Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 115
es als erfreulich gesehen, dass der Gesundheitsminister im Rechnungshofausschuss eine Modernisierung des Epidemiegesetzes und einen neuen nationalen Pandemieplan angekündigt hat.
Was das Krisenmanagement betrifft, glauben wir, dass es wichtig wäre, einen rechtlichen Rahmen für einen Krisenmechanismus mit klaren Abläufen und Verantwortlichkeiten sowohl für die erforderlichen Maßnahmen als auch für die Kommunikation nach außen zu schaffen, damit die BürgerInnen wissen, woran sie sind.
An dieser Stelle möchte ich auf die Feststellungen zu den Ländern eingehen. In der Regel sind Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Hier bin ich, glaube ich, im Magistrat der Stadt Wien. Bei einer Pandemiebewältigung sind aber zum Beispiel die AmtsärztInnen von zentraler Bedeutung. Eine Erhebung des Rechnungshofes für das Jahr 2019 hat ja gezeigt, dass in einigen Ländern nicht alle Planstellen besetzt waren. Beispielsweise hatte Wien im Jahr 2019 um 25 Prozent weniger AmtsärztInnen, als Planstellen vorgesehen waren. Wir haben daher empfohlen, dass man hier Maßnahmen entwickeln sollte, um den amtsärztlichen Dienst zu attraktiveren, etwa durch neue, zeitgemäße Ausbildungsgrundlagen, aber eben auch die Erkenntnisse aus der Pandemie zu berücksichtigen. Laut Stellungnahme der Stadt Wien habe sie zur Unterstützung der Gesundheitsbehörde zusätzliches Personal mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund aufgenommen. Außerdem habe im Dezember 2021 ein neuer Lehrgang zur Ausbildung der Amtsärztinnen und Amtsärzte begonnen.
Ja, die drei Länder verfügten über eigene Pandemiepläne. Der nationale Pandemieplan stammte aus dem Jahr 2006 und war im Grunde veraltet. Wien hatte aber seinen Pandemieplan in einer Version mit Stand Jänner 2020 von sich aus zumindest an die aktuellen Standards der WHO angepasst. Dennoch verlangen wir, dass in Zukunft die jeweiligen Pandemiepläne immer an die Standards der WHO angepasst werden sollten. Auch die Krisenstäbe wurden in Wien rasch eingesetzt, muss ich sagen.
Wir haben einen weiteren Bericht vorgelegt, der die Struktur und den Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen betrifft. Da haben wir eine Übersicht gegeben, was Bund und Länder alles getan haben. Das ist sozusagen eine Übersicht, aus der Sie ableiten können, für welche Zwecke welche Covid-Maßnahmen eingesetzt wurden. Das waren sehr viele. Bis Juni 2021 waren es 34,5 Milliarden EUR. Sie erhalten aber eine weitere Datenaktualisierung, wo Sie dann das Gesamtprogramm sehen.
Das Kommunale Investitionsprogramm steht ebenfalls auf der Tagesordnung. Es gab eines 2017, eines 2020 - im Jahr 2020 mit 1 Milliarde EUR an Bundesmitteln. Immer wenn es ein Kommunales Investitionsprogramm gibt, ist für uns die inhaltliche Abstimmung mit bestehenden Förderungen wichtig. Das darf nicht konterkariert werden. Hier ist es wichtig, dass bei den Zuschüssen strategische Konzepte berücksichtigt werden. Wichtig sind die Gleichbehandlung der Gemeinden und die Transparenz bei der Vergabe der Mittel.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme schon ans Ende. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mich hier eingeladen haben. Der Rechnungshof ist stets an Verbesserungen interessiert. Wenn wir das gemeinsam sind, dann können wir die Republik weiterentwickeln. In Zukunft werden wir aus wesentlichen vertieften Prüfbereichen auch noch Impulspapiere vorlegen - Rechnungshof.Mehr.Wert -, um Ihnen ein besseres Verständnis für Problemlagen staatlichen Handelns zu liefern, damit Sie eine Basis für Ihre parlamentarische Arbeit haben.
Ich bedanke mich für Ihre Wertschätzung und für den Stellenwert, den Sie dem Rechnungshof zukommen lassen, danke für die Kooperation und wünsche schöne Feiertage. (Allgemeiner Beifall.)
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Auch im Rahmen des Gemeinderates geht mein Dank noch einmal an Sie, Frau Rechnungshofpräsidentin, an den Rechnungshof und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen daher zu den Abstimmungen, die wir getrennt durchführen.
Wir kommen zur Abstimmung über Postnummer 144. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Bericht zustimmen können, um ein Zeichen mit der Hand. Ich stelle die Einstimmigkeit fest.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 145. Wer dieser Postnummer zustimmen kann, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen.
Zu diesem Poststück sind zwei Anträge eingebracht worden, diesmal digital, und zwar der Antrag der FPÖ bezüglich der Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften. Wer diesem Antrag zustimmen kann, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung der ÖVP, der FPÖ, und der GR Kieslich ist nicht anwesend. (Zwischenruf bei der FPÖ.) - Ja, er ist den ganzen Tag entschuldigt. Wir hatten den Auftrag, das extra zu erwähnen, womit ich das getan habe, und wir wissen jetzt, dass wir darauf für den Rest des Tages verzichten können. (Zwischenruf bei der FPÖ.) - Auf die Erwähnung seines Abstimmungsverhaltens natürlich, meine Damen und Herren, wie können Sie mich so falsch verstehen?
Wir kommen zur Abstimmung des zweiten unter diesem Tagesordnungspunkt eingebrachten Antrages der ÖVP und der FPÖ, zur Reform der Untersuchungskommission und des Untersuchungsausschusses. Wer diesem Antrag zustimmen kann, ersuche ich um ein Zeichen. - Ich sehe die Zustimmung der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN, womit dieser Antrag ebenfalls in der Minderheit bleibt und abgelehnt ist.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Postnummer 146. Wer hier zustimmen kann, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Diese Post ist einstimmig angenommen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Postnummer 147. Wer hier zustimmen kann, ersuche ich um
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