«  1  »

 

Gemeinderat, 5. Sitzung vom 25.02.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 104 von 127

 

Punkt sehr erstaunlich finde, und zwar das Phänomen, dass in diesem Flächenwidmungsplan tatsächlich Grundstücke abgezont wurden.

 

Ich habe so etwas selten bis nie in einem Flächenwidmungsplan gesehen, dass von einer bestehenden Bauklasse, in dem Fall war es, glaube ich, Bauklasse III, auf Bauklasse I abgezont wurde. Und das hat natürlich schon immense Auswirkungen auf das Eigentum und auf den Wert einer Liegenschaft. Jetzt haben wir heute ja schon gehört, wie es um das Eigentum steht, nach Meinung der SPÖ vor allem - also nicht sehr überraschend -, aber ich fand die Begründung, warum abgezont wurde, auch seitens der Fachabteilung nicht ganz unspannend, und zwar, dass jetzt die bestehenden Gebäude an den Bestand angepasst werden. Also, es geht um Gebäude, die Bauklasse I gebaut sind, und diese Flächenwidmung wird jetzt auf diesen Stand gebracht, weil man fürchtet, wenn die Bauklasse hoch bleibt, also im Bestand, dass die Grundeigentümer, die Hauseigentümer es nicht zusammenbringen, zu erhöhen und gleichzeitig auch die Fassade zu erhalten. Und das fand ich schon eine ziemlich heftige Begründung, dass man so pauschal verurteilt: Da fährt wieder der Bagger in die Fassade, wenn das ein geschütztes Haus ist, und das wollen wir nicht und dann zonen wir es lieber gleich ab.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist weder eigentumsfreundlich noch zeigt das sehr viel Vertrauen in den jeweiligen Grund- beziehungsweise Hauseigentümer, und man muss schon eines dazusagen: Die Gebäude, die von dieser Abzonung betroffen sind, sind umgeben von höheren Gebäuden. Also diese Häuser stehen da jetzt so zahnluckert herum, und gerade wenn es um das Thema Verdichtung geht, das ja so oft auch hier thematisiert wird, wir müssen mehr bauen und müssen höher bauen, et cetera, verweigert man dann einzelnen Hauseigentümern, dass sie auch das eine oder andere Geschoß, was ihnen eigentlich zustehen würde, draufbauen können. Also diese Vorgangsweise finde ich höchst eigenartig, und deswegen haben wir auch unter anderem den Flächenwidmungsplan abgelehnt.

 

Der zweite Punkt, und darauf bezieht sich dann auch mein Antrag, weil dieses Planungsgebiet auch davon betroffen ist, ist, dass wieder neue Schutzzonen ausgewiesen wurden. Grundsätzlich ist aus meiner Sicht auch nichts einzuwenden gegen Schutzzonen oder einzelne Gebäude auch unter Schutz zu stellen, was ja seit der letzten Novelle möglich ist, aber es muss natürlich schon transparent und nachvollziehbar sein. Es kann nicht sein, dass einige Gebäude unter Schutz gestellt werden, ein anderes Gebäude, das einem ähnlichen Stil entspricht, dann nicht, und kein Mensch weiß eigentlich, warum und warum nicht. Das ist unsere Bitte und da werden wir auch weiter dran bleiben, dass es bei der Schutzzonenausweisung auch nachvollziehbare Kriterien gibt. Darauf bezieht sich mein Antrag, den ich jetzt einbringe, mit der Bitte um Zustimmung und sofortige Abstimmung, dass wir hier diese nachvollziehbaren Kriterien bei der Ausweisung von Schutzzonen auch in der Wiener Bauordnung verankern. - Vielen herzlichen Dank.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster gelangt Herr GR Dipl.-Ing. Al Rawi zu Wort. Bitte.

 

20.45.25

GR Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ)|: Frau Vorsitzende!

 

Wir haben, wie die Frau GRin Olischar schon erwähnt hat, dieses Plandokument voriges Jahr beschlossen, haben eigentlich diese Themen damals behandelt, ich war damals Berichterstatter. Jetzt haben zwei Besitzerinnen von Immobilien beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Widmung geklagt, wobei ich mich jetzt auch kurz halten werde, das ist aber keine Geringwertschätzung für die Klage. Jede Bürgerin/jeder Bürger in diesem Land hat das Recht, sich auch rechtlich zu wehren, und dann werden wir sehen, wie dort die Entscheidung sein wird.

 

Eingebracht wurde die Diskussion, was man unter Gebiete als Schutzzone versteht, weil sie der Meinung sind, hier wurde einfach falsch entschieden, weil ein Gebiet nur zusammenhängend sein kann und keine einsamen Gebäude. Aber wir wissen, dass in der letzten Novellierung der Bauordnung der Gesetzgeber eben festgestellt hat, dass eine Schutzzone auch Einzelgebäude sein können, diese also nicht zusammenhängen müssen. Sie wehren sich gegen den Gleichgrundsatz und sagen gleichzeitig, dass es eine mangelhafte Grundlagenforschung gab - darauf bezieht sich jetzt auch Ihre Wortmeldung, Frau Olischar -, dass das sozusagen willkürlich geschehen ist, und dann Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Verstoßung gegen das verfassungsgesetzliche Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, dass das dem Masterplan Gründerzeit widerspricht und dass ihre Stellungnahme während des ganzen Verfahrens nicht gewürdigt worden ist.

 

Es ist eigentlich eine sehr detaillierte Antwort seitens des Magistrats auf all diese Punkte verfasst worden. Sie liegt dem Akt bei. Ich möchte jetzt nicht im Detail all diese Punkte entkräften, die jetzt gefallen sind, auch angesichts der späten Stunde. Wichtig ist, dass ihre Stellungnahme sehr wohl ausführlich behandelt worden ist, gemäß § 2 Bauordnung für Wien, im Gemeinderat im Rahmen des Verfahrens für die Festsetzung der Abänderung des Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes wurde darüber berichtet und konkrete handliche Rückmeldungen an die Absender sind im Gesetz nicht vorgesehen. Nur weil sie jetzt nichts zurückbekommen hat, wegen ihrer Stellungnahme, heißt das ja nicht, dass es nicht gewürdigt wird oder dass es nicht behandelt worden ist.

 

Deinen Seitenhieb (in Richtung GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc), wie es mit der SPÖ und Eigentum steht, verstehe ich jetzt wirklich nicht. Das Ganze ging ja erstens einmal von der Initiative Denkmalschutz aus, dass das jetzt eine SPÖ-Vorfeldorganisation ist, ist mir fremd. Durch die Fachabteilung der MA 19 wurde dann ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten wurde dann auch durch eine Begehung des ganzen Gebietes mit Vertreterinnen und Vertretern der MA 21 abgesichert. Man hat dort diskutiert, bei der Begutachtung waren die stadtbildstiftenden, architektonischen und kulturhistorischen Qualitäten sowie die baukünstlerischen Aspekte

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular