Gemeinderat, 8. Sitzung vom 22.04.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 33
ternehmen - und insbesondere auch des Wiener Gesundheitsfonds - geschädigt. Es ist immer dieselbe Leier, wenn versucht wird, öffentliche Unternehmen in den Dreck zu ziehen, aber offensichtlich deshalb, weil Sie ohnehin mit einer Privatisierung kommunaler Einrichtungen liebäugeln.
Kollege Wölbitsch wusste schon, was ich sagen werde, wenn ich meine, offensichtlich ginge es Ihnen auch heute darum, vom Chaos in der Bundesregierung, von dem ganzen türkisen Sumpf abzulenken, möglicherweise auch im Auftrag des ÖVP-Vorsitzenden in Wien, Finanzminister Blümel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der WiGev ist der zentrale Player des Gesundheitswesens in der Stadt, verantwortlich für die Spitalsversorgung von rund zwei Millionen Wienerinnen und Wienern, aber auch für viele Patientinnen und Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet und insbesondere aus der Ostregion. Rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen täglich Spitzenleistungen in Medizin und Pflege. Dass dafür jene Medizintechnik zur Verfügung gestellt wird, die auf höchstem technischen Niveau sein soll, auf das die Bevölkerung auch in der Behandlung vertrauen kann, dass sie die beste medizinische und pflegerische Versorgung bekommt, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Wenn der WiGev jährlich rund 60 Ausschreibungsverfahren durchführt und sehr Bedacht darauf genommen wird, dass auch die Regeln des Bundesvergabegesetzes durchgeführt werden und einzuhalten sind, so geht es letztendlich auch darum, die medizintechnische Ausstattung laufend auf dem höchsten Stand zu halten und gleichzeitig, wenn es Probleme gibt, natürlich auch an Verbesserungen zu arbeiten.
Aber sehen wir uns den konkreten Fall im Detail an: Es geht einmal um die Anschaffung von CT-Geräten für die Spitäler, mit einem Volumen von 8,5 Millionen EUR. Für die ÖVP ist es ein Skandal, aber es ist völlig absurd, da von parteipolitischen Überlegungen zu reden. Es ist künstlich aufgeregt und inszeniert, Herr Wölbitsch, wie es die ÖVP ja immer macht. Es ist ja mittlerweile nichts mehr echt an dieser Partei, es ist alles Inszenierung. Also der Plagiatsvorwurf gegen Frau Ministerin Aschbacher ist ja fast ein Symbol dafür, das man hier auch ansprechen könnte. Das Entscheidende ist, dass die Ausschreibung von einem Mitbewerber beeinsprucht wurde, ein normaler Fall im Vorgang, bei dem das Vergabeverfahren noch vor dem Eingang von Bieterangeboten oder dem Zuschlag beeinsprucht wurde. Das Gericht, das ist geflissentlich übersehen worden, sieht keine politische Einflussnahme, die ÖVP möchte aber eine konstruieren.
Es wurde bereits ein neues Verfahren in die Wege geleitet, eine Vorinformation wurde bereits auch im Amtsblatt der Europäischen Union geschaltet und damit wurde der Markt auf dieses Ausschreibungsverfahren auch aufmerksam gemacht. Es ist auch festgehalten, dass Anhaltspunkte, und ich wiederhole hier, die auf eine politische Einflussnahme hinweisen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht hervorgekommen sind. Vielmehr sei deutlich geworden, ich zitiere: „dass der Wiener Gesundheitsverbund bei der Erstellung der Ausschreibung durchaus von dem Motiv geleitet war, bestmögliche Voraussetzungen für die Spitzenmedizin zu schaffen.“ Also der Vorwurf der Freunderlwirtschaft ist auf das Schärfste zurückzuweisen. Dass dieser Vorwurf von der ÖVP kommt, ist ja überhaupt ein Treppenwitz der Geschichte, darauf hat ja auch Kollege Ellensohn bereits hingewiesen, denn davon versteht die ÖVP wahrlich am meisten.
Personelle Verstrickungen sind nicht festgestellt worden. Wenn daher Kollegin Korosec meint, es wurden öffentliche Gelder - wie sie wörtlich gesagt hat - zugeschanzt, dann möge sie diesen Vorwurf auch belegen oder die Behauptung zurückziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Vergabeverfahren ist auch festzuhalten, dass diese technischen Anforderungen von mehreren Computertomographen im Zusammenwirken von Expertinnen und Experten aus der Praxis, also RadiologInnen und MedizintechnikerInnen, erstellt worden sind. Es sind immer mehrere interne und externe Stellen beschäftigt, die gemeinsam den Vorgang diskutieren und auch die Qualitätskriterien festlegen. Das heißt, alle Entscheidungen werden nie von Einzelpersonen, sondern immer gremial getroffen. Was mögliche Interessenskonflikte eines Mediziners im Vergabeverfahren betrifft, wurde auch da festgehalten, dass nicht einmal der Anschein der Befangenheit vermag, hervorgerufen worden zu sein - so das Erkenntnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zweite Fall betrifft die Anschaffung von Ultraschallgeräten für die Klinik Floridsdorf. Da wurde bereits im Jahr 2020 seitens der FachexpertInnen der Klinik Floridsdorf der Bedarf an Highend-Geräten für den Bereich der Pränatalmedizin gemeldet. Da geht es um die medizinische Versorgung von noch ungeborenen Kindern, die ohne diese Spitzenmedizin eine geringe oder gar keine Überlebenschance haben. Also da bedarf es einer präzisen Diagnostik, da geht es sprichwörtlich um Leben oder Tod, daher wurde mittels einer ex ante Transparenzbekanntmachung - wie es im Bundesvergabegesetz im § 51 heißt und diese Möglichkeit da auch sehr bewusst vorgesehen ist - der Markt darauf aufmerksam gemacht, dass da ein bestimmter Auftrag an einen Bieter zu vergeben ist. Die anderen Anbieter ließen diese gesetzlich vorgeschriebene Frist ungenutzt verstreichen, daher erhielt den Auftrag somit jener Hersteller, der als einziger die hohen technischen Anforderungen an das benötigte Gerät erfüllen konnte. Diese Geräte kommen, und auch da ist Kollege Wölbitsch falsch informiert, auch im AKH bereits zum Einsatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Fragen hätten, wenn es Ihnen um den Inhalt gegangen wäre, unaufgeregt, aber nicht hier so skandalträchtig inszeniert, in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses besprochen werden können, wo wir auch immer beispielsweise über Verbesserungsvorschläge in Vorgängen reden. Aber darum ist es Ihnen ja nicht gegangen, sondern Ihnen ging es auch vielmehr darum, und ich wiederhole mich, einen klaren, bewussten Versuch eines
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