Gemeinderat, 30. Sitzung vom 24.11.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 109
worden sind, zu beleuchten und aufzuklären. Das ist etwas, wofür wir NEOS uns von Anfang an deutlich eingesetzt und ausgesprochen haben.
Einen wichtigen Grundstein für die kommende Untersuchungskommission haben wir ja bereits im ersten Jahr unserer Regierungszeit in Wien gelegt, als wir gemeinsam mit den GRÜNEN die Reform der Untersuchungskommission beschlossen haben. Wir haben bei dieser Reform zahlreiche Verbesserungen beschlossen, die nun bei dieser aktuellen Untersuchungskommission zur Anwendung kommen, die wirklich einen Unterschied machen und von denen natürlich jetzt auch die Opposition profitiert.
Wir haben die Minderheitenrechte gestärkt, das ist schon angesprochen worden. 25 MandatarInnen können eine Untersuchungskommission einsetzen. Diese Einsetzungsminderheit kann Zeugen laden, kann ergänzende Beweisaufnahmen verlangen. Sie ist auch notwendig bei einer eventuellen vorzeitigen Beendigung der U-Kommission, und diese Minderheit kann auch eine Verlängerung der Untersuchungskommission um drei weitere Monate verlangen.
Wir haben eine Neuregelung des Vorsitzes festgelegt und wir haben ein dreiköpfiges Schiedsgremium eingeführt. Dieses ist für mögliche strittige Verfahrenspunkte während einer laufenden Kommission zuständig. Wir haben die Verfahrenshilfe neu geregelt, sodass sich jeder Zeuge auch Rechtsbeistand leisten kann, und wir haben eine Regelung eingeführt für Meinungsverschiedenheiten bei der Einsetzung des Untersuchungsgegenstandes. Insbesondere dieser Punkt ist ja nun im aktuellen Fall bereits zur Anwendung gekommen. Ich möchte deshalb auf diesen Punkt ein bisschen genauer eingehen, weil ich kann mir vorstellen, dass die Reden von Klubobmann Wölbitsch und Klubobmann Krauss für etwas Konfusion gesorgt haben, weil auch hier unterschiedliche Gutachten zitiert worden sind. Letztendlich haben wir aber bei der Reform der Untersuchungskommission eine ganz genaue Regelung festgelegt.
Es ist natürlich das gute Recht der ÖVP, ein Gutachten für sich einzuholen, wenn sie den Untersuchungsgegenstand formuliert, genauso wie es das Recht ist des Vorsitzenden, sich rechtlich beraten zu lassen, aber letztendlich entscheidend ist die Regelung, die wir getroffen haben, und auf die möchte ich jetzt ganz kurz eingehen.
Letztendlich ist es so, dass über die Zulässigkeit der Einsetzung der Untersuchungskommission in letzter Konsequenz nach wie vor der Gemeinderatsvorsitz entscheidet. Wir haben im Zuge der Reform hier verschiedene Varianten diskutiert, auch über eine automatische Regelung, dass das Schiedsgremium entscheidet, was aus verfassungsrechtlicher Sicht allerdings nicht möglich war. Das ergibt sich auf Grund dessen, das Kommissionen, so auch die Untersuchungskommission und das Schiedsgericht, Hilfsorgane des Gemeinderates sind und daher nicht den Gemeinderat und den Vorsitz … (GR Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch! Das ist eine Verwaltungsbehörde!) - Schauen Sie, lassen Sie mich ausreden, ich komme noch dazu, woher wir das auch ableiten. Es ist ein Hilfsorgan des Gemeinderates, und das ist kein Spezifikum der Wiener Stadtverfassung, sondern das leiten wir aus § 115 Abs. 2 der Bundesverfassung ab. Deshalb haben wir uns angeschaut, okay, welche alternative Regelung können wir hier in Wien treffen, um dem Schiedsgremium doch eine entscheidende Rolle zukommen zu lassen. Daher lautet die Regelung nun so: Sollte es so sein, dass der Vorsitz des Gemeinderates einen Einsetzungsantrag teilweise oder nicht zulässt, so muss verpflichtend die Präsidialkonferenz einberufen werden und über diese Fragen beraten werden. - Das war bekanntlich nun der Fall.
Kommt es dann in weiterer Folge in der Präsidialkonferenz zu unterschiedlichen Auffassungen über diese strittigen Punkte, was nun ebenfalls der Fall war, so müssen in dieser Präsidialkonferenz der Vorsitzende der Untersuchungskommission und seine zwei Stellvertreter bestellt werden - das haben wir per Los gemacht -, und diese drei Personen bilden das Schiedsgremium. In weiterer Folge ist dieses Schiedsgremium mit einem Gutachten über die strittigen Fragen zu beauftragen und dieses Gutachten ist dann allen Klubs zur Verfügung zu stellen. All das ist hier passiert. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Die SPÖ wollte das letzte Wort haben!) Genau, natürlich, das habe ich ja am Anfang gesagt, der Gemeinderatsvorsitzende ist aus verfassungsrechtlichen Gründen immer noch die letzte Entscheidungsinstanz, aber Gemeinderatsvorsitzender Reindl ist eben zu 100 Prozent der Auffassung des Schiedsgremiums und des Gutachtens gefolgt. Ich möchte mich hier auch durchaus beim Vorsitzenden für diese faire und transparente Vorgehensweise bedanken. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Somit können wir nun also am 2. Dezember mit der Aufklärungsarbeit beginnen, und das ist gut so. Die Rolle von uns NEOS ist hier auch vollkommen klar. Wir werden uns, ohne Vorverurteilungen zu treffen, sehr kritisch mit den unterschiedlichen Fragestellungen rund um die Causa Wien Energie auseinandersetzen, aber auch konstruktiv Schlüsse ableiten, und dort, wo dies möglich ist und notwendig ist, auch für Verbesserungen eintreten.
Wissen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, das ist das Schöne daran, wenn man bei NEOS aktiv ist: Wir machen da keinen Unterschied, ob wir nun im Bund oder Land, in Regierungsfunktion oder in Opposition sind. Kritisch und konstruktiv sein, das geht sich in beiden Rollen aus. (Beifall bei den NEOS und von GR Dr. Kurt Stürzenbecher.)
Ich wünsche jedenfalls hier in Wien allen Fraktionen ein gutes Gelingen. Ich hoffe auch auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit in dieser Untersuchungskommission, denn - ich habe das auch schon mehrmals hier an dieser Stelle gesagt - die Aufgabe, für Transparenz zu sorgen, für saubere Politik zu sorgen, für Aufklärung zu sorgen, ist immer eine gemeinsame Aufgabe von uns allen in der Politik. Möge uns diese Aufgabe gelingen! Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Mag. Kowarik zu Wort gemeldet, ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorredner hat versucht, zu argumentieren, warum das Vorsitzendenkollegium sozusa
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