Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 69
kommen daher zur Abstimmung. Wer dieser Post zustimmen kann, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die mehrstimmige Zustimmung, und zwar von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN gegen die Stimmen der FPÖ, fest.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 41 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Umbenennung und Umwandlung der KÖR GmbH in die KRW Kulturraum Wien GmbH.
Ich möchte feststellen, dass sich GRin Berger-Krotsch und GRin Novak für befangen erklären.
Ich ersuche die Berichterstatterin GRin Samel, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Mag. Dr. Ewa Samel: Ich ersuche um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Nittmann. Bitte sehr, Sie sind am Wort.
GRin Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Ich muss bei dem Poststück ein bisschen ausholen. Es geht um die Umbenennung und Umwandlung der KÖR GmbH in die KRW Kulturraum Wien GmbH. Ich muss deshalb ausholen, weil der erste Schritt dieses Prozesses ja schon im Dezember besprochen und beschlossen beziehungsweise umgesetzt worden ist, was die Voraussetzung dafür war, dass wir heute diese Umbenennung beschließen sollen. Die Ausgliederung des Betriebes Kunst im öffentlichen Raum aus der KÖR GmbH ist, glaube ich, am 19. Dezember beschlossen worden, der Schenkungsvertrag ist vom 21. Dezember 2023, und der Betrieb, das ganze Vermögen und vier Mitarbeiter sind mit diesem Schenkungsvertrag dann in weiterer Folge übertragen worden, und zwar an die Stadt Wien Kunst GmbH. Die Idee damals war - so hat man es uns jedenfalls kommuniziert - eine Frage der Effizienz, dass jetzt unter der Firma Stadt Wien Kunst GmbH Kultureinrichtungen der Stadt Wien gebündelt werden, nämlich die Kunsthalle Wien, das Atelierhaus Wien, Foto Arsenal Wien und eben Kunst im öffentlichen Raum. Übrig geblieben ist dann sozusagen die leere Hülle der Kunst im öffentlichen Raum GmbH, die mit dem jetzigen Antrag umbenannt werden soll.
Ich möchte aber noch einmal zu dem Schritt, der im Dezember gesetzt wurde, kurz zurückgehen. Wir haben damals auch deshalb nicht zugestimmt, denn mit der Ausgliederung des Betriebes Kunst im öffentlichen Raum sind dem Gemeinderat noch mehr Kontrolle beziehungsweise Informationsrechte an diesem Betrieb KÖR entzogen worden.
Die Förderungsanträge sind immer relativ kurz gehalten, in diesen steht, woher das Projekt sonst noch Förderungen bekommt, wie hoch der Sachaufwand und der Personalaufwand sind und wie hoch die Jurykosten. Man bekommt somit einmal einen groben Überblick darüber, welche Subventionen in Kunst im öffentlichen Raum fließen und wie hoch die Personalkosten sind. Das kann man auch, wenn man sehr interessiert ist, im Jahresabschluss nachlesen, dort sind diese Positionen einzeln aufgegliedert. - Im Hinblick darauf kann man jetzt dafür sein oder nicht. Man kann sagen, dass die Personalkosten und Sachkosten in einer gewissen Relation stehen und wie auch immer.
Mit dieser Ausgliederung dieses Betriebes in die Stadt Wien Kunst GmbH ist das in dieser Form nicht mehr möglich. Die Holding oder Dachorganisation Stadt Wien Kunst GmbH hat jetzt nämlich mehrere Teilbetriebe zu verantworten und zu managen, und zwar Kunst im öffentlichen Raum, die Kunsthalle Wien, die ja auch mit nicht unbeträchtlichen Summen subventioniert wird, das Atelierhaus Wien und Foto Arsenal Wien.
Weiters sind bei dieser Übertragung der KÖR auch die vier Mitarbeiter mitübertragen worden. Das heißt, die KÖR GmbH ist jetzt eine leere GmbH. Man hat uns damals gesagt, dass bei der KÖR selbst Martina Taig, die Geschäftsführerin, quasi die langjährig einzig kompetente Person ist, die dieses Projekt abwickelt. Ich nehme an, dass sie auch einen Dienstvertrag hatte und jetzt im Zuge dieser Übertragung an die Stadt Wien Kunst GmbH mitübertragen worden ist, und ich nehme auch an, dass sie dort für den Teilbetrieb KÖR weiterhin verantwortlich ist. Wer jetzt Geschäftsführer der leeren Hülle Kunst im öffentlichen Raum GmbH sein wird, wissen wir noch nicht, das ist auch aus dem Akt nicht ganz ersichtlich. Das heißt, auch die Personalsituation ist durch diese Ausgliederung und die Eingliederung in die Stadt Wien Kunst GmbH aus meiner Sicht nicht ganz klar. - Daraus schließe ich, dass aus der behaupteten Effizienz in Wirklichkeit Intransparenz wird, und das ist etwas, was wir nicht wollen.
Der nächste Schritt dieses Procederes ist es jetzt, diese leere Kunst im öffentlichen Raum GmbH umzubenennen, nämlich in KRW Kulturraum Wien GmbH. Und da wird die Situation ähnlich sein: Es wird der Gesellschaftsvertrag neu gefasst werden, es werden ein Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wer das sein soll, wissen wir noch nicht.
Uns ist damals erklärt worden, dass das ein ganz gescheite Lösung ist, weil das steuerlich ganz toll ist und weil wir das brauchen. Diese neue Gesellschaft, die KRW, wird für das ZOOM Kindermuseum und das Kinderliteraturhaus in Floridsdorf zuständig sein, und da bedürfe es einer GmbH, die sozusagen über diesen Vereinen steht. Wie die Eingliederung oder Nichteingliederung erfolgen soll, hat man uns nicht ganz genau erklären können, es bedürfe aber dieser GmbH, die quasi diese zwei Vereine managt, denn diese schließt dann den Mietvertrag für das Kinderliteraturhaus in Floridsdorf ab. Außerdem wird nicht nur der Mietvertrag abgeschlossen, sondern es sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, um dieses Kinderliteraturhaus so herzustellen, wie man es gerne hätte, wobei man sich den Vorsteuerabzug holt, weil der Mietvertrag mit der GmbH und der ARWAG abgeschlossen wird.
Das klingt natürlich vernünftig, überhaupt gar keine Frage! Man soll Steuern dort sparen, wo man Steuern sparen kann. Dennoch geschieht das sozusagen in einer intransparenten Gesellschaft, nämlich in der Stadt Wien Kunst GmbH, in der zwei wesentliche Kulturbetriebe, nämlich das ZOOM Kindermuseum und das Kinderliteraturhaus, enthalten sind. Für uns als Gemeinderat ist es natürlich schwierig, wenn diese Subventionen über die
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