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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 24.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 78

 

in der Schutzzone beantragt werden, dann gibt es andere Prozesse.

 

Ich wollte also nur darauf hinweisen, dass die Erstellung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplans ein langer Prozess ist, der durchaus, aber nicht nur die Bebauung und die Widmung dieser Fläche regelt, sondern darüber hinaus auch tiefergehend in die Regelung unserer Stadt greift.

 

Daher, werte Kolleginnen, werte Kollegen, möchte ich heute gemeinsam mit der SPÖ, unserem Koalitionspartner, diesen Antrag betreffend Aussetzung der Luftsteuerkontrollen in der Stadt einbringen, denn die Nutzung des öffentlichen Gutes zu Werbezwecken ist seit 2013 nicht mehr im Gebrauchsabgabegesetz geregelt. Für jene Nutzungen, die nicht im Wiener Gebrauchsabgabegesetz angeführt sind, ist eine entgeltliche privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau in der MA 28 abzuschließen.

 

Bei dem vorgeschriebenen Entgelt handelt es sich um keine Steuern, sondern um ein vertraglich vereinbartes Entgelt, das in der Nutzung des im Eigentum der Stadt Wien stehenden öffentlichen Gutes begründet ist. Auf Grund der anhaltenden Covid-19-Krisensituation und der damit bestehenden Liquiditätsengpässe auf Seiten der Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Stadt Wien daran interessiert, schwerwiegende negative Auswirkungen der Corona-Krise auf den Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt zu verhindern. Daher soll nunmehr die Möglichkeit bestehen, mittels Antragstellung diese Zahlungspflicht der Luftsteuer auszusetzen. Diese Regelung gilt für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die seit 16.3.2020 ihr Geschäft wegen der von der Bundesregierung verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie gesetzlich gänzlich beziehungsweise aber auch teilweise in einem bestimmten zeitlichen Ausmaß nicht öffnen beziehungsweise betreiben konnten. Dies gilt rückwirkend ab dem 16.3.2020 bis zum Wiedereinsetzen der Öffnung der Betriebe beziehungsweise der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit.

 

Es ist uns ganz wichtig, dass dieser Antrag tatsächlich formlos per E-Mail an die MA 28 mit der Angabe der Objektadresse, des Gewerbes und des Zeitraums, wann die behördliche Schließung vorgeschrieben war, gestellt werden kann. Daher werde ich jetzt diesen Beschlussantrag im Namen der Kolleginnen und Kollegen Valentin, Holzmann, Novak, Hursky, Markus Ornig und Bettina Emmerling einbringen und würde mich über die Zustimmung sehr freuen. - Herzlichen Dank.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Danke sehr, das war jetzt ein sehr breiter Bogen vom Plandokument im 3. Bezirk zur Luftsteuer. Da ich bei anderen Tagesordnungspunkten auch etwas kulanter mit der Breite des Themas war, habe ich Sie jetzt nicht unterbrochen, sehr geehrte Frau Gemeinderätin.

 

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr GR Dr. Wölbitsch. Ich erteile ihm das Wort.

 

14.32.55

GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP)|: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vorsitzende!

 

Ich habe kurz überlegt, ob ich mich jetzt zur Geschäftsordnung oder zum Inhalt melde und ich habe mich auch gefragt, wie man jetzt den Bogen zwischen einem Plandokument in der Landstraße und dem auch für uns natürlich wichtigen Thema Luftsteuer hinbekommt, muss aber zugeben, sehr geehrte Frau Kollegin, dass Sie das äußerst charmant gemacht haben, sicher keine leichte Aufgabe.

 

Vielleicht nur ganz kurz - die Frau Vorsitzende hat es ja auch schon kurz angesprochen -: Aus unserer Sicht ist es natürlich okay, dass man den Antrag jetzt hier auch einbringt. Ich glaube auch, dass die Luftsteuer nicht nur für die Unternehmerinnen und Unternehmer der Landstraße ein großes Thema ist, sondern sicher auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer in ganz Wien. Ich bitte aber, dass dann, wenn wir seitens der Opposition vielleicht auch wieder einmal einen Antrag einbringen, der nicht exakt zum Geschäftsstück passt, auch entsprechend darauf Rücksicht genommen wird.

 

Vielleicht ganz kurz nur zum Antrag selbst - erlauben Sie, sehr geehrte Frau Vorsitzende, dass ich etwas dazu sage, obwohl es eben nicht genau zum Tagesordnungspunkt passt, aber ich werde mich sehr kurz fassen -: Ich verstehe ehrlicherweise gar nicht, warum es diesen Antrag gibt. Vielleicht kann mir das dann noch irgendjemand im Einzelgespräch erklären, warum es diesen Antrag überhaupt braucht und warum man nicht schlicht und einfach diese unnötigen Kontrollen der Luftsteuer einfach aussetzt. Anscheinend braucht man jetzt eine politische Willensbekundung, um sich irgendwie auch gegenüber der Verwaltung durchsetzen zu können. Liest man sich das durch, liest sich das ja nicht wie ein Antrag oder wie eine politische Willensbekundung, sondern fast schon wie ein Bescheid: Der Wiener Gemeinderat spricht sich für das Aussetzen der Zahlungspflicht zur Nutzung des öffentlichen Gutes zu Werbezwecken, die ihre Grundlage in privatrechtlichen Vereinbarungen mit der Stadt Wien hat, im oben beschriebenen zeitlichen Rahmen auf Antrag der Betroffenen aus. - Sehr geehrte Damen und Herren, wenn das schon so kompliziert formuliert ist, dann wundert es mich nicht, warum das eine oder andere Projekt in der Stadt Wien, wie zum Beispiel auch die „Stolz auf Wien“ Beteiligungsgesellschaft, nicht funktioniert, wenn sie schon in Bürokratie erstarrt, bevor sie überhaupt auf den Boden gebracht wurde.

 

Vielleicht nur ganz kurz auch zum Inhalt, weil mir vieles noch nicht klar war, als ich mir den Antrag durchgelesen habe. Jetzt muss man einen Antrag stellen, dass man in schwierigen Zeiten nicht von der Behörde drangsaliert wird. Und es gilt auch nicht für alle, sondern nur für jene, die betroffen sind. Sehr geehrte Damen und Herren - und damit bin ich auch schon fertig -, Sie hätten es sich wesentlich einfacher machen können, und es wäre auch wesentlich konsequenter gewesen, denn wir von Seiten der neuen Volkspartei haben heute einen Antrag eingebracht, in dem wir sagen, dass dieses unsägliche Konstrukt der Luftsteuer in Wien endlich abgeschafft gehört. Das ist etwas, das die Menschen verstehen, das ist etwas, das die Unternehmerinnen und Unternehmer wirklich nachhaltig entlastet. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es Ihnen ernst damit ist, die Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen,

 

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