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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 24.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 78

 

keine Prüfkompetenz konkret gab, wird die Dittelgasse im 22. Bezirk angeführt, 66.700 EUR wurden vergeben.

 

An der Firma war eine Tochter eines Vorstandsmitgliedes wesentlich beteiligt, ich glaube, wir wissen alle, wer das ist. Ich gehe davon aus, dass das in Zukunft eher beachtet wird und solche Fälle der Freunderlwirtschaft hoffentlich bald - oder inzwischen schon - der Vergangenheit angehören. Sehr interessant ist auch das zugegebenermaßen nicht ganz einfache Thema der Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen. Sie kennen den Fall auch, über ihn wurde auch in den Medien breit berichtet.

 

Was mich unabhängig von dem konkreten Fall an dem Bericht interessiert hat, war ab Seite 53 die Vorgangsweise der Stadt Wien. Wir behaupten von uns, oder die SPÖ behauptet von sich, dass die Stadt Wien der Vorreiter im sozialen Wohnbau ist, nimmt aber die Aufgaben der Aufsicht nicht wirklich sehr streng. Wir kennen den Eiertanz der Stadt Wien in dem konkreten Fall, wo es allein drei Jahre gebraucht hat, bis sich die Stadt Wien die treuhändig gehaltenen Anteile angesehen hat. Es ist auch interessant, dass die Stadt Wien sich nicht nur beharrlich geweigert hat, den direkten Anteilserwerb anzusehen, sondern, wie gesagt, sich geweigert hat, ein bisschen tiefer zu gehen und den mittelbaren Anteilserwerb anzusehen.

 

Worum geht es? Gemeinnützige Bauvereinigungen dürfen nicht in qualifizierter Mehrheit eines gewerblichen Bauträgers stehen, um eben die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten und keine Interessenskonflikte zu haben. Das sah das Gesetz auch schon damals vor. Der Rechnungshof hat dieses Thema und dieses Problem schon in einem früheren Bericht aufgezeigt und hat dargelegt und kritisiert: „Dass zwischen dem Ministerium und den Aufsichtsbehörden der Länder Salzburg und Tirol sowie der Stadt Wien“ - das betrifft uns - „kein einheitliches Verständnis darüber bestand, ob der mittelbare Anteilserwerb an gemeinnützigen Bauvereinigungen von den Ländern zu genehmigen war oder nur der unmittelbare.“

 

Wir kennen die aus meiner Sicht kuriose Einstellung der Stadt Wien, dass nur der unmittelbare Anteilserwerb zu prüfen ist. Das ist wirkungslos, meine Damen und Herren, das ist unbrauchbar. Man muss es so sagen, wie es ist. Durch Treuhandschaft, durch Beteiligungskonstruktionen, und so weiter, und so fort konnten da die Bestimmungen des Gesetzes problemlos und offensichtlich legal für die Stadt Wien umgangen werden. Das war wohl nicht Sinn und Intention des Gesetzes.

 

Der Rechnungshof hat damals schon dem Ministerium und der Stadt Wien empfohlen, gemeinsam eine Vorgangsweise zu erarbeiten. Bezeichnend auch der Satz auf Seite 53 des Rechnungshofberichtes: „Weder das Ministerium noch die Stadt Wien setzten bisher Schritte zur Umsetzung der Empfehlung.“ Das lässt tief blicken.

 

Es kam dann die freiheitliche Regierungsbeteiligung und damit auch § 10a Abs. 1a WGG, und damit ist jetzt gesetzlich normiert, dass nicht nur der unmittelbare, sondern auch der mittelbare Erwerb sowie das mittelbare und unmittelbare Halten und Verwalten von Anteilen an Bauvereinigungen nunmehr zu prüfen ist. Das ist eine wesentliche Verbesserung und eine Klarstellung, jetzt gibt es keine Diskussionen mehr darüber. Also wenn man das ernst nimmt, ist das ganz, ganz wichtig und notwendig.

 

Auch interessant ist der Teilbereich der gewerblichen Kurzzeitvermietungen, wir haben das ja auch schon im Ausschuss diskutiert. Da war der Fall einer gemeinnützigen Bauvereinigung, die aus dem Status der Gemeinnützigkeit - ich sage einmal - geflüchtet ist, oder sie hat diesen Status verloren. Sie hat eine Wohnhausanlage - Belvederegasse 14-16, das ist im Bericht auch angeführt - an ein privates Immobilienunternehmen weiterverkauft, trotzdem unterliegen, wie wir wissen, diese Vermietungen dem WGG. Nichtsdestotrotz wurden eben da Kurzzeitvermietungen vorgenommen und zum 16-Fachen des gesetzlich vorgesehenen Preises kurzzeitig gewerblich vermietet. Das ist auch nicht im Sinne des Erfinders.

 

Interessant ist dann auch die Rechtfertigung. Dieser Fall ist aufgetreten, weil einer der Mieter - unter Anführungszeichen - sich beschwert hat. Der Rechnungshof hat angemerkt, dass es da keine Kommunikation zwischen MA 50 und MA 37 - die MA 37 als Baupolizei wäre dazu angehalten gewesen, das zu sanktionieren beziehungsweise da einzuschreiten - keinen entsprechenden Informationsaustausch gab. Die Begründung war: Datenschutz. Es wurde aber in keinster Weise ausgeführt, welche Datenschutzprobleme das tatsächlich verhindert hätten.

 

Tatsache ist auch, meine Damen und Herren: Wir wissen, der Magistrat ist eine einheitliche Behörde. Wenn man so will, ist die MA 50 die gleiche Behörde wie die MA 37, also die Einheit des Magistrates sollte auch in diesem Haus bekannt sein. Selbstverständlich gehört auch die MA 6 zum Magistrat. Es ist also etwas verwunderlich, warum da nicht vehementer dagegen vorgegangen wurde.

 

Im Ausschuss haben wir gehört, dass sich das inzwischen schon anders eingespielt hat und dass die MA 37 sehr wohl schon darauf schaut und versucht, diese gewerblichen Nutzungen - wir kennen das Problem ja - aufzufangen. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die zuständige Baupolizei - also die MA 37 - nur ein Mal im Berichtszeitraum, im April 2019, gewerbliche Kurzzeitvermietungen untersagte. Das ist nicht wirklich viel. Wie gesagt, ich nehme zur Kenntnis, im Ausschuss haben wir gehört, dass sich das inzwischen schon eingespielt hat und dem vehementer nachgegangen wird.

 

Einer der interessantesten Teilbereiche in diesem Bericht ist selbstverständlich natürlich auch der Bereich der Prüfung „Wiener Wohnen - Sanierung und Brauchbarmachung“. Da wird ausführlich geschildert, was eben alles nicht erreicht wurde, sage ich einmal. Dargestellt wird, dass sich die Stadt Wien einen Sanierungszyklus der Gemeindebauten von 30 Jahren vorgenommen hat. Ich darf zitieren: „Für eine kostenoptimale Erhaltung des Anlagezustands erachtete Wiener Wohnen einen Sanierungszyklus von 30 Jahren als erstrebenswert. Dafür waren Sanierungen bei rund 7.300 Wohnungen jährlich erforderlich.“

 

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