«  1  »

 

Gemeinderat, 60. Sitzung vom 20.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 100

 

Beantwortung der Fragestellung auf diesen näher eingegangen. Der von dem Voranschlag 2024 beschlossene Saldo 5 - Geldfluss aus der voranschlagsamen Gebarung - beträgt rund minus 2,239 Milliarden EUR. Entsprechend der Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien 2018 haben die anordnungsbefugten Dienststellen der Magistratsabteilung 5 unter Mitwirkung und im Wege der Magistratsabteilung 6 bis zum 14. des Folgemonats jeweils für die Berichtszeiträume - erstens 1. Jänner bis 31. März, zweitens 1. Jänner bis 31. August und drittens 1. Jänner bis 31. Oktober - des Finanzjahres je Ansatz einen Controllingbericht über die laufende und die voraussichtliche Entwicklung der Mittelaufbringung und Mittelverwendung elektronisch zu übermitteln.

 

Da die zum Stichtag, 31. Oktober 2024, bis 14. November - bis vor Kurzem - übermittelten Daten derzeit noch von der Magistratsabteilung 5 auszuwerten sind - das ist ja nur verständlich - beziehungsweise analysiert werden, muss nachfolgend auf die Datenprognosen zum Stichtag, 31.8., näher eingegangen werden.

 

Zum Stichtag, 31.8. dieses Jahres, wurde ein Ergebnis - Geldfluss aus der voranschlagsamen Gebarung Saldo 5 - in der Höhe von minus 2,381 Milliarden EUR prognostiziert. Ob dieser Prognosewert eine Punktlandung wird, bleibt abzuwarten, nämlich, bis Ende des Jahres endgültig abgerechnet wird.

 

Der mit dem Voranschlag 2025 beschlossene Saldo 5 - Geldfluss aus der voranschlagsamen wirksamen Gebarung - beträgt minus 2,294 Milliarden EUR. Das BMF hat in Folge der vom WIFO erneut revidierten Mittelfristprognose betreffend die wirtschaftliche Entwicklung am 29. Oktober dieses Jahres den Ländern eine neue Ertragsanteilprognose übermittelt. Diese Prognose bedeutet für den Voranschlag 2025 eine Reduktion der Ertragsanteile von Wien als Land und Gemeinde in Höhe von 420 Millionen EUR.

 

Während das BMF im Juli 2024 noch davon ausging, dass die Ertragsanteile von den Ländern und Gemeinden im Vergleich zum Jahr 2024 um 4,34 Prozent steigen, steigen diese auf Grund der aktuellen Prognose nur mehr um 1,55 Prozent. Der Saldo 5 erhöht sich damit jedenfalls um rund 420 Millionen EUR.

 

Auf Grund der Nachzieheffekte, der stark gestiegenen Inflation bei gleichzeitig durch bundesgesetzliche Maßnahmen stark reduzierten Einnahmen - ökosoziale Steuerreform, Abschaffung der kalten Progression, et cetera -, müssen prospektiv andere Finanzierungslogiken Einkehr halten. - Ich bin ja dabei. - Ob jedoch mehr Fremdmittel aufgenommen werden müssen, hängt vom Vollzug des Voranschlags 2025 und insbesondere von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, die wir sehen werden.

 

Zu Frage 11: Aus derzeitiger Sicht ist angesichts der laufenden Verhandlungen mit dem Bund sowie der zugrunde liegenden Zahlungsströme weder für 2024 noch für 2025 mit Überschreitungsanträgen für die Haushaltsstelle 1/6501/775 auf Grund des U-Bahn-Baus zu rechnen.

 

Zu Frage 12: Auf Grund der auch von Ihnen genannten Bauverzögerungen werden sich die Kostensteigerungen erst zu einem späteren Zeitpunkt auf die Budgets der Stadt Wien auswirken. Wie und in welcher Höhe, ist aktuell in Erhebung.

 

Zu Frage 13: Die Abstimmungen zwischen der Stadt Wien und den Wiener Linien über den Wirtschaftsplan 2025 sind in der finalen Phase. Zur Zeit ist im Vergleich zum Voranschlag von einem Minderbedarf beim BKZ von 100 Millionen EUR auszugehen.

 

Zu Frage 13a: Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Gruppenunterklassen 75 und 77 wird 2024 nach aktueller Planung auch 2025 nicht als stille Reserve für den U-Bahn-Bau verwendet werden. Für 2025 ist eine Umschichtung von 6 Millionen EUR zum Investitionskostenzuschuss ohne U-Bahn-Bau vorgesehen. Diese Umschichtung soll den Wiener Linien helfen, das Delta des im ÖPNRV-Vertrag vorgesehenen Index mit der tatsächlich in den letzten Jahren aufgelaufenen Inflation zu schließen, um wichtige Reinvestitionen vorantreiben zu können.

 

Abschließend darf ich noch auf Frage 13b zu sprechen kommen: Ob und für welche Bedeckung der voraussichtliche Minderbedarf beim BKZ im Jahr 2025 genützt wird, hängt zum einen vom tatsächlichen Zuschusserfordernis und zum anderen von der allgemeinen Budgetentwicklung im Vollzug 2025 ab.

 

Die zwischen Stadt Wien und Bund vereinbarte angenommene jährliche Steigerung der Baupreise in der Höhe von 2,5 Prozent für Projekte dieser Größenordnung hat im Schnitt über Jahrzehnte gehalten. In den letzten 3 Jahren jedoch fiel die Preissteigerung, ausgelöst durch zahlreiche schon erwähnte geopolitische Faktoren wie etwa die Covid-Pandemie oder den Angriffskrieg in der Ukraine, deutlich höher aus.

 

Ich erspare mir jetzt, Herr Kollege (in Richtung GRÜNE), darüber auszuführen, dass es auch andere Gründe geben könnte, warum die Inflation bei uns doch deutlich höher war, und überlasse die Diskussion vielleicht den Nachrednern und möchte zum Abschluss kommen.

 

In diesem Sinn darf ich mich klarerweise bei Ihnen allen für die Aufmerksamkeit bedanken. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir alle weiter gemeinsam unsere Unterstützung für ein so wichtiges Investitionsvorhaben und -projekt tragen und damit klar machen, dass wir hier wirklich einen Beweis für eine lebenswerte, leistbare und zukunftsträchtige Stadt stellen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass heute auch sehr viele Gäste hier sind, und freue mich auf die Diskussion. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich bedanke mich beim Herrn Amtsführenden Stadtrat für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

 

Wir haben jetzt zwei Besuchergruppen hier auf der Galerie im Wiener Gemeinderat. Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich die Damen und Herren der Freiheitlichen Jugend Wien und der Bezirksgruppe Währing recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular