des Planungsstadtrats für eine sehr, sehr
problematische, weil sie die Transparenz in laufenden Flächenwidmungsverfahren
eigentlich einschränkt und die politische Mitwirkung an
Flächenwidmungsverfahren ebenfalls einschränkt. Ich frage Sie daher, Herr Bürgermeister:
Ist in dieser Frage wirklich bereits das letzte Wort gesprochen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ich
kann zur Stunde nicht so ohne weiteres beurteilen, welche gravierenden
Auswirkungen dieser Vorschlag des Planungsstadtrats auf die Transparenz hat.
Ich gehe allerdings auch davon aus, dass diesem Vorschlag eine gewisse Notwehr
innewohnt, die nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass mit dem Gründruck offensichtlich
auch eine Fülle von Wünschen - sage ich einmal und bewusst nicht Interventionen
- zu diesem Zeitpunkt herangetragen wird. Wir kennen alle die Realität der
Politik. Die Frage ist ja, ob diesen Wünschen dann Rechnung getragen wird, und
es ist auch durchaus legitim, sie heranzutragen, das ist ja nicht verboten. Die
Frage ist, was dann letztendlich umgesetzt wird und was letztendlich auch dem
Gemeinderat dann zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Aber
Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass meiner Intention ein höheres
Ausmaß an Kontrolle, ein höheres Ausmaß an Transparenz und auch ein höheres
Ausmaß an Tempo in den Verfahren aus wirtschaftspolitischen Gründen innewohnt.
Und an dieser Messlatte werden wir auch künftige Vorgangsweisen messen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Zweite Zusatzfrage: Herr Abg
Kenesei.
Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Anschließend
jetzt an die Fragestellung des Kollegen Serles und an Ihre Ausführungen möchte ich nur darauf hinweisen,
dass die bislang gehandhabte Maßnahme, diese Gründrucke allen Fraktionen zur
Verfügung zu stellen, auf einem Beschluss des Gemeinderats beruht, und ich mir
die Frage stelle, ob es so einfach ist für einen Stadtrat, einen Beschluss des
Gemeinderats außer Kraft zu setzen, einfach diese Gründrucke nicht mehr zur
Verfügung zu stellen und gleichzeitig offensichtlich den Oppositionsparteien zu
unterstellen, dass sie diejenigen gewesen sind, die diese Gründrucke an
Investoren, Grundstückseigentümer und sonst welche Personen weitergegeben haben. Ich glaube, das
entspringt eher ein bisschen der Mentalität des "Kaisermühlen Blues",
wo der Investor zum Bezirksrat kommt, insbesondere zum Bezirksrat der
Opposition in den Bezirken. Denn wir
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