Gemeinderat, 39. Sitzung vom 20.06.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 110
Lebensbereiche, schafft aber natürlich auch Abwechslung.
Prinzipiell sind Förderungen nach fairen, transparenten und sachlichen Kriterien zu gewähren. Jegliche Interessenskonflikte oder mögliche Einflussnahmen auf die Fördergewährung sind daher zu vermeiden. Die Stadt Wien hat sich da auch eine Vielzahl an Verhaltensregeln auferlegt, die einerseits wichtig für die Gewährung, andererseits für die Abwicklung der Förderbeträge sind.
Das Wiener Fördertransparenzgesetz bietet dabei das Fundament und hat die Sicherstellung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Förderungen zum Ziel. Es gibt auch ein eigenes Förderhandbuch, das für die notwendige Harmonisierung der Förderabwicklung im Magistrat sorgt. Der Magistrat hat außerdem jährlich einen Förderbericht zu erstellen, der alle ausgeschütteten Förderungen beinhaltet. Man kann daher nachvollziehen, was mit dem Geld passiert, wie das Geld bewegt wird und wie gesagt, er steht auch allen Interessenten zur Verfügung und man kann sich unkompliziert ein Bild machen, wie viele Aktivitäten in Wien tagtäglich passieren.
Meine Damen und Herren, gerade im Bereich der Compliance-Regelungen gab es umfassende Änderungen. Dabei geht es, heruntergebrochen, vor allem um ein Regelrecht, um ein vorschriftsgemäßes, ethisch korrektes Verhalten, daher um Maßnahmen, die zur Sicherstellung von korrektem Verhalten getroffen werden müssen. Einerseits geht es da um das Schaffen von Bewusstsein, andererseits natürlich um die Festlegung von Zielen, Bewertung von Risiken, aber auch das Einführen von Regelungen. In dem Poststück selbst wird zum Beispiel auf Ausschluss- beziehungsweise Widerrufsgründe im Hinblick auf Verurteilungen wegen Fördermissbrauch oder Korruptionsdelikten Bezug genommen. Förderwerberinnen und Förderwerber haben die Verpflichtung, gleichzeitig mit der Einreichung des Förderansuchens zu bestätigen, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Förderungsmissbrauch vorliegt. Andererseits betreffen sie auch die Offenlegungspflichten von politischen Funktionärinnen und Funktionären. Eine wesentliche Säule ist auch der Verhaltenskodex mit Compliance-Regelungen, der bei Gesamtförderungen zur Kenntnis genommen werden muss. Es gibt viele interne Handlungsanleitungen, die hier bestimmend sind, um Fördermissbrauch und Korruption, aber auch Diskriminierung zu verhindern.
Ein internes Kontrollsystem sollte ebenso festgelegt werden, um die Überwachung des betrieblichen Geschehens zu gewährleisten. Es gibt da gewisse Eckpfeiler wie das Vier-Augen-Prinzip, eine Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht, Regelungen für Beschaffung und Leistungsvergaben und natürlich auch für Insichgeschäfte. In den 35 Förderrichtlinien wird daher geschaut, welche Regelungen zur Anwendung kommen oder eben auch nicht.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch festhalten, dass die Stadt Wien sich zu einer transparenten Verwaltung bekennt. Die Verwendung von öffentlichen Mitteln ist natürlich mit erhöhten Sorgfaltspflichten verbunden. Einerseits muss daher Missständen konsequent nachgegangen werden, andererseits müssen aber auch vorbeugende effiziente Maßnahmen ergriffen werden.
Eine faire und transparente Fördergewährung und anschließende Abwicklung stehen dabei natürlich an vorderster Stelle. Wir werden daher weiterhin ambitioniert und auf einem sehr hohen Niveau daran arbeiten, diese Stadt kontinuierlich zu verbessern und noch transparenter zu gestalten. In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Poststück. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Postnummer 77. Wer dem zustimmt, bitte um ein Zeichen. - Das ist einstimmig. (Zwischenrufe bei der FPÖ. - GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein!) - Nein, okay, also gegen FPÖ und GR Kieslich mehrstimmig angenommen.
Ein Antrag liegt vor: Antrag der ÖVP betreffend Überarbeitung der Förderrichtlinien für Förderungen an Kunst- und Kulturvereine für mehr Transparenz. Wer dem zustimmt, bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei ÖVP, FPÖ, GR Kieslich und GRÜNEN - nicht die erforderliche Mehrheit und ist abgelehnt.
Wir kommen zur Postnummer 7 der Tagesordnung. Sie betrifft Änderungen der Förderrichtlinien der Stadt Wien - Integration und Diversität. Es ist niemand zu Wort gemeldet. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung der Postnummer 7. Wer dem zustimmt, bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei ÖVP, SPÖ, NEOS und GRÜNEN gegen FPÖ und GR Kieslich - mehrstimmig angenommen.
Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft eine Sachkreditgenehmigung für das Wiener Bildungsversprechen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter GR Mag. Gremel, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Mag. Marcus Gremel, MBA: Ich ersuche um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Vielen Dank. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Maximilian Krauss. Sie sind am Wort.
GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Man muss sagen, dass es leider nicht überraschend ist, dass bei den vielen Pleiten und bei den vielen Dingen, die im Bildungsressort in den letzten Jahren schiefgegangen sind, auch dieses Projekt, auch dieses angebliche Versprechen sich leider nahtlos in eine Serie von Pannen und Verfehlungen einreiht. Bei diesen 4,8 Millionen EUR, beinahe 5 Millionen EUR, die jetzt für ein Versprechen wieder einmal ausgegeben werden, das a) nicht eingehalten wird, und bei dem es sich b) auch in weiten Teilen um Evaluierungs- und Erhebungsmaßnahmen handelt, wird einem klar, dass diese Gelder anders besser eingesetzt werden müssten und auch an vielen anderen Stellen dringender benötigt werden. Das ist auch der Grund, warum wir hier ganz klar ablehnend dazu stehen. (Beifall bei der FPÖ und von GR Wolfgang Kieslich.)
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