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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 20.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 110

 

Wien hat und viele andere Städte nicht haben, wo es eben einmal grundsätzlich klar ist: Baumfällen ist ein No-go, und wenn es sein muss, dann braucht es eben Ersatz oder Abschlagszahlungen. Ich kann mir, das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, sehr, sehr viel vorstellen, um alles dafür zu tun, dass mit Bäumen noch verantwortungsvoller umgegangen wird. Da wird es sicherlich eine Fragestellung rund um die Bauordnung geben, da hat die Frau Vizebürgermeisterin auch viel vor. Die Frage der Ersatzzahlungen ist sicher eine, die wir in den nächsten Jahren diskutieren können. Ich bin definitiv auf der Seite derer, die sich für den bestmöglichen Schutz von Bäumen einsetzen, und ich glaube, da werden wir in den nächsten Jahren auch noch das eine oder andere zusammenbringen.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Die 5. und letzte Zusatzfrage wird von Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar gestellt. Bitte, Frau Gemeinderätin.

 

10.18.50

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Apropos Schutz! Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Ich möchte das Thema um ein Kapitel erweitern, und zwar ist es aus meiner Sicht nicht nur relevant, so wie Sie es schon beschrieben haben, neue Grünräume zu schaffen, vor allem natürlich auch im bebauten Gebiet und dort, wo der Klimawandel besonders stark spürbar ist, sondern mir geht es auch darum - und ich glaube, das ist auch im Interesse der Stadt -, bestehende Grünflächen zu schützen.

 

Da möchte ich ganz konkret auch auf die Wiener Landwirtschaft hinweisen, wobei ich in einem Nebensatz erhoffe, dass der AgSTEP, der ja derzeit in Ausarbeitung ist, entsprechenden Schutz für die landwirtschaftlichen Flächen festlegt und vielleicht sogar noch neue Gebiete erschließt, demnächst fertig ist und auch entsprechend Eingang in unsere Stadtentwicklung findet. Ich möchte aber ganz konkret auf ein Instrument hinweisen, nach dem sich meine Frage richtet: Können Sie sich vorstellen, für den langfristigen Schutz und den Erhalt von Grünraum, vor allem in den Außenbezirken, das Instrument der Siedlungsgrenzen in die Debatte einzubringen, ähnlich wie in Niederösterreich, wo wirklich festgelegt wird, bis hier her darf gebaut werden und ab dann gilt der Schutz dem Grünraum? Können Sie sich das vorstellen?

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich darf ersuchen, dass der Geräuschpegel ein bisschen gesenkt wird. Vielen Dank.

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich reden wir ja gerade gemeinsam über ein Instrument der Stadtplanung, und zu Recht haben Sie den STEP und den AgSTEP angesprochen, Instrumente, womit wir ja jetzt schon, glaube ich, ganz gut vorgezeigt haben, wie es der Stadt trotz Wachstum, trotz Nutzungsdruck gelingen kann, agrarstrukturelle Vorrangflächen auszuweisen und diese auch zu schützen. In diesem Zusammenhang kann ich mir das Gespräch, die Diskussion über alles vorstellen, möchte aber dazusagen, das ist wie in anderen Bereichen auch eine sozialpartnerschaftliche Übung. Das heißt, wir diskutieren als Stadt gemeinsam mit den ExpertInnen der Stadt mit den Expertinnen und Experten der Landwirtschaftskammer. Insofern werden wir, wenn neue Diskussionen und neue Vorschläge aufkommen, diese dann auch sozialpartnerschaftlich gut diskutieren und weiter erarbeiten können. Es ist ja in agrarpolitischen Fragen in diesem Haus gute Praxis, dass wir versuchen, überparteiliche Lösungen zu finden, gerne auch mit Ihnen, mit uns allen hier gemeinsam.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich danke für die Beantwortung der 4. Anfrage.

 

10.21.45

†Bgm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-630944-2023-KFP/GM), sie betrifft die Mietvorschreibung 10., Franzosenweg 34, wurde von Herrn GR Berger gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. [Insbesondere bei Gemeindebauten erhöht die Stadt Wien laufend die Mieten. Laut Bericht des Stadtrechnungshofes (StRH III - 195548-2023) jedoch ignorierte die Bezirksorganisation der SPÖ in Favoriten an der Adresse Franzosenweg 34 offensichtlich rund 30 Jahre hindurch eine höhere Mietvorschreibung der Stadt Wien. Zu welchen Konditionen gilt der Mietvertrag seit 1994 und weshalb wurde die Miete nicht angepasst?]

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Vorsitzende! Werte Mitglieder des Gemeinderates! Sehr geehrter Herr GR Berger!

 

Bevor ich zur eigentlichen Frage komme, möchte ich noch einleitend darauf verweisen, dass sich Arbeitsweise und Arbeitsabläufe im Immobilienbereich der Stadt Wien in den letzten Jahren sehr stark verändert haben, auch durch elektronische Möglichkeiten - Stichwort Digitalisierung, aber auch datenbasierte Erfassung im Bereich EDV. Von daher ist das Liegenschaftsmanagement der Stadt Wien zweifellos ein erfolgreiches Beispiel, wie ein Geschäftsbereich des Magistrats von einer umfassenden Verwaltungsreform nachhaltig profitieren kann.

 

Der Stadtrechnungshof führte eine Überprüfung der Bestandverhältnisse der Stadt Wien und ihrer Unternehmungen mit verschiedenen Parteien durch. Im Zuge dieser Überprüfung, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, wurde auch die angesprochene Adresse überprüft. Dem Bericht des Stadtrechnungshofes ist im Zusammenhang mit Bestandverträgen keine Empfehlung an das Immobilienmanagement der Stadt Wien zu entnehmen. Es ist anzumerken, dass in den letzten 17 Jahren keine dahin gehende Empfehlung erging.

 

Bei der gegenständlichen Liegenschaftsfläche in Wien 10., Franzosenweg 34/Wilhelm-Pinka-Platz 3 handelt es sich um drei Grundstücke, inneliegend der Einlagezahl 23 der Katastralgemeinde Oberlaa Land mit einer Gesamtfläche von etwa 1.000 m². Die drei Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Wien und fallen in die Verwaltungszuständigkeit der Magistratsabteilung 69 - Immobilienmanagement. Die Ausgestaltung des betreffenden Bestandvertrages geht auf das Jahr 1984 zurück und ist, wie mir mitgeteilt wurde, nach damaligen Standards durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen mitteilen, dass in diesem Vertrag auch eine Indexanpassung des Bestandentgeltes vereinbart wurde. Nach den vorliegenden Informationen ist diese bisher regelmäßig durchgeführt und von der Bestandnehmerin auch bezahlt

 

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