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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 21.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 133

 

Es haben - das ist ja eigentlich positiv - wirklich sehr, sehr viele Wienerinnen jetzt nicht nur an der Befragung teilgenommen, sondern auch wirklich 70.000 Einzelantworten mit der Hand geschrieben. Das muss man schon wertschätzen und würdigen und wirklich ehrlich ausarbeiten. Ich gehe aber davon aus, dass wir jetzt im Herbst fertig sind und dann werden wir es auch bekannt machen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GRin Keri, bitte.

 

9.34.08

GRin Sabine Keri (ÖVP): Vielen Dank. Guten Morgen!

 

Ich habe eine Frage, weil wir jetzt gerade gehört haben, dass Scheidung und Trennung ja ein ganz großes Thema sind: In welchen Sprachen wird denn die Beratung eigentlich angeboten, denn wir wissen ja auch, dass das ein großes Thema von verschiedenen Herkünften ist?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Ja, definitiv. Also wir haben natürlich Deutsch und Englisch, ab Oktober haben wir fix Türkisch. Es werden Dolmetscher hinzugezogen, wenn Bedarf ist oder auch, wenn die Frauen eine Person ihres Vertrauens mitnehmen, die übersetzen kann. Wir arbeiten dann in dem Bereich wirklich auch ganz eng mit den großartigen Vereinen in dieser Stadt, die sich auf Beratungen mit Frauen mit Migrationshintergrund spezialisiert haben, zusammen, weil die oft leichter Dolmetscher haben. Da tritt wieder diese Vermittlungsfunktion, diese Drehscheibenfunktion des Frauenservices in Kraft. Also wir schauen wirklich, dass jede Frau, die eine Anfrage hat, die Hilfe braucht, die Unterstützung braucht, diese auch bekommt, wurscht, in welcher Sprache. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

9.35.24†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP-1945627-2022-KFP/GM) wurde von Herrn GR Ing. Guggenbichler gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. In dieser Anfrage geht es um Einmalzahlungen, Auszahlungen durch die MA 2. (Durch eine außergewöhnliche Einmalzahlung (bis zu 500 EUR) soll die finanzielle Belastung für Pensionisten in Österreich abgefedert werden. Das Geld wird vom Bund zur Verfügung gestellt und soll durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und im Fall der Gemeinde Wien durch die MA 2 ausgezahlt werden, die dies aber scheinbar verweigert, so zahlreiche Beschwerden Betroffener. Welche Gründe können einer zeitgerechten und vollumfänglichen Auszahlung durch die MA 2 an die Pensionisten der Gemeinde Wien entgegenstehen?)

 

Bitte schön, Herr Stadtrat, um Beantwortung, und auch guten Morgen!

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vielen Dank für die Frage. Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die Fragestellung von der falschen Voraussetzung ausgeht, dass der Bund eine außerordentliche Einmalzahlung an PensionistInnen der Gemeinde Wien finanziert. Tatsächlich stellt der Bund den Ländern und Gemeinden in diesem Zusammenhang keine finanziellen Mittel zu Verfügung, die dann lediglich ausgezahlt werden müssen, weshalb die Gemeinde Wien beziehungsweise die MA 2 auch gar nicht säumig sein kann.

 

Die Stadt Wien versteht sich als soziale Dienstgeberin - das wissen Sie -, und wir haben natürlich in diesem Zusammenhang, also was die Unterstützung von PensionistInnen betrifft, mehrfach bewiesen, dass wir sie, gerade in schwierigen Zeiten, nicht alleine lassen. Die konkrete Angelegenheit ist ein bisschen komplexer, als es in der Fragestellung dargestellt wird. Ich darf das kurz ausführen.

 

Der Bund stellt nämlich nur für Bezieherinnen und Bezieher einer ASVG-Pension und für PensionistInnen des Bundes selbst im Rahmen des Teuerungs- und Entlastungspaketes eine außerordentliche Einmalzahlung zur Verfügung, die auch von der Einkommenssteuer befreit ist. Eine solche Regelung, die in solchen Fällen üblich ist, hat man, was die Länder und Gemeinden betrifft, leider vom Bundesgesetzgeber vergessen.

 

Das heißt, wenn Länder und Gemeinden so etwas umsetzen wollen, dann müssten die Pensionisten und Pensionistinnen Steuern von dem Teuerungsausgleich abführen, was natürlich nicht im Sinne des Erfinders ist, weshalb Wien, so wie alle anderen Bundesländer auch, diese Option nicht gezogen hat.

 

Es ist aber so, dass sich die Stadt Wien entschieden hat, aus eben genau diesem Grund von einer anderen Möglichkeit Gebrauch zu machen, und zwar den Pensionisten und Pensionistinnen, die Anspruch auf den Pensionisten- und Pensionistinnenabsetzbetrag haben, den Teuerungsabsetzbetrag in der Höhe von maximal 500 EUR zu berücksichtigen.

 

Das ist auch schon geschehen. Die Aufrollung hat die MA 2 als pensionsauszahlende Stelle bereits mit 1. September 2022 veranlasst, und damit ist auch die finanzielle Entlastung schon mit 1. September 2022 ermöglicht worden. Also noch einmal als Zusammenfassung: Es ist vom Bund auch so vorgesehen, leider, dass der Teuerungsabsetzbetrag und die außerordentliche Einmalzahlung einander ausschließen. Wien hat daher, so wie alle anderen Bundesländer auch, den Weg über den Teuerungsabsetzbetrag gewählt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage wird von der FPÖ gestellt. Herr GR Ing. Guggenbichler, bitte.

 

9.38.33

GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Herr Stadtrat, danke für die Antwort. Im Bund ist es ja auch so, dass nicht alle die vollen 500 EUR bekommen, sondern einige einfach viel weniger Geld. Zahlt die Gemeinde Wien für alle PensionistInnen den vollen Betrag, oder ist diese Staffelung analog?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, was die Gemeinde Wien macht, ist eben, diesen Teuerungs

 

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