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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 20.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 116

 

einmal dazu bereit erklärt, entsprechende Schritte und Strafverschärfungen in die Wege zu leiten - das Ganze irgendwo zwischen Tür und Angel heute als Nebenschauplatz eines Plenartages im Nationalrat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kinderschutz scheint hier offensichtlich nicht bei allen die entsprechende politische Gewichtung zu haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

Jetzt schauen wir uns einmal kurz an, was heute in diesem Kinderschutzpaket präsentiert wurde: Der Strafrahmen für den Besitz von Darstellungen Jugendlicher über 14 Jahre wurde von 1 auf 2 Jahre erhöht, bei Unter-14-Jährigen steht in der „Presse“ „von 3 auf 2“, es soll wohl „von 2 auf 3“ lauten. Die Mindeststrafe für die Herstellung und Verbreitung wird auf 1 Jahr verdoppelt. Das steht hier in der „Presse“. Ich war bei der Pressekonferenz nicht dabei. Bekanntermaßen ist heute hier Sitzungstag, und ich habe die Ohren und Augen meinen Kollegen geschenkt. Dann lese ich hier noch: „,Mit den höheren Strafrahmen zeigen wir, dass unsere Gesellschaft den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen keinesfalls duldet‘, erklärt die Familienministerin Susanne Raab.“

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wie intensiv sich die Herrschaften hier mit der aktuellen Rechtsprechung auseinandergesetzt haben. Ein höherer Strafrahmen ist etwas Begrüßenswertes. Woran es aber insbesondere bei der vergangenen Rechtsprechung gehapert hat - um es einmal so höflich zu formulieren -, war einfach der Mindeststrafrahmen. Da gibt es jemanden, der über 70.000 Dateien auf seinen elektronischen Geräten zum Teil irgendwo heruntergeladen, zum Teil auch selbst produziert hat, und geht als freier Mann aus diesem Gerichtssaal hinaus. Das, woran wir vor allem ansetzen müssen, ist die Mindeststrafe, damit solche Personen den Gerichtssaal eben nicht als freie Männer wieder verlassen können. Das hat leider Gottes auch diese Bundesregierung wieder einmal vermasselt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wieso erwähne ich auch den Mindeststrafrahmen? - Wenn man sich die Begründung des Richters für dieses geringe Strafmaß gegenüber Herrn Teichtmeister angehört hat, so hat er unter anderem angeführt: Ja, die Öffentlichkeit ist für den Herrn schon Strafe genug. Man muss sich das einmal zu Ende denken. Wenn da jemand in Zukunft auf Grund des Besitzes, der Erstellung oder was auch immer kinderpornografischer Medien angeklagt ist, dann organisiert sich der Nächste eine noch größere Demo und kann dann auch entsprechend mit Strafmilderungsgründen rechnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das wäre der Punkt, wo man ansetzen müsste.

 

Man müsste auch bei Versprechen ansetzen. Das hat auch mein Klubkollege Maximilian Krauss angesprochen. Ich komme dann in der Kulturdebatte noch darauf zu sprechen. Da gibt es offensichtlich Personen in Kulturinstitutionen der Stadt Wien, die einem solchen eine Jobzusage erteilen, damit auch das entsprechend strafmildernd begünstigt wird, denn man will ja den Herrn nicht aus dem Berufsleben oder aus dem Leben herausholen, damit er einer Haftstrafe entgehen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist traurig, das ist beschämend, und es ist eigentlich unglaublich, dass diese Punkte in diesem Kinderschutzpaket offensichtlich nicht abgearbeitet wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sehr bezeichnend ist auch, dass die Jugendstaatssekretärin der ÖVP hier offensichtlich nichts mehr zu melden hat. Ja, die ist zur Pressekonferenz nicht eingeladen worden. Das sagt auch sehr viel über die Zusammenarbeit dieser Regierung aus. Ich sage euch ganz offen: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wenn nichts mehr weitergeht, dann lasst es bitte! Ruft Neuwahlen aus! Denn diese Untätigkeit nicht nur in diesem Bereich, sondern auf allen politischen Ebenen kann sich Österreich nicht leisten. Das haben sich die Bürger in diesem Land auch nicht verdient, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Besonders skurril, aber unterm Strich eigentlich emotional für jeden Einzelnen verärgernd - ich zitiere hier aus dem heutigen Artikel der „Presse“, und jetzt kommt’s, letzter Absatz -: „Generell soll der Begriff Kinderpornografie nicht mehr verwendet werden. Im Gesetz wird daher der Begriff der pornografischen Darstellung Minderjähriger durch den Begriff“ - unter Anführungszeichen - „,bildliches sexualbezogenes Kindermissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen‘ ersetzt werden.“ (Ruf bei den GRÜNEN: Kindesmissbrauchsmaterial!)

 

Also, das sind die juristischen und legistischen Meisterleistungen, die so ein grünes Justizministerium offensichtlich imstande ist, nach immerhin neun Monaten Arbeit - oder vielmehr vielleicht Untätigkeit - hier auf den Tisch zu legen. Darin hat man sich offensichtlich ergötzt. Das ist traurig, das ist beschämend, das ist ärgerlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was auch fehlt: Wir haben - ich weiß nicht, wie oft - mittlerweile sicher schon ein halbes Dutzend Mal in diesem Rahmen ebenso ein umfassendes Kinderschutzpaket beantragt, das eben auch diverse Kinderschutzeinrichtungen fordern, unter anderem auch ein entsprechendes Register für verurteilte Straftäter, damit wirklich jede Kinder- und Jugendorganisation, jedes Ferienlager, jede Bildungseinrichtung, und so weiter, und so fort auf Knopfdruck screenen kann, ob der entsprechende Bewerber einschlägig vorverurteilt ist, damit niemals mehr in Betracht gezogen werden kann, dass jemand auch Jahre danach noch in diesem Bereich arbeitet. Das wurde versäumt, das ist traurig. Vielleicht sollten Sie unsere entsprechenden Anträge einfach einmal zur Hand nehmen und ein entsprechendes umfassendes Paket beschließen.

 

Das, was ich jetzt vorgetragen habe, haben wir entsprechend auch wieder in Form von Anträgen eingebracht. Zu zwei Anträgen möchte ich noch kommen, und zwar betrifft das das Thema Sicherheit im Allgemeinen. Die Öffentlichkeit ist darüber informiert worden, dass ab dem 1. Oktober 52 von 81 Polizeistationen in Wien auf den sogenannten reduzierten Nachtbetrieb umgestellt

 

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