Gemeinderat
21. Wahlperiode
30. Sitzung vom 24. November 2022
Sitzungsbericht
(Beginn um 9.01 Uhr)
Vorsitzende: GR Mag. Thomas Reindl, GRin Gabriele Mörk, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und GRin Dr. Jennifer Kickert
Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: GRin Safak Akcay, GR Mag. Stephan Auer-Stüger, GR Stefan Berger, GRin Ilse Fitzbauer, GR Peter Florianschütz, MA, MLS, GRin Dr. Katarzyna Greco, MBA, GR Mag. Marcus Gremel, MBA, GRin Mag. Barbara Huemer, GRin Silvia Janoch, GRin Margarete Kriz-Zwittkovits, GR Nikolaus Kunrath, GRin Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA, GRin Yvonne Rychly, GR Benjamin Schulz, GRin Mag. Stefanie Vasold und GR Harald Zierfuß
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl eröffnet die Sitzung.
1. Entschuldigt sind GR Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, GR Ing. Erol Holawatsch, MSc, GR Christian Hursky, GRin Ingrid Korosec, GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia und GR Mag. Marcus Schober sowie zeitweilig GRin Dipl.-Ing. Selma Arapović, GRin Mag. Dolores Bakos, BA, GR Markus Gstöttner, MSc, GR Wolfgang Kieslich, GRin Martina Ludwig-Faymann, GR Benjamin Schulz und GR Hannes Taborsky.
2. Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl teilt mit, dass mit Beschlüssen des Wiener Gemeinderates vom 26. Juni 2019 in § 6a der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien sowie in § 19a der Geschäftsordnung für die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Gemeinderates der Stadt Wien die Grundlagen für den elektronischen Schriftverkehr im Wiener Gemeinderat sowie in den Ausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen des Wiener Gemeinderates geschaffen wurden und gibt bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Einbringung von Anbringen in den Wiener Gemeinderat durch seine Mitglieder, insbesondere von Anträgen, Beschluss-(Resolutions-) Anträgen und dringlichen Initiativen sowie die elektronische Einbringung von Anfragen an den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte nunmehr vorliegen. Ebenso gibt der Vorsitzende bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Einbringung von Anträgen in die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Wiener Gemeinderates durch ihre Mitglieder nunmehr vorliegen und der Echtbetrieb somit ab der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 21. Dezember 2022 sowie für die zukünftigen Sitzungen der Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Wiener Gemeinderates zur Anwendung kommt.
3. (PGL-2088928-2022/GAT) Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl gibt gemäß § 59b Abs. 3 der Wiener Stadtverfassung zu dem von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, Mag. Manfred Juraczka und Kolleginnen und Kollegen (ÖVP), Maximilian Krauss, MA, Ing. Udo Guggenbichler, MSc und Kolleginnen und Kollegen (FPÖ) eingebrachten Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend "Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH bzw. der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister ('SPÖ-Finanzskandal-Untersuchungskommission')" seine Entscheidung bekannt, welche Teile des Antrages unzulässig sind. Auf Grundlage einer Einschätzung des Geschäftsbereiches Recht der Magistratsdirektion, eines externen Gutachtens von Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk und des gemäß § 59b Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung beauftragten Gutachtens des Vorsitzenden der Untersuchungskommission und dessen Stellvertretenden kommt der Vorsitzende zum Ergebnis, dass Punkt I.5. sowie die Punkte III.10. bis 12. des Antrages auf Einsetzung einer Untersuchungskommission als Untersuchungsgegenstand unzulässig sind. Damit folgt er vollinhaltlich dem Gutachten des Vorsitzenden der Untersuchungskommission und dessen Stellvertretenden.
4. In der Fragestunde werden vom Vorsitzenden GR Mag. Thomas Reindl folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:
(FSP-2283378-2022-KSP/GM) 1. Anfrage von GRin Patricia Anderle an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität:
"Im Oktober haben Sie gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher des 1. Bezirkes eine Machbarkeitsstudie für eine verkehrsberuhigte Innenstadt vorgestellt - ein praktikables Modell mit breitem Konsens inklusive kamerabasierter Kontrollen. Damit wurde, wie im rot-pinken Regierungsprogramm vereinbart, ein erster wichtiger Schritt für Verkehrsberuhigung, mehr Lebensqualität und Klimaschutz gesetzt. Frau Stadträtin! Sie haben bei der Pressekonferenz aber auch klargestellt, dass eine kamerabasierte Überwachung die Voraussetzung ist, um die Zufahrten zum Bezirk effektiv kontrollieren zu können und zwischen legalen und illegalen Einfahrten zu unterscheiden. Wie kann dieses Modell nun in Einklang mit Datenschutzerfordernissen umgesetzt werden und was sind die nächsten Schritte?"
(FSP-2285719-2022-KFP/GM) 2. Anfrage von GR Wolfgang Seidl an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:
"Aktuell befindet sich die Wiener Ärztekammer mit dem Wiener Gesundheitsverbund im Streit darüber, ob es sinnvoll
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