Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 80
Wer dieser Postnummer die Zustimmung gibt, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei FPÖ, NEOS, SPÖ und GRÜNEN, gegen ÖVP mehrstimmig angenommen.
Es gelangt die Postnummer 44 zur Verhandlung. Sie betrifft den Abschluss einer Grundsatzvereinbarung inklusive sieben Aufhebungs- und sieben Verlängerungsvereinbarungen von im Eigentum der Stadt Wien als Baurechtsgeberin stehenden Liegenschaften in Wien und die damit verbundenen Baurechte. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Niedermühlbichler, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Georg Niedermühlbichler: Ich ersuche um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich eröffne die Debatte, und zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Kowarik. Ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!
Wir haben schon gehört, es geht um die Ermächtigung zum Abschluss einer Grundsatzvereinbarung im Zusammenhang mit insgesamt 14 Baurechten. Die Grundfläche ist im Eigentum der Stadt Wien und Baurechtsnehmer ist Ekazent Realitätengesellschaft mbH und teilweise noch andere Gesellschaften. Worum geht’s? Die grundsätzliche Überlegung dahinter - sage ich einmal - ist nachvollziehbar, auch für mich, es soll darum gehen, dass Flächen wieder oder zusätzlich aktiviert werden für Wohnraumschaffung beziehungsweise soziale Wohnbauschaffung. So, wie ich es verstanden habe, sind es Liegenschaften, wo vor allem einstöckige Gebäude erbaut worden sind, die als Supermarkt oder sonst irgendwas genutzt wurden, die entsprechend entwickelt werden sollen, aufgestockt werden und wo Wohnraum geschaffen werden soll. Also grundsätzlich einmal soweit nachvollziehbar. Die Umsetzung ist aus meiner Sicht allerdings nicht optimal gewählt. Warum? Es geht um sieben Liegenschaften, wo wir das Baurecht vorzeitig aufheben und abgelten und die Baurechte sozusagen auslösen. Das sind 6 Baurechte mit gemeinsam 6,55 Millionen und 1 Baurecht derzeitig ausgewiesen mit einem Verkehrswert von16,358 Millionen. Also das holen wir uns wieder zurück, und sozusagen im Ausgleich dazu treffen wir jetzt eben die Grundsatzvereinbarung, dass dann eine Verlängerung der sonstigen 7 Baurechte mit der EKZ im Wesentlichen vorgenommen werden kann.
Diese Verlängerung ist allerdings aus meiner Sicht so nicht ideal gewählt, um es vorsichtig zu sagen. Einerseits schließen wir heute was ab, wo wir noch nicht wissen, was dann wirklich rauskommt. Es hängt davon ab, wie die Bruttogeschoßflächen dann im Endeffekt nach allfälligen Widmungsänderungen, die die EKZ sozusagen selber vornehmen soll, dastehen, wie die Widmungsänderungen dann abgeschlossen werden, wir wandeln da also noch sehr im Ungewissen. Wir begeben uns auch jeder nachträglichen Möglichkeit, als Gemeinderat darauf Bezug zu nehmen. Das heißt, es wird dem Magistrat die Ermächtigung erteilt, hier dann allfällige Nachträge gemeinsam mit dem Vertragspartner zu schließen. Und wir begeben uns natürlich auch der Möglichkeit, hier Vergleiche einzuholen oder andere Anbieter, andere Interessenten hinsichtlich der zu verlängernden Baurechte zu finden, die womöglich andere Interessen haben als der jetzige Baurechtsträger und auch andere Preise zahlen würden.
Es gibt in dieser Vereinbarung, relativ kompliziert, Verlängerungsvereinbarungen für diese zu verlängernden Baurechte, wo es darauf ankommt, dass es zwar eine neue Widmung gibt, aber die genannten Bezugsgrößen, die schon jetzt überlegt wurden, nicht erreicht werden, und es gibt eine Variante drei sozusagen, dass es eine Widmung gibt, wo die genannten Bezugsgrößen erreicht werden. Da gibt es jetzt Entwürfe, die einvernehmlich angepasst werden. Wie gesagt, wir sehen das nicht mehr, und das ist meine Hauptkritik, das hätte ich schon ganz gerne gesehen, hier geht es nicht um irgendeine paar Hundert Quadratmeter Fläche, sondern hier geht es um doch sehr viele und einige Baurechte. Wir halten den Vertrag so für nicht zustimmungsfähig und werden deshalb nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster ist Herr GR Dipl.-Ing. Margulies zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Berichterstatter!
Ich schicke gleich vorweg, ich bin sehr froh darüber, dass Sie jetzt da sind, Frau Stadträtin, weil ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen will, dass Sie vielleicht am Ende meiner Rede zustimmen, dass es vielleicht gescheiter ist, das Ganze noch einmal zu überarbeiten und darüber nachzudenken, vielleicht helfen ja die Argumente. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, dort nachzuverdichten, wo schon Flächenbauten, die nur mehr in vielfach überholten Zuständen dort stehen, vorhanden sind. Aber ein bisschen habe ich das Gefühl, dass seit der Corona-Pandemie - und das betrifft nicht nur Wien, sondern das betrifft alle öffentlichen Körperschaften - Geld überhaupt keine Rolle mehr spielt. Und wir dürfen in dieser ganzen Diskussion um die 14 Grundstücke, um die es jetzt geht, nicht vergessen, das gehört alles uns. Wir reden über lauter Grundstücke, die eigentlich der Stadt Wien gehören, wo zwar ein Baurecht drauf ist, aber es gehört alles uns. Und für diese 7 Grundstücke mit einer Gesamtsumme von knapp 25.000 m², wo die Stadt Wien das Baurecht einlösen und zurückkaufen will, zahlt die Stadt Wien wie viele Euro für den Quadratmeter, über den Daumen? 1.000 EUR. Das heißt, für Grundflächen, die eigentlich uns gehören und in 20 bis spätestens in 30 Jahren kostenlos der Stadt Wien wieder zur Verfügung stehen müssen, sollten, zahlt die Stadt Wien 1.000 EUR/m² und glaubt dann, damit sozialen Wohnbau herstellen zu können.
Das ist absurd, liebe Kollegin Gaál, das meine ich ganz ehrlich, dass wir uns um 1.000 EUR Grundstücke kaufen, die uns gehören, nur damit man sie ein paar Jahre früher wirklich sinnvoll bebauen kann. Und jetzt weiß ich, wie im Immobilienbereich auf unterschiedlichste Art und Weise der Wert von Baurecht und Grundstücken berechnet wird - hängt ja auch dabei -, und es ist tatsächlich die Frage, ob die Verkehrswertberechnung in Abgeltung des
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