Gemeinderat, 50. Sitzung vom 22.02.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 103
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Na ja, es gibt kein schlechtes Gerücht, das nicht geeignet ist, offensichtlich von der FPÖ fortgetragen zu werden. Klar ist, und das steht in der Verfassung und in der Geschäftsordnung unserer Stadt: Verantwortlich für Vergabeverfahren ist die jeweilige Organisationseinheit. Das wissen wir ja auch, weil eine der Fragen, die Sie mir stellen, ja vom Rechnungshof abgearbeitet worden ist. Daher ist auch da drinnen klar beschrieben, wer für die Ausschreibungen verantwortlich ist. Das war in dem Fall der Wiener Gesundheitsverbund, respektive seine Vorläuferorganisation, der KAV, und wir erinnern uns beide an die Diskussion. Sie waren nie in einem Rechnungshofausschuss, dort war ein Kollege von Ihnen. Ich erinnere mich jedenfalls an eine Diskussion, dass schon klar war, das war ein Bericht, der bis ins Jahr 2010 zurückgegangen ist. Der Rechnungshof hat schonungslos aufgedeckt, dass die Akten in den Jahren 2010 bis 2020 zum Beispiel nicht ordnungsgemäß abgelegt wurden. Der Rechnungshof hat aber auch festgestellt, dass bei den darin beschriebenen Verfahren zweifelsohne, was die Spielregeln von Verfahrensvorschriften, was Dokumentation, Ablage, et cetera betrifft, nicht 100 Prozent eingehalten wurden. Das hat der Rechnungshof ganz klar gesagt. Dem gibt es auch nichts hinzuzufügen, weil natürlich auch die Schlussakte und die Beschließungen des Vergabeaktes ordnungsgemäß zu erfolgen haben. Faktum ist aber, das hat der Rechnungshof festgestellt: Jedes dieser Verfahren wurde nicht widerrufen, jedes Verfahren hat zu einer Zuschlagserteilung geführt, und jedes dieser Verfahren wurde nach der Zuschlagserteilung nicht beeinsprucht. Ich glaube, wir sollten da schon beim Weitererzählen von schlechten Gerüchten die Kirche im Dorf lassen.
Das Stadiondach ist ein gutes Beispiel dafür. Ich habe das schon vorhin gesagt: Ich halte es ja für gescheit, dass die Bürger die Möglichkeit haben, bei solchen Verfahren Einsprüche bei Gericht einbringen zu können, von ihrem Recht, zu sagen, der Richter soll noch einmal draufschauen, ob alles rechtmäßig ist, ob das ordnungsmäßig ist, auch Gebrauch machen können. Das Stadiondach ist ein gutes Beispiel, da hat die Architektenkammer von diesem Recht des Bürgers Gebrauch gemacht, eine Ausschreibung des öffentlichen Sektors bei Gericht hinterfragen zu lassen. Das Gericht hat es sich angeschaut und hat geurteilt, das Vergabeverfahren ist ordnungsgemäß, und diese Diskussion vor Gericht ist abgeschlossen. Die Architektenkammer hat also in ihrer Kritik nicht recht bekommen, sondern das Vergabeverfahren läuft weiter. Ich finde das nicht tragisch. Vielleicht findet die FPÖ das tragisch, dass Bürgerrechte dann auch angewendet werden. Ich finde das gar nicht tragisch. Wenn man ein Vergabeverfahren macht, muss man wissen, das ist ein öffentliches Verfahren, die Menschen haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Ich finde da jetzt gar nichts Tragisches daran. Es ist ein bisschen ärgerlich, weil es zeitverzögernd ist, und die, die verantwortlich sind, ärgern sich am meisten, weil es eine Zeitverzögerung ist. Mich lässt das völlig kalt, ich bin da völlig entspannt, sondern es ist einfach so: Wir leben in einer Zeit, in der diese Rechte ausgeweitet werden. Ich finde das persönlich sehr sympathisch, finde das gescheit, und daher findet es auch statt, und ich wüsste jetzt nicht, worüber ich mich da erregen sollte. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. Frau GRin Mag. Huemer, bitte.
GRin Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Ich komme wieder zum Darmkrebs-Screening zurück - meine Güte, was für ein schwieriges Wort. Als Sie im Herbst angekündigt haben, dass es kommen wird, haben Sie 2024 für sehr wahrscheinlich genannt. Heute haben Sie gesagt, es kommt zu einer Zeitverzögerung auf Grund der Beeinspruchung in der Ausschreibung. Können Sie sagen, dass es trotzdem wahrscheinlich noch 2024 wird, oder wird sich der Start nach hinten verschieben?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Der Start ist logischerweise auf jeden Fall nach hinten verschoben. Wie weit, kann ich jetzt nicht sagen. Ich kann nur sagen, wie lange wir für den nächsten Schritt brauchen. Ich schätze, dass wir Ende nächster Woche mit der Überarbeitung von Los 2 fertig sind. Spätestens übernächste Woche werden wir das wieder in die Ausschreibung bringen, und ich gehe davon aus, dass es dann hoffentlich durchflutscht. Aber wie gesagt, es besteht immer die Möglichkeit für Einsprüche, wo dann der Richter entscheidet, ob es eine Zeitverzögerung gibt oder nicht. Dass beim ersten Einspruch eine Zeitverzögerung stattfindet, ist ja auch logisch, denn beim Vergabeverfahren gibt es ja dann auch Zuschlagspflichten desjenigen oder der Organisationseinheit, die ausgeschrieben hat. Daher ist es logisch, dass der Richter bei einem Einspruch dann sagt: So, das Vergabeverfahren ist jetzt einmal abzustoppen, bis ich zu einem Urteil gekommen bin. Das könnte jederzeit wieder passieren. Das weiß ich nicht, das kann niemand prophetisch sagen, daher traue ich mich jetzt nicht, zu sagen, es ist zu 100 Prozent. Was 100 Prozent ist, ist mein Wille, es zusammenzubekommen, und ich halte Sie gerne alle auf dem Laufenden, wie der jeweilige Status ist.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Herr GR Dr. Gorlitzer, bitte.
GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Ja, Sie haben recht, ein Darmkrebs-Screening-Programm ist wichtig und sinnvoll. Es ist eine der bösartigsten und gemeinsten Krebsarten, die es gibt und sehr häufig, da haben Sie völlig recht. Deswegen haben wir auch zugestimmt und sind auch dafür, so etwas so rasch wie möglich einzuführen. Die jüngsten Ungereimtheiten bei den Vergabeverfahren zeigen sich allerdings durch die Nichtigkeitserklärung bei einer Ausschreibung der Koloskopie. Die Koloskopie, also die Magen-Darm-Spiegelung ist der Goldstandard zur Erkennung zur Diagnose und weiterführenden Therapie für das Kolonkarzinom. Diese Nichtigkeitserklärung ist laut O-Ton des Verwaltungsgerichts auf
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