Gemeinderat, 38. Sitzung vom 24.05.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 146
SPÖ. - Zwischenruf von GR Stefan Berger.) - Sie können gerne zwischenrufen.
Im Antrag, den Sie eingebracht haben, möchten Sie nämlich, dass der Stadtrat dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bemessungsgrundlage nicht angehoben wird. Das schreiben Sie in Ihrem Antrag. Wenn man die Bemessungsgrundlage anhebt, heißt das aber, dass viel mehr Kinder und viel mehr Eltern nichts mehr für das Essen bezahlen beziehungsweise in eine Ermäßigung kommen. Wenn Sie das nicht anheben wollen, dann sagen Sie das, aber dann macht Ihre Rede überhaupt keinen Sinn mehr. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.)
Im Wesentlichen geht es darum, heute Kinderarmut zu bekämpfen - und das auf einem effektiven und zielgerichteten Weg. Wir haben hier zwei Poststücke zusammengezogen, und ich gebe zu: Das wird hier sicher sehr kontrovers diskutiert. Es sind auch sehr konträre Poststücke, überhaupt keine Frage.
Zum Ersten beschließen wir nämlich die Anpassung der Betreuungsbeiträge, die automatisch auf Basis eines Gemeinderatsbeschlusses erfolgen. Der sieht vor, dass die Erhöhung der Beiträge im Rahmen des Verbraucherpreisindexes 2015 erfolgt. Das ist im Wesentlichen der Betrag für diese Verpflegung. Die Verpflegung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten entsprechend dem Ausschreibungsergebnis.
Das heißt, wir haben die Situation, dass private Anbieter, die Essen in den Horten und Kindergärten anbieten, ihre Preise anheben und diese Preise natürlich auch von der Stadt übernommen werden können. Jetzt kann man eine allgemeine Diskussion über die Valorisierung der Gebühren führen. Ich glaube, da sind wir auch schon mittendrinnen im Thema. Diese Diskussion haben wir schon öfters geführt. Ich kann mich zum Beispiel an letztes Jahr erinnern. Die Valorisierung der Gebühren kommt auch zum Tragen, weil natürlich die Leistung teurer wird - so wie in diesem Fall eben beim Essen - und die Stadt diese Leistung ja auch zu tragen hat.
Dabei haben wir NEOS auch immer wieder gesagt und die Auffassung vertreten: Ja, eine Valorisierung und eine Gebührenanhebung kann man im Bedarfsfall auch aussetzen beziehungsweise einfrieren. Hier gibt es aber unterschiedliche Auffassungen dazu. Ich weiß aber auch, dass zum Beispiel die GRÜNEN diese Valorisierung immer mitgetragen haben. Jetzt haben wir aber die Situation, dass wir in einer Zeit mit einer massiven Teuerungswelle leben, die auf alle Gesellschaftsschichten der Bevölkerung hereinbricht, sodass wir handeln mussten und müssen. Auf Grund eben auch dieser Anpassung, die auf Grund der Mehrleistungen vorgesehen ist und die ja auch beschlossen worden ist, haben wir ein Paket gegen Kinderarmut geschaffen, um armutsgefährdete Familien nachhaltig zu entlasten. (Beifall bei den NEOS.)
Ein warmes, gesundes Mittagessen für Kinder sowie die Teilnahme an Ganztagesbetreuung sind Fragen der Chancengerechtigkeit, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängen dürfen. Am liebsten wäre uns allen, dass das Essen für alle Kinder gratis ist und wir viel mehr in diesem Bereich anbieten können. (GRin Mag. Berivan Aslan: Dann machen wir es so!)
Ich bin durchaus dafür, dass wir hier weitere Schritte ... oder auch in Diskussion, dass hier weitere Schritte folgen müssen. Es geht jetzt aber in diesem Bereich darum, gezielte Hilfe für jene anzubieten, die es am meisten brauchen, wie wir es auch beim Energiebonus gemacht haben: Für jene, die nichts haben, für jene, die wenig haben, und zur Entlastung auch weit in die Mittelschicht hinein und vor allem für jene Eltern, wenn es die gibt - und die gibt es ganz sicher auch in Wien -, die ihre Kinder vom Essen abgemeldet haben, weil sie es sich nicht leisten können. Das darf nicht sein. (Beifall bei den NEOS und von GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch.)
Wir haben daher jetzt für Obsorgeberechtigte mit geringen Einkommen die Bemessungsgrundlagen für die Ermäßigungen angehoben. - Ich hoffe, Herr Kollege Berger, dass niemand Ihrem Antrag zustimmt und das somit gleich bleibt. Das wäre wirklich absurd. - Wir haben die Grenze für die vom Beitrag befreiten Obsorgeberechtigten beim Essen und der Betreuung so weit angehoben, dass es dem Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem minderjährigen Kind entspricht. Das bedeutet, dass wesentlich mehr Familien keine Beiträge mehr entrichten müssen. Ich habe es vorhin gesagt: rund 50.000. Dadurch gelingt es uns, dass ab dem kommenden Schuljahr wesentlich mehr sozioökonomisch benachteiligten Familien und deren Kindern eine Unterstützung zu Gute kommt.
Diese Entlastung, die wir jetzt beschließen, gilt ja nicht nur fürs Mittagessen für die Kindergärten, für die städtischen Horte und für die Förderung für die privaten Horte, sondern auch für die Staffelung für den Betreuungsbeitrag. Genau da ist es auch wichtig, dass wir die Bemessungsgrundlage anpassen. (Beifall bei den NEOS.)
Konkret heißt das, dass begünstigte Familien durch die Bemessung in den Schulen mit einer Ersparnis von bis zu 2.000 EUR im Jahr rechnen können. Für begünstigte Eltern im Kindergarten bedeutet das eine Förderung des Essensbeitrages: eine jährliche Ersparnis von bis zu 800 EUR. In den Horten können die Betroffenen mit einer jährlichen Unterstützung von bis zu 1.750 EUR rechnen.
Wir wollen in Wien kein Kind zurücklassen, vor allem jene nicht, die es aus ihrem Elternhaus nicht mitbekommen. Wir wollen es nicht davon abhängig machen, welchen Bildungshintergrund und welche finanziellen Möglichkeiten die Eltern haben. Wir wollen, dass jedes Kind in Wien die gleichen Chancen zur Teilhabe an einer guten Bildung, an der besten Bildung, und zur Teilhabe an einem gemeinsamen warmen und guten Mittagessen hat. Damit schaffen wir eine breitflächige Unterstützung vor allem für jene, die es brauchen.
Es gibt in diesem Paket, das wir heute zu Beschluss bringen, auch zusätzliche Unterstützungen für mehrtägige Schulveranstaltungen - für Wintersportwochen, Sommersportwochen und Projektwochen -, aber auch für den Warenkorb der Schulen, der zum Beispiel verwendet wird, um Schulmaterialien für jene Kinder zu kaufen, die nichts ha
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