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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 95

 

ihnen überhaupt erst einen Schulbesuch ermöglicht. Da gibt es AssistentInnen, die die SchülerInnen bei allen Tätigkeiten unterstützen, die sie nicht selbst durchführen können. Das betrifft den Schulweg, das betrifft den Schulalltag, das betrifft Lernen, das betrifft therapeutische Hilfestellungen, pflegerische Hilfestellungen. Und da gibt es auch einen kleinen Teilbereich, das ist der Bereich Autismus. Da ist es natürlich auch ganz wichtig, dass diese Kinder gefördert werden, was soziale Interaktion und die Kommunikation mit SchülerInnen und LehrerInnen betrifft. Im Falle von Autismus hat ein Kind eigentlich den Anspruch auf Begleitung von mindestens acht Stunden pro Woche durch Personen aus dem Verein pro mente, in Bundesschulen wohlgemerkt. Das ist in Wiens Pflichtschulen leider nicht ganz so einfach. Es gibt hier - wir haben auch sehr viele Gespräche geführt - weniger Stunden, weniger Ressourcen und manchmal oft auch gar keine Hilfe, und das ist deshalb dramatisch, weil sich gerade im Bereich Autismus die Diagnosen in den letzten Jahren leider sehr häufen. Wie so oft im Bildungsbereich braucht es aber mehrere Player, die hier Verantwortung übernehmen müssen. Wie auch im Kindergarten sind auch die Assistenzleistungen im Pflichtschulbereich im Zuständigkeitsbereich des Landes oder der Gemeinden. Und Wien ist hier leider nicht nur bei den Kindergärten oder auch beim 11., 12. Schuljahr - wobei das fairerweise im letzten Jahr besser wurde - leider Schlusslicht gewesen. Auch im Bereich Inklusion, was die AssistentInnen betrifft, stehen wir ganz hinten.

 

Wie schaut das in den anderen Bundesländern aus? Alle anderen acht Bundesländer haben den Einsatz, die Bezahlung und die Aufgabenfelder von AssistentInnen in den Pflichtschulen landesgesetzlich oder per Verordnung geregelt. In der Steiermark wurde heuer die Schulassistenz durch eine Reform auf neue Beine gestellt, durch welche neben anderen Bereichen nun auch beispielsweise chronische Erkrankungen wie Diabetes mit einbezogen werden. In Wien haben wir das nicht, wir haben hier keine gesetzliche Regelung, die den Einsatz und den Umfang der Inanspruchnahme einer Assistenzleistung regelt. Es gibt lediglich das Wiener Chancengleichheitsgesetz, und da zitiere ich aus dem § 8, da steht nämlich geschrieben, dass spezielle Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen ihrer Schulausbildung zur Verfügung stehen. Leider war es das schon, Konkreteres finden wir hier nicht, und so ist es leider wieder wie oft der Fall, dass die Eltern sich die Unterstützung für ihre Kinder entweder privat organisieren müssen, wenn sie sich das leisten können, oder sich das aufzeichnen können.

 

Es ist kein Geheimnis, dass die Widerstandsfähigkeit und Stabilität einer Gemeinschaft davon abhängt, wie gut sie sich um ihre schwächsten Mitglieder kümmert. Was Sie hier auf Stadtebene tun, um dazu beizutragen, dass Sie das Recht auf Inklusion auch gut umsetzen, da ist einiges an Luft nach oben. Deshalb bedarf es aus unserer Sicht auf Wiener Ebene eines gerechten Zurverfügungstellens von Assistenzleistungen für SchülerInnen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Letzte zwei Sätze: Bitte schaffen Sie deshalb endlich den rechtlich notwendigen Rahmen, die notwendigen finanziellen Mittel. Natürlich muss der Bund auch helfen, das ist uns ganz klar, damit wir das jedem Kind auch garantieren können, aber das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenn wir wirklich von einer lebenswerten Stadt für alle sprechen wollen. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

16.19.57Wer der Post 17 zustimmt, bitte um ein Zeichen. - Postnummer 17 wird einstimmig angenommen

 

Es liegen zwei Anträge vor.

 

Antrag der FPÖ, Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Wer dem beitritt, bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei der FPÖ alleine gegen alle anderen Fraktionen, ist nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Antrag der GRÜNEN, SchulassistentInnen für SchülerInnen an Wiener Pflichtschulen. Wer dem beitritt, bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei ÖVP und GRÜNEN gegen FPÖ, NEOS und SPÖ. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist der Antrag abgelehnt.

 

16.20.50Postnummer 18 betrifft eine Änderung des Zeitpunktes der Valorisierung der Förderungen Betreuungsbeitrag und Verwaltungszuschuss für private elementare Bildungseinrichtungen. Es liegt keine Wortmeldung vor.16.21.05 Wer Postnummer 18 zustimmt, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung erfolgt durch SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE gegen die FPÖ.

 

Es liegen zwei Anträge vor.

 

Antrag der FPÖ, Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen. Wer dem beitritt, bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei ÖVP und FPÖ gegen NEOS, SPÖ und GRÜNE, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt.

 

Antrag der FPÖ, Förderung und Pflege jahrhundertealter Bräuche und Traditionen. Bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei ÖVP und FPÖ gegen NEOS, SPÖ und GRÜNE, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt.

 

16.22.11Post 19 betrifft eine Änderung der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag. Vasold, die Verhandlungen einzuleiten.

 

16.22.25

Berichterstatterin GRin Mag. Stefanie Vasold: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Mag. Berner. Bitte schön.

 

16.22.34

GRin Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE)|: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer- und ZuseherInnen, Zuhörende und Zusehende im Livestream! Sehr geehrte Gäste … wir haben jetzt gar keine Gäste!

 

Manches wiederholt sich, das sind die Berichte vom Stadtrechnungshof und der Kinder- und Jugendanwaltschaft, wie unzureichend die Versorgung der abgenom

 

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