Gemeinderat, 43. Sitzung vom 18.10.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 122
Ich habe heute die Ehre, als Berichterstatter über den Bericht gemäß § 59e der Stadtverfassung der Bundeshauptstadt Wien zu berichten. Das ist der Bericht, der vorige Woche in der Untersuchungskommission auch mehrheitlich beschlossen wurde und der heute zur Verhandlung und zur Besprechung vorliegt.
Dieser Bericht, meine Damen und Herren, umfasst rund 250 Seiten. Dieser Bericht ist das Konzentrat von 15 Sitzungen der Untersuchungskommission, von mehr als 100 Stunden Befragungen und Informationsaustausch und von 700 Seiten Wortprotokoll, das auch im Internet abzurufen ist. Dieses Konzentrat, meine Damen und Herren, beinhaltet auf der einen Seite, warum es die Untersuchungskommission überhaupt gegeben hat, was die Geschichte der Kommission ist, wie sie entstanden ist, auf der anderen Seite, welche Aktionen und welche Dinge von der Stadt Wien und in der Stadt Wien gesetzt wurden, um auch auf Grund der Geschichte, Vorgeschichte tätig geworden zu sein, und letztlich auch, was denn auch die Dinge sind, die wir als Schlussfolgerungen und Empfehlungen in der Untersuchungskommission gerne machen und sehen würden.
Meine Damen und Herren, die Entstehungsgeschichte der Untersuchungskommission ist eng mit den Problemen verbunden, die es im Jahr 2022 auf den internationalen Energiemärkten gegeben hat. Es war auf Grund der Verwerfungen am Energiemarkt notwendig, dass die Stadt Wien mit einem Kreditrahmen in der Höhe von 1,4 Milliarden der Tochter Wiener Stadtwerke unter die Arme greifen musste, und es war auch notwendig, dass dann ein paar Tage später auch vom Bund eine Hilfe notwendig war, nämlich eine Garantie in der Höhe von 2 Milliarden.
Die gute Sache an der Geschichte ist, dass bis Weihnachten alle Hilfen, die von der Stadt Wien an die Wiener Stadtwerke geleistet wurden, die Kreditrahmen, die in Anspruch genommen wurden, zurückbezahlt wurden und dass die Bundeshilfe überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde. Es hat daher die Stadt Wien als verantwortungsvoller Eigentümer reagiert. Die Stadt Wien hat ihre Verantwortung als Eigentümer für 16.000 Beschäftigte wahrgenommen, für 2 Millionen Kunden, die Versorgungssicherheit in der Stadt für 2 Millionen Kunden sichergestellt, und die UK hat dies auch so festgestellt.
Die UK selbst, meine Damen und Herren, ist die erste, die nach einer neuen Gesetzeslage stattgefunden hat. SPÖ, NEOS und die GRÜNEN haben ja eine Reform der Untersuchungskommission durchgeführt, und dabei wurden erstmalig drei unabhängige Richter als Vorsitzende für die Untersuchungskommission gewählt - wir sehen sie hier. Die drei bilden auch zugleich das Schiedsgremium, wenn es halt im Rahmen der Untersuchungskommission zu Auffassungsunterschieden kommt.
Die Reform hat auch dazu geführt, dass die Mehrheit nicht mehr in dem „driving seat“ für die Untersuchungskommission sitzt, sondern dass die Minderheit vom Einsetzungsantrag weg mit 4 Personen von 16 bestimmen kann, wohin die Reise der Untersuchungskommission geht.
Diese Reise wurde am 2. Dezember 2022 begonnen, nach anfänglichen rechtlichen Fragen, die zu klären waren, nämlich wo denn die rote Linie zwischen den Dingen ist, die in der Untersuchungskommission angesehen werden dürfen, und wo die rote Linie ist, über die man nicht drübergehen kann. Diese rote Linie wurde von den Vorsitzenden als Schiedsgremium klar gezogen. Es hat der Vorsitzende Martin Pühringer klar festgestellt: „Ich darf auch darauf hinweisen, dass es, wie das bereits in den Gutachten steht, nicht Aufgabe der Untersuchungskommission ist, zivilrechtliche, disziplinäre oder strafrechtliche Verantwortung zu prüfen. Es geht auch nicht darum, aus einzelnen Missständen abzuleiten, dass insgesamt die Verwaltungsorgane schlechte Arbeit geleistet haben. Das tun sie nicht, ganz im Gegenteil, die geben meistens das Beste. Es ist aber unsere Aufgabe der Untersuchungskommission, durch die Aufnahme von Beweisen, die im Antrag auf Einsetzung dieser Untersuchungskommission behaupteten Missstände zu verifizieren oder zu falsifizieren, ob eben Kontrollorgane versagt haben und ob es für das alles auch eine politische Verantwortung gibt. Das ist jetzt die Aufgabe unserer Untersuchungskommission, wobei es der Kommission selbst versagt ist, die Geschäftsführung und Gestion der Wien Energie zu untersuchen. Die Möglichkeit hat nur der Stadtrechnungshof oder der Bundesrechnungshof.“
Diese Zitate sind sehr wichtig, weil das auch während der gesamten Kommission das Feld war, wo es sich auch bei vielen Beweisanträgen darum gedreht hat, wie weit man über die Linie schreiten kann, die hier gezogen wurde, oder wie weit man sich über die Linie rübertrauen kann. Die Vorsitzenden waren dabei recht streng. Es gibt eben die Regel - und die ist im Bund genauso, meine Damen und Herren, wie hier im Wiener Gemeinderat -, dass eine Untersuchungskommission nur Tätigkeiten im eigenen Wirkungsbereich der Stadt untersuchen kann. Für alles andere, was es außerhalb unseres Wirkungsbereiches gibt, hat der Vorsitzende sehr richtig hingewiesen, dass der Stadtrechnungshof und der Bundesrechnungshof Prüfkompetenz haben. Beide prüfen ja noch, wir werden in den nächsten Wochen sehen, was das Ergebnis ist, aber das ist nicht unsere Aufgabe.
Es gibt auch andere Prüfeinheiten, nämlich die Gerichte durch die Staatsanwaltschaft. Es hat ja auch anonyme Anzeigen gegeben, dass hier verschiedene Dinge nicht in Ordnung gewesen sind. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat alle diese Anzeigen zurückgelegt. Auch von Seiten der Gerichte gibt es hier also keine tieferen Untersuchungen, aber die Gerichte hätten auch tiefer untersuchen können.
Meine Damen und Herren, die 15 Sitzungen haben insgesamt 32 Personen als Zeugen und 3 als Auskunftspersonen zum Inhalt gehabt, wobei ich schon auch bemerken möchte: Durch den Antrag der ÖVP und der FPÖ auf vorzeitige Auflösung der Untersuchungskommission sind doch 32 Zeugen, die eigentlich beschlossen waren und am Programm für die Untersuchungskommission gestanden sind, nicht geladen worden. Das ist nur wichtig zu erwähnen. Es wurden über 191 Beweisanträge eingebracht, wovon 95 Personenladungen waren, und es
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