Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 111
in dem Prozesse festgeschrieben werden, um ähnliche Situationen in Zukunft nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen, wird in Zusammenarbeit und Begleitung von Expertinnen und Experten erstellt. Welche Verbesserungen bei Prozessen und Standards angezeigt sind und ob es auch persönliche Verfehlungen gegeben hat, ist nun Gegenstand von Prüfungen. Der zuständige Bildungsstadtrat und Vizebürgermeister wird hier die entsprechenden Schlüsse und Konsequenzen nach Vorliegen des Prüfberichtes der unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft treffen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen wichtigen Punkt betonen: Jeder Verdachtsfall ist furchtbar und es muss alles darangesetzt werden, damit Kinder in der Obhut der Stadt Wien bestmöglich geschützt sind. Allein der Verdacht, dass einem Kind solch ein Leid angetan worden sein kann, ist wohl einer der schlimmsten Vorstellungen. Dies führt zu enormen Verunsicherungen und Sorgen bei Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch wenn wir hier mit großer Ernsthaftigkeit an einem Standort mögliche Verfehlungen aufarbeiten werden, darf nicht übersehen werden, dass in der MA 10 über 8.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an über 350 städtischen Kindergartenstandorten arbeiten. Nahezu alle Pädagoginnen und Pädagogen der MA 10 leisten Tag für Tag auszeichnete Arbeit. Insbesondere durch die Herausforderungen der Pandemie wird diese wichtige Arbeit unter nicht immer ganz einfachen Rahmenbedingungen geleistet. Dafür gebührt den städtischen Pädagoginnen und Pädagogen unser aufrechter Dank.
Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass ich als Bürgermeister alles daransetzen werde, das Vertrauen der Wiener Eltern rasch wiederherzustellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Nun zu den einzelnen Fragen:
Zur Frage A 1: Die Leitung der MA 10 wurde am 25. März 2021 über den Vorfall informiert.
Zur Frage A 2: Im Hinblick auf die von der MA 10 gesehene strafrechtliche Relevanz des Vorwurfs erfolgte die erwähnte Meldung an die MA 11 als zuständige Aufsichtsbehörde am 25. März 2021.
Zur Frage A 3: Zum Zeitpunkt der Erstinformation gab es einen Vorwurf, der an die Kindergartenleitung herangetragen wurde.
Zur Frage A 4: Da der gegenständliche Vorwurf von Seiten der MA 11, Referat Kindertagesbetreuung, nicht zur Gänze ausgeschlossen werden konnte, wurde der diesbezügliche Ermittlungsstand an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt, und zwar laut Protokoll am 31. März 2021.
Zur Frage A 5: Die Magistratsabteilung 10 hat unmittelbar nach Aufnahme der Niederschrift mit dem betroffenen Bediensteten diese Niederschrift der Magistratsabteilung 2 - Personalservice übermittelt und damit über den Verdacht informiert.
Zur Frage A 6: Die Magistratsabteilung 11 hat als Aufsichtsbehörde über Kindergärten in Wien unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten Verdachts eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Gegenüber dem Mitarbeiter wurde im Rahmen der Niederschrift vom 6. Mai 2021 seitens der MA 10 ein Auflösungsvorbehalt bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes ausgesprochen. Weiters wurde der Bedienstete vom Kindergarten abgezogen und in den administrativen Dienst versetzt. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem betreffenden Mitarbeiter um einen Vertragsbediensteten handelt und nach der einschlägigen Vertragsbedienstetenordnung 1995 keine Suspendierung vom Dienst vorgesehen ist.
Zur Frage A 7: Der Mitarbeiter steht nach wie vor in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Nach Auskunft der MA 10 wurde der Mitarbeiter seit Bekanntwerden des ersten Verdachts im Administrativdienst verwendet und durfte zu keiner Zeit Kinderdienst versehen.
Zur Frage A 8: Eine Beratung durch den Geschäftsbereich Recht der Magistratsdirektion erfolgt seit vergangener Woche. Zu einem früheren Zeitpunkt erschien dies nicht erforderlich, zumal rechtliche Schritte durch die Rechtsabteilung der MA 11 begleitet wurden.
Zu den Fragen A 9 bis 13: Bedauerlicherweise kommt es in einer Metropole wie Wien mit über 90.000 Kindergartenkindern, knapp 250.000 Schülerinnen beziehungsweise Schülern sowie fast 8.000 Minderjährigen, die im Rahmen der Unterstützung der Erziehung und in der vollen Erziehung von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, immer wieder zu unterschiedlichen Vorwürfen. Diese werden entsprechend den jeweils geltenden Regelungen konsequent gemeldet und geprüft. Wie auch in dem hier vorliegenden Fall, wo die zuständige Aufsichtsbehörde umgehend eingeschaltet und weitere Schritte veranlasst wurden. Eine Meldung an übergeordnete Stellen in der Stadt war auf Ebene der betreffenden Dienststelle standardmäßig nicht vorgesehen. Ergänzend kann informiert werden, dass die Praxis zur Meldung ähnlich gelagerter Fälle an den zuständigen Stadtrat zwischenzeitlich adaptiert wurde.
Zur Frage A 14: Im Leitfaden für Krisen und Katastrophen sind die genauen Abläufe, Richtlinien und Meldeprozeduren für solche Situationen festgehalten. Als Erstmaßnahmen sind besondere Vorkommnisse unmittelbar mittels Standardformular von der Standortleitung zu melden, wobei das Krisenmanagement vor Ort erste Priorität hat. Die Meldung erfolgt an die direkte Vorgesetzte beziehungsweise den direkten Vorgesetzten, welche beziehungsweise welcher die Fachbereichsleitung, Abteilungsleitung und Stabsstelle Unternehmenskommunikation in Kenntnis setzt. Bei Gewalt- und/oder Missbrauchsvorwürfen ist ebenfalls die MA 11 - Gruppe Recht über den genauen Sachverhalt zu informieren. Jegliche Vorfälle werden genauestens protokolliert. Alle weiteren Maßnahmen werden seitens der MA 10 und der MA 11 - Gruppe Recht in Abwägung der Situation getroffen.
Zur Frage A 15: Im schon erwähnten Leitfaden für Krisen und Katastrophen ist der grundsätzliche Ablauf für die Kommunikation in entsprechenden Situationen festgeschrieben. Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter informieren die Leitung des Standorts oder deren Vertretung persönlich. Die Standortleitung informiert die
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