Landtag,
26. Sitzung vom 05.05.2000, Sitzungsbericht
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Schwarz-Klement, betreffend
Leistungen der Stadt Wien im Behindertenbereich, wird dem Landeshauptmann
zugewiesen.
Berichterstatter:
Amtsf StR Dr Peter Marboe
7. (PrZ 232-MDBLTG, P 1) Die in der Beilage Nr 9
enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung
des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955) und das Gesetz betreffend die Erteilung
von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) geändert
werden, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben.
(PrZ 3229/LAt/00) Der
Abänderungsantrag der Abg Jutta Sander sowie Freundinnen und Freunde sowie des
Abg Marco Smoliner, betreffend Wiener Tanzschulgesetz, wird abgelehnt.
(PrZ 3230/LAt/00) Der
Beschluss- (Resolutions-) Antrag der Abgen Mag Franz KARL und Erika Stubenvoll,
betreffend Novellierung des Wiener Tanzschulgesetzes hinsichtlich Bestimmungen
für behinderte Menschen, wird dem amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe
Kultur zugewiesen.
Folgender
Antrag der Landesregierung wird nach erfolgter Berichterstattung ohne
Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin:
Amtsf StR Mag Renate Brauner
(PrZ 171-MDBLTG, P 2) Die in der Beilage Nr 7 enthaltene
Vorlage eines Gesetzes über Änderungen der Grenze zwischen dem 3. und 11.
Bezirk wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben.
8. Präsidentin Erika Stubenvoll begrüßt die
Umweltanwältin Frau Dr Büchl-Krammerstätter.
Berichterstatter:
Amtsf StR Fritz Svihalek
(PrZ 20-MDBLTG, P 3) Der Tätigkeitsbericht
1998/99 der Wiener Umweltanwaltschaft wird zur Kenntnis genommen.
Folgender Antrag der Landesregierung wird nach
erfolgter Berichterstattung ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter:
Amtsf StR Fritz Svihalek
(PrZ 212-MDBLTG, P 4) Die in
der Beilage Nr 2 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Kanalräumungs-
und Kanalgebührengesetz 1978, LGBl für Wien Nr 2, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBl für Wien Nr 33/1994, geändert wird, wird in erster und zweiter
Lesung zum Beschluss erhoben.
Berichterstatter: Amtsf StR Fritz
Svihalek
(PrZ 213-MDBLTG, P 5) Die in der Beilage Nr 3 enthaltene
Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz 1960, LGBl für Wien
Nr 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien NR 33/1994, geändert
wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben.
(PrZ 3231/LAt/00) Der
Abänderungsantrag der Abgen Heinz Hufnagl, Rudolf Klucsarits und Brigitte
Reinberger, betreffend Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
Wasserversorgungsgesetz 1960 geändert wird, wird angenommen.
Berichterstatter:
Abg Godwin Schuster
(PrZ 282-MDBLTG, P 6) Dem
Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Abt 9c vom 29. März 2000, GZZ
9cE Vr 2145/00 und Hv 1290/00 um Zustimmung zur Verfolgung des Herrn Abg Michael
Kreißl wegen des Verstoßes gegen § 111 Abs 1 und 2 StGB, wird nicht
stattgegeben.
(Schluss
um 16.27 Uhr)
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