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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 64

 

Kann man im Umkehrschluss daraus folgern, dass bis jetzt viel zu viele Ärzte einander auf die Zehen getreten sind, dass viel zu viele Überstunden unberechtigt konsumiert worden sind? - Wenn das der Fall wäre, dann müsste man auf eine äußerst fragwürdige Praxis in der Vergangenheit zurückblicken oder - und ich zitiere jetzt wieder einen relativ unverdächtigen Kritiker dieser Regelung, die Wiener Wirtschaftskammer, eine nicht gerade nachgeordnete grüne Organisation, die zur Novelle dieser Dienstordnung Stellung genommen hat. Da steht drinnen und ich zitiere es:

 

"Zur Anhebung der Bezüge der Beamten und Vertragsbediensteten gemäß dem Gehaltsabkommen ist festzustellen, dass die Abdeckung der jährlichen Mehrkosten für Ärzte des Krankenanstaltenverbunds in der Höhe von 250 Millionen S in der ersten Etappe sowie weiteren 110 Millionen S in der zweiten Etappe mehr als fraglich erscheint. Rationalisierungsmaßnahmen" - ich kürze das jetzt - "lassen sich nicht immer plangemäß durchführen und bringen Qualitätseinbußen mit sich. Es ist daher zu befürchten, dass die vereinbarten Gehaltserhöhungen wesentlich das Budget der Gemeinde Wien belasten werden. Dies sollte aus Sicht der Wiener Wirtschaft jedenfalls verhindert werden."

 

Was wir daran kritisieren, ist tatsächlich die Gefahr einer Rationierung und einer Qualitätseinbuße. Es soll nicht so sein, dass letztlich möglicherweise die Patienten und die Patientinnen Einsparungsmaßnahmen bezahlen, die vielleicht schlecht überlegt sind. Die Gehaltsforderungen und die Gehaltsabschlüsse der Ärzte sollen nicht auf Kosten der Qualität, die für die Patienten und Patientinnen bereit gestellt wird, geleistet werden.

 

Wir schlagen gegen diese Regelung, die hier vorgelegt wird, vor, dass es eine strikte Handhabung der Nebenbeschäftigung für Ärzte und Ärztinnen der Gemeinde Wien geben sollte. Es sollte eben keinen Persilschein geben, der den Abfluss von Sonderklassehonoraren nach außen weiter erleichtert, sondern es soll ein positives Anreizsystem geben, diese Sonderklassepatienten in den Häusern der Gemeinde Wien zum Nutzen des Personals, zum Nutzen der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Krankenanstaltenverbund und zum Nutzen der Patienten zu behandeln .

 

Last but not least, muss man dazusagen: Dieses neue Gehaltsschema der Ärzte und Ärztinnen soll nicht auf Kosten der anderen Bediensteten gehen. Es ist wichtig zu sagen, dass die anderen Berufsgruppen in den Spitälern, das medizinische und das pflegerische Personal, lange Zeit sehr, sehr bescheiden in ihren Forderungen waren und lange Zeit auch sehr mager abgefertigt wurden. Es kann nicht so sein, dass man nur einer Berufsgruppe ein gerechtes Einkommen ermöglicht und die anderen mit niedrigen Abschlüssen abspeist.

 

Was unserer Meinung nach auch noch dringend abzustimmen wäre, das ist die neue verlängerte Dienstzeitregelung der Ärzte, die noch nicht beschlussfähig, aber in Erarbeitung ist. Sie sollte auch mit diesen anderen Berufsgruppen akkordiert werden und erfordert eine Betriebsreorganisation in den Häusern, damit mit den verschiedenen Personalgruppen, die arbeitsmäßig zusammenarbeiten müssen, wo die Abläufe ineinander greifen müssen, auch entsprechende Regelungen getroffen werden, die die anderen Berufsgruppen nicht über Gebühr belasten. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und des Abg Mag Wolfgang Gerstl.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zunächst darf ich zum Thema der Wiener Spitalsärzteregelung kommen. Diese Regelung ist sicherlich eine zeitgemäße und sie schließt einen von der Wiener ÖVP oft eingeforderten Diskussionsprozess von zehn Jahren ab. Hier sind tatsächlich wichtige und richtige Schritte gesetzt worden. Wir glauben auch, dass das ein Punkt ist, der weiterentwickelt werden sollte. Das heißt, auch Evaluierung ist notwendig. Das heißt, wir sollten schauen, dass hier gerade für die Ärzte faire Verhältnisse bei den Wiener Spitälern bestehen und entsprechend auch weiter ausgestaltet werden.

 

Ein Zweites, was dieses Gesetz beinhaltet, ist der Besoldungsabschluss. Dazu einige Bemerkungen grundsätzlicher Natur und hier ist speziell dazu auch einiges ausgeführt.

 

Im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es seit dem Jahr 1945 eine Tradition, die sich gerade auch auf Seiten der Bediensteten im Sinne auch der Sozialpartnerschaft bewährt hat, nämlich einerseits gemeinsam von Seiten der Gebietskörperschaften und andererseits von Seiten der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes miteinander zu verhandeln und abzuschließen. Das hat sich bewährt und ist eigentlich erst vor kurzem durchbrochen worden. (Abg Christian Oxonitsch: Wer war denn das? Hinausgeschmissen sind sie worden! - Abg Rudolf Hundstorfer: Ja, wer? Wer war das? - Abg Godwin Schuster: Wer hat sie denn hinausgeschmissen? Wer bitte? Wer?) Um das klipp und klar zu sagen: Wir haben es als ÖVP Wien weder für richtig gefunden, dass die Frau Vizekanzlerin im Jahr 2000 die anderen Gewerkschaften nicht mehr eingeladen hat, noch haben wir es für richtig gefunden - und jetzt bitte Kollege Schuster zuzuhören - , dass man nicht, genauso wie andere Bundesländer, die nicht mehr dabei waren, trotzdem den gleichen Weg gewählt hat. (Aufregung bei den Abgen Godwin Schuster und Christian Oxonitsch.)

 

Auf Bundesebene hat man hier ein sehr kluges Modell gewählt: Auf der einen Seite einen Abschluss für das Jahr 2001 und für das Jahr 2002 einen Abschluss in zwei Teilen, denn man wusste ja im Jahr 2000, als das in der zweiten Hälfte verhandelt wurde, noch nicht, wie die Inflationsrate tatsächlich aussehen wird. Daher sind von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit der Bundesregierung 0,8 Prozent ausgemacht worden und am Ende des Jahres wird wegen der Inflationsrate abgerechnet. Und Sie können sicher sein, dass gerade wir ein Interesse daran haben, dass die Bundesbeamten auch ihren gerechten Anteil an der Inflationsrate bekommen. Da

 

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