Gemeinderat, 21. Sitzung vom 30.03.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 86 von 94
Ich bringe jetzt diesen Antrag ein, Kilian wird dann auch noch einiges dazu zu sagen haben. Ich freue mich auf eine lebendige Debatte dieses durchaus wichtigen Themas. Danke.
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner ist Herr GR Valentin zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Herr Gemeinderat.
GR Erich Valentin (SPÖ): Danke schön, Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Vorrednerin hat von „toxisch“ gesprochen. Ich hoffe, dass das Mittel zum Realitätsverlust, das sie eingenommen hat, nicht toxisch ist, weil sonst müsste ich um ihre Gesundheit bangen, aber sei‘s drum.
Wissen Sie, mit wem ich vorhin telefoniert habe? (Zwischenruf.) Nein, ich sage es Ihnen: Mit Herrn Bezirksvorsteher Figl, der sich an die denkwürdigen Stunden der gemeinsamen Pressekonferenz noch sehr, sehr gut erinnern kann, als er neben Frau Hebein gestanden ist und geglaubt hat, es wird ein gemeinsames Konzept präsentiert. Dann hat Frau Hebein plötzlich unbegründet von einem verkehrsfreien 1. Bezirk geredet, und Herr Bezirksvorsteher Figl hat geglaubt, er ist auf der falschen Veranstaltung gelandet.
Das ist das Konzept, von dem Sie gesprochen haben. Das ist die Idee zu einer Verordnung, von der Sie gesprochen haben, wo die Polizei schon im Vorfeld gesagt hat, sie kann es nicht exekutieren, wo die Polizei gesagt hat, das war ein verkehrsfreier 1. Bezirk mit, ich glaube, 27 Ausnahmen. Das hätte dann ein Mitarbeiter der Wiener Polizei mit Augenkontakt mit einem Verkehrsteilnehmer eruieren müssen.
Um keine Legendenbildung aufkommen zu lassen: Es gibt kein grünes Konzept zur Verkehrsberuhigung im 1. Bezirk, das hat es nie gegeben. Das mag es vielleicht in irgendwelchen lustigen Zirkeln gegeben haben. Das ist mit niemandem verhandelt worden, und was nicht da ist, kann auch nicht umgesetzt werden, auch wenn Sie es noch so gerne hätten. Das geht einfach nicht, und Ihre Geschichtsbeschönigung für eine verantwortungslose Politik in dem Ressort über zehn Jahre ist einfach unerträglich. Das muss ich ein Mal mehr sagen, meine Damen und Herren.
Heute haben wir in anderer Causa von verantwortungsloser Politik gesprochen. Es tut mir einfach fast leid, zu sagen, dass, wenn ich die Kleinheit Ihrer Fraktion in der Regierung sehe, im Vergleich zu den Schwarzen oder Türkisen: Ihr habt euch schon eine ziemliche Pacht auf dieses Prädikat erwirtschaftet, durchaus berechtigt, und ihr tut es ein Mal mehr.
Worum geht es denn in Wirklichkeit? Es ist auch einer Abgeordneten dieses Hauses nicht verboten, sich kundig zu machen. Es steht nirgendwo drin, man wird Gemeinderat und darf nicht mehr wissensorientiert arbeiten. Was Sie datenschutzrechtlich prüfen lassen wollen - im Übrigen steht auch in unserem Antrag, dass man eine Lösung machen muss, die datenschutzrechtlich in Ordnung ist -, ist etwas, was es in der Straßenverkehrsordnung bereits zig Mal gibt.
Ich habe die Straßenverkehrsordnung angeschaut, offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen, und darf Ihnen mitteilen: Das Ganze nennt man Bevorratung von Daten, das heißt, es wird ein Kennzeichen für kurze Zeit „bevorratet“. Es ist eine lange Liste in der StVO drin, die ständig erweitert wird, wofür man das machen darf, eine lange Liste. Das ist nicht das erste Mal, da sind, glaube ich, mindestens 20 Themen drin, die da genannt werden, unter anderem, lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen, für Mauteinnahmen.
Das heißt, die Asfinag darf für Mauteinnahmen die Kennzeichen natürlich fotografieren und überprüfen, ob der oder die tatsächlich Maut gezahlt hat, und andere auch. Beispielsweise wenn zur Verkehrslenkung ein Kennzeichen fotografiert wird, das wieder aus der Section Control herauskommt, um zu sehen, wie lange dazu gebraucht worden ist: Das ist auch Datenbevorratung. Was beispielsweise auch unter Section Control läuft: Wenn Sie in einem gewissen Abschnitt im Durchschnitt zu schnell fahren, bekommen Sie eine amtliche Grußpostkarte mit dem höflichen Ersuchen, etwas einzuzahlen. Auch das ist eine Speicherbevorratung, Datenbevorratung, die in der StVO geregelt ist.
Ähnlich, sogar noch mehr behördlich wäre, was es in halb Europa schon gibt - das gibt es in Italien in allen Metropolen, von Rom über Florenz und viele andere Städte, das gibt es in Frankreich, das gibt es in vielen anderen Städten Europas -: Dass, wenn Sie in ein Gebiet einfahren, wo es ein Fahrverbot gibt, Sie fotografiert und abgeglichen werden, ob Sie das gedurft haben oder nicht.
Durften Sie es, dann werden Sie wieder gelöscht, durften Sie das nicht, dann bekommen Sie einen freundlichen Brief der Behörde, in dem man Sie auch bittet, den Obolus zu zahlen. In unserem Fall wäre das, wenn Sie sich dann kein zweites Mal wieder ausloggen, indem Sie in eine öffentliche Garage einfahren. Ausgenommen sind natürlich diejenigen, die in der Stadt wohnen oder die Rettungsdienste. Das System ist ja in der Presse einigermaßen besprochen worden.
Das heißt, ich habe nichts dagegen, wenn man das prüft. Das muss auch geprüft werden. Auch bei jeder Novelle der StVO wird geprüft, ob sie gesetzeskonform ist. Das ist ein rechtskundiger Vorgang, der im Parlament gemacht wird. Das muss man nicht extra bestellen, sei‘s drum. Es geht aber ja um etwas anderes. Ich will es kurz machen, weil Herr Kollege Stark auch noch einiges sagen will, was wahrscheinlich ähnlich wissensverbunden ist wie das, was meine Vorrednerin gesagt hat.
Es ist halt so, dass dieses System, das nicht mit Manpower betrieben werden kann - erstens, weil es diese Personen nicht gibt, zweitens, weil diese Personen nicht ahnen können, was derjenige, der einfährt, dann nachher macht, dann bräuchte er eine Glaskugel als Behelf der amtlichen Tätigkeit, was nicht zulässig ist -, etwas ist, was schon gelernt ist, was Bestandteil der StVO ist.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, warum Sie das Ganze aufführen. Ich habe einen bösen Verdacht, den ich gerne mit den Damen und Herren hier im Saal teilen möchte. Und ja, es war niemand eingebunden? - Bei den wertschätzenden Verhandlungen - ich muss mich bei
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