Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.01.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 106
ten Vergabeverfahren - teilweise in Millionenhöhe - qualitativ unzureichend abgewickelt worden sind. Weshalb existierte bis zum erwähnten Zeitpunkt kein derartiger Prozess, der ein wesentliches Qualitätskriterium für eine ordnungsgemäße Vergabe dargestellt hätte?]
Ich darf den Herrn Stadtrat um Beantwortung bitten.
Amtsf. StR Peter Hacker Schönen guten Morgen! Frau Abgeordnete! Herr Vorsitzender!
Ich sage schon ganz offen und ehrlich, ein bisschen bin ich schon erstaunt über diese Anfrage. Wir haben gestern einen Bericht des Rechnungshofes im Rechnungshofausschuss diskutiert, der extra von Ihrer Fraktion zur Diskussion aufgerufen worden ist. Es gab mehrere Wortmeldungen, die auch sehr gut waren, es gab eine gute Diskussion, einen einstimmigen Beschluss im Rechnungshofausschuss. Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum ich da eine Anfrage bekomme, um die offensichtlich ÖVP-interne Kommunikation über die gestrige Sitzung zu ergänzen.
In der Sache selber ist diese Frage gestern auch diskutiert worden und zur Zufriedenheit aller Abgeordneten auch von den Führungskräften des Wiener Gesundheitsverbundes beantwortet worden. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht unmissverständlich klargelegt, dass es zweifelsfreie Vergabeprozesse gegeben hat. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeführt worden sind. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es bei allen Vergaben keinerlei Einsprüche von potenziellen oder tatsächlichen Mitbewerbern gegeben hat. Das Einzige, was im Sinne dieser Anfrage bemängelt wurde, ist, dass die Prozesse zwar eingehalten, aber nicht in Handbüchern niedergeschrieben worden sind. Das war eine der Empfehlungen des Rechnungshofes, nämlich die Prozesse auch in Handbüchern niederzuschreiben. Der Vorstand des Wiener Gesundheitsverbundes hat zugesagt, diese Handbücher auch anfertigen zu lassen.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GRin Korosec, bitte.
GRin Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Der Rechnungshof hat aber auch festgestellt, dass der Wiener Gesundheitsverbund vor dem Jahr 2018 nur eine Auflistung gemacht hat, das heißt also, dass das Vergabeverfahren elektronisch nicht vorgelegt ist. Das ist natürlich für die Prüfung relativ kompliziert und aufwändig und war ein dementsprechender Mehraufwand. Des Weiteren hat der Stadtrechnungshof auch festgestellt, dass die Grobprüfung nicht vollständig erfolgen konnte, weil Belege gefehlt haben, wesentliche Unterlagen gefehlt haben.
Wenn man dann die Schlussfolgerung zieht, muss man sagen, der Wiener Gesundheitsverbund hat offenbar schwerwiegende organisatorische Defizite auf Grund einer internen Kommunikation wahrscheinlich, oder der Wiener Gesundheitsverbund ist nicht bereit, gegenüber dem Stadtrechnungshof und folglich der Öffentlichkeit wirklich transparent zu sein. Diese zwei Folgerungen sehe ich da.
Daher, Herr Stadtrat, meine Frage dazu: Weshalb wurden erst im 1. Quartal 2019 eine Vergabeplattform zur detaillierten Dokumentation eingerichtet sowie erst im September 2021 die Vergabeprozesse festgelegt? Warum so spät?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich sage es noch einmal: Ich bin wirklich erstaunt. Wir haben einen Rechnungshofausschuss, in dem gerade die ÖVP den Vorsitz führt. Das hätten wir gestern in aller Ruhe mit dem Vorstand besprechen können und der hätte es auch beantworten können. Faktum ist, dass sich im Prüfungszeitraum unter anderem das Vergaberecht verändert hat. Zweitens, zu Ihrer Vorbemerkung zur Fragestellung, und die lasse ich nicht im Raum stehen, geht es um die Fragestellung: Darf der Rechnungshof bei der VKMB prüfen? Und da geht es um die Fragestellung: Gibt eine Pflicht der VKMB, gibt es eine Pflicht des Wiener Gesundheitsverbundes, Dokumente der VKMB pflichtgemäß der Prüfung des Rechnungshofes zu unterziehen? - Das ist eine problematische Frage und die ist im Rechnungshofbericht ausführlich behandelt, nämlich dahin gehend, dass auch die VKMB ein Wirtschaftsunternehmen ist, das auf der Grundlage des Vergabeverfahrens einen Auftrag hat.
Und die Frage „Sollen Auftragnehmer des öffentlichen Sektors, die sich aus der Wirtschaft an Vergabeverfahren beteiligen, dann, wenn sie ihren Job, der im Vergabeverfahren definiert ist, machen, auch der Prüfung des Rechnungshofes unterworfen sein? halte ich für eine sehr spannende Frage, weil das natürlich eine riesengroße Erweiterung des Prüfraumes von Rechnungshöfen bedeuten würde. Das bedeutet dann zum Beispiel, dass der Rechnungshof bei jeder Baumaßnahme die Geschäfte und die Gebarung jeder Baufirma überprüfen kann und soll und muss.
Ich finde, da sollte man darüber nachdenken, wenn man das will, ob man das wirklich will. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sinn und Zweck der Prüfungen des Rechnungshofes ist, zu prüfen, ob Auftragnehmer, die sich in einem Wettbewerb durchgesetzt haben, vom Rechnungshof in ihrer Finanzgebarung geprüft werden.
Um diese Frage ist es gegangen. Die Beschaffung von Großgeräten im AKH wird vertragsgemäß vom Auftragnehmer durchgeführt und darüber - das steht im Rechnungshofbericht sehr ausführlich - gibt es keine Vorlagepflicht des Auftragnehmers, der selbst durch ein Vergabeverfahren zu dem Auftrag gekommen ist. Dass das so ist, hat auch der Rechnungshof nicht bemängelt, sondern festgestellt, dass das so ist, um zu erklären, dass es trotzdem gelungen ist, in einer guten gemeinsamen Gesprächskultur zwischen der Führung des Wiener Gesundheitsverbundes und der VKMB, sämtliche Dokumente über die Vergabeverfahren von Großgeräten zur Vorlage zu bringen, die der Rechnungshof zur Verfügung gestellt haben will. Das können Sie alles in dem Bericht ausführlich nachlesen. Ich verstehe daher die Frage nicht. Ich verstehe auch nicht, warum ich in Wirklichkeit die Frage
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