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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 27.05.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 12

 

mit der Beachvolleyball Europameisterschaft 2021 mit einmaligen Auszahlungen von 1 050 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2021 auf Haushaltsstelle 1/2020/728 gegeben.

 

(431558-2021-GGS; MA 51, P 20) Die Errichtung bzw. Revitalisierung von Trainingsplätzen rund um das Wiener Praterstadion - Ernst-Happel-Stadion wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/2620/006 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(425203-2021-GWS; MA 69, P 25) 1) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 513 der KatG Penzing notwendigen Transaktion, das ist der Verkauf des Grundstückes Nr. 781, EZ 1984, öG, KatG Penzing, im Ausmaß von insgesamt 284 m², zu einem Kaufpreis von 713 550 EUR an die Besenhofer Privatstiftung sowie

 

2) der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages der Duldung der uneingeschränkten Benützung der Verkehrsfläche zu Gunsten der Stadt Wien hinsichtlich des Grundstückes Nr. 781, künftig EZ 513, KatG Penzing, zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 8. April 2021, Zl. MA 69-1080853-2019, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(395217-2021-GGI; MA 21 A, P 27) Plan Nr. 8314: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen An den Steinfeldern, Perfektastraße, Liesinger-Flur-Gasse, Ketzergasse (zum Teil Stadt- bzw. Landesgrenze), Linienzug 1-4, Siebenhirtenstraße, Seybelgasse, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Linienzug 5-9 und Seybelgasse im 23. Bezirk, KatGen Liesing und Siebenhirten (Beilage Nr. 118/21)

 

(371143-2021-GGI; MA 45, P 28) Die MA 45 wird ermächtigt, mit der Firma Geschwister Böhm Transporte GmbH den Vertrag "Rahmenvertrag Mäh- und Pflegearbeiten 2021-2024, Neue Donau (LDV & DI), RDD, Kuchelau und Donaukanal" mit jährlichen Kosten von maximal 800 000 EUR sowie einer möglichen Verlängerungsoption bis 2027 abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2021 entfallende Betrag in der Höhe von 440 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 45 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(459900-2021-GGK; MA 22, P 32) Die Förderung an den Verein Naturfreunde Wien, Landesorganisation Wien für das Projekt "Fit für's Outdoorprogramm" in der Höhe von 20 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.

 

(460927-2021-GGK; MA 22, P 33) Die Förderung an den Verein Umwelt Spürnasen Club für das Projekt "NATURforschen als ERLEBNIS" in der Höhe von 24 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.

 

(465874-2021-GGK; MA 22, P 34) Die Förderung an den Verein WIENER TAFEL - der Verein für sozialen Transfer für das Projekt Lebensmittel retten am Großmarkt Wien mit eigenen Kühl- und Trockenlagerstrukturen in der Höhe von 30 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.

 

(451179-2021-GKU; MA 7, P 36) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an den Verein für Integrative Lebensgestaltung im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 416454-2020-GKU) von ursprünglich 125 000 EUR um 10 000 EUR auf sohin insgesamt 135 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(457952-2021-GKU; MA 7, P 37) Die Förderung an Red Carpet Art Award - Verein zur Förderung junger Kunst im Jahr 2021 für das Ankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

 

(490988-2021-GKU; MA 7, P 39) Die Förderung an den Verein MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) im Jahr 2021 für die Fortsetzung des Pilotprojektes Vienna Club Commission in der Höhe von 90 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

 

(461454-2021-GKU; MA 7, P 40) Die Förderung an die creative headz OG im Jahr 2021 für die Vienna Fashion Week in der Höhe von 20 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/755 gegeben.

 

(500625-2021-GKU; MA 7, P 42) Die Förderungen im Bereich Curated by Galerienfestival an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2021 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 256 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt:

1) Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien

216 000 EUR

2) Treat xD GmbH

  40 000 EUR

Summe

256 000 EUR

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/757 sowie 755 gegeben.

 

(465886-2021-GKU; MA 7, P 43) Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2021 für die BUCH WIEN in der Höhe von 125 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben.

 

(486129-2021-GKU; MA 7, P 47) Die Förderungen an das Kabinetttheater - Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 90 000 EUR (somit insgesamt 360 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(486195-2021-GKU; MA 7, P 48) Die Förderungen an die Wiener Wortstätten - Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 80 000 EUR (somit insgesamt 320 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

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