Landtag,
6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
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Kann man im Umkehrschluss daraus folgern, dass bis jetzt
viel zu viele Ärzte einander auf die Zehen getreten sind, dass viel zu viele
Überstunden unberechtigt konsumiert worden sind? - Wenn das der Fall wäre, dann
müsste man auf eine äußerst fragwürdige Praxis in der Vergangenheit
zurückblicken oder - und ich zitiere jetzt wieder einen relativ unverdächtigen
Kritiker dieser Regelung, die Wiener Wirtschaftskammer, eine nicht gerade
nachgeordnete grüne Organisation, die zur Novelle dieser Dienstordnung Stellung
genommen hat. Da steht drinnen und ich zitiere es:
"Zur Anhebung der Bezüge der Beamten und Vertragsbediensteten
gemäß dem Gehaltsabkommen ist festzustellen, dass die Abdeckung der jährlichen
Mehrkosten für Ärzte des Krankenanstaltenverbunds in der Höhe von
250 Millionen S in der ersten Etappe sowie weiteren
110 Millionen S in der zweiten Etappe mehr als fraglich erscheint.
Rationalisierungsmaßnahmen" - ich kürze das jetzt - "lassen sich
nicht immer plangemäß durchführen und bringen Qualitätseinbußen mit sich. Es
ist daher zu befürchten, dass die vereinbarten Gehaltserhöhungen wesentlich das
Budget der Gemeinde Wien belasten werden. Dies sollte aus Sicht der Wiener Wirtschaft
jedenfalls verhindert werden."
Was wir daran kritisieren, ist tatsächlich die Gefahr
einer Rationierung und einer Qualitätseinbuße. Es soll nicht so sein, dass
letztlich möglicherweise die Patienten und die Patientinnen
Einsparungsmaßnahmen bezahlen, die vielleicht schlecht überlegt sind. Die
Gehaltsforderungen und die Gehaltsabschlüsse der Ärzte sollen nicht auf Kosten
der Qualität, die für die Patienten und Patientinnen bereit gestellt wird,
geleistet werden.
Wir schlagen gegen diese Regelung, die hier vorgelegt
wird, vor, dass es eine strikte Handhabung der Nebenbeschäftigung für Ärzte und
Ärztinnen der Gemeinde Wien geben sollte. Es sollte eben keinen Persilschein
geben, der den Abfluss von Sonderklassehonoraren nach außen weiter erleichtert,
sondern es soll ein positives Anreizsystem geben, diese Sonderklassepatienten
in den Häusern der Gemeinde Wien zum Nutzen des Personals, zum Nutzen der
Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Krankenanstaltenverbund und zum Nutzen der
Patienten zu behandeln .
Last but not least, muss man dazusagen: Dieses neue
Gehaltsschema der Ärzte und Ärztinnen soll nicht auf Kosten der anderen
Bediensteten gehen. Es ist wichtig zu sagen, dass die anderen Berufsgruppen in
den Spitälern, das medizinische und das pflegerische Personal, lange Zeit sehr,
sehr bescheiden in ihren Forderungen waren und lange Zeit auch sehr mager
abgefertigt wurden. Es kann nicht so sein, dass man nur einer Berufsgruppe ein
gerechtes Einkommen ermöglicht und die anderen mit niedrigen Abschlüssen
abspeist.
Was unserer Meinung nach auch noch dringend abzustimmen
wäre, das ist die neue verlängerte Dienstzeitregelung der Ärzte, die noch nicht
beschlussfähig, aber in Erarbeitung ist. Sie sollte auch mit diesen anderen
Berufsgruppen akkordiert werden und erfordert eine Betriebsreorganisation in
den Häusern, damit mit den verschiedenen Personalgruppen, die arbeitsmäßig zusammenarbeiten
müssen, wo die Abläufe ineinander greifen müssen, auch entsprechende Regelungen
getroffen werden, die die anderen Berufsgruppen nicht über Gebühr belasten. -
Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und
des Abg Mag Wolfgang Gerstl.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Dr Tschirf zum Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zunächst darf ich zum Thema der Wiener Spitalsärzteregelung
kommen. Diese Regelung ist sicherlich eine zeitgemäße und sie schließt einen
von der Wiener ÖVP oft eingeforderten Diskussionsprozess von zehn Jahren ab.
Hier sind tatsächlich wichtige und richtige Schritte gesetzt worden. Wir
glauben auch, dass das ein Punkt ist, der weiterentwickelt werden sollte. Das
heißt, auch Evaluierung ist notwendig. Das heißt, wir sollten schauen, dass
hier gerade für die Ärzte faire Verhältnisse bei den Wiener Spitälern bestehen
und entsprechend auch weiter ausgestaltet werden.
Ein Zweites, was dieses Gesetz beinhaltet, ist der
Besoldungsabschluss. Dazu einige Bemerkungen grundsätzlicher Natur und hier ist
speziell dazu auch einiges ausgeführt.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es seit dem
Jahr 1945 eine Tradition, die sich gerade auch auf Seiten der Bediensteten im
Sinne auch der Sozialpartnerschaft bewährt hat, nämlich einerseits gemeinsam
von Seiten der Gebietskörperschaften und andererseits von Seiten der
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes miteinander zu verhandeln und
abzuschließen. Das hat sich bewährt und ist eigentlich erst vor kurzem
durchbrochen worden. (Abg Christian
Oxonitsch: Wer war denn das? Hinausgeschmissen sind sie worden! - Abg Rudolf
Hundstorfer: Ja, wer? Wer war das? - Abg Godwin Schuster: Wer hat sie denn
hinausgeschmissen? Wer bitte? Wer?) Um das klipp und klar zu sagen: Wir
haben es als ÖVP Wien weder für richtig gefunden, dass die Frau Vizekanzlerin
im Jahr 2000 die anderen Gewerkschaften nicht mehr eingeladen hat, noch haben wir
es für richtig gefunden - und jetzt bitte Kollege Schuster zuzuhören - , dass
man nicht, genauso wie andere Bundesländer, die nicht mehr dabei waren,
trotzdem den gleichen Weg gewählt hat. (Aufregung
bei den Abgen Godwin Schuster und Christian Oxonitsch.)
Auf Bundesebene hat man hier ein sehr kluges Modell gewählt:
Auf der einen Seite einen Abschluss für das Jahr 2001 und für das Jahr 2002
einen Abschluss in zwei Teilen, denn man wusste ja im Jahr 2000, als das in der
zweiten Hälfte verhandelt wurde, noch nicht, wie die Inflationsrate tatsächlich
aussehen wird. Daher sind von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit der
Bundesregierung 0,8 Prozent ausgemacht worden und am Ende des Jahres wird
wegen der Inflationsrate abgerechnet. Und Sie können sicher sein, dass gerade
wir ein Interesse daran haben, dass die Bundesbeamten auch ihren gerechten
Anteil an der Inflationsrate bekommen. Da
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