Gemeinderat, 5. Sitzung vom 25.02.2021, Sitzungsbericht - Seite 6 von 13
für Anlagen, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/8400/001 mit 6 000 000 EUR zu decken ist.
(48323-2021-GGI; MA 29, P 16) Das Vorhaben B0206 Gaswerksteg Brückeninstandsetzung mit Gesamtkosten wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/6122/060 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Stadt Wien - Brückenbau und Grundbau im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(1067384-2020-GGI; MA 21 B, P 17) Plan Nr. 8316: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wagramer Straße, Do-naustadtstraße, Linienzug 1-2 (Gmarchhaufenstraße), Hochwaldweg, Seerosenweg, Erzherzog-Karl-Straße, Prixgasse, Florian-Berndl-Gasse, An der unteren Alten Donau und Linienzug 3-5 (Alte Donau) im 22. Bezirk, KatG Kagran (Beilage Nr. 109/21)
(39204-2021-GGI; MA 21 B, P 18) Plan Nr. 8305: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wexstraße und Linienzug 1-4 (Leipziger Platz) im 20. Bezirk, KatG Brigittenau (Beilage Nr. 108/21)
(23350-2021-GGI; MA 21 A, P 22) Plan Nr. 7794G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Franz-Schuhmeier-Gasse, Breitenfurter Straße, Linienzug 1-2 und Steinergasse im 23. Bezirk, KatG Liesing (Beilage Nr. 110/21)
(71398-2021-GKU; MA 7, P 28) Die Förderung an karlsplatz.org - Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kulturplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(67171-2021-GKU; MA 7, P 29) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival Vienna Jazz Floor 2021 in der Höhe von 94 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(67518-2021-GKU; MA 7, P 30) Die Förderung an den Verein Wiener Volksliedwerk für wean hean - das Wienerliedfestival in der Höhe von 75 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(66246-2021-GKU; MA 7, P 32) Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2021 in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(66522-2021-GKU; MA 7, P 34) Die Förderung an den Verein Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für das Jahresprogramm 2021 in der Höhe von 381 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(71764-2021-GKU; MA 7, P 35) Im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 402017-2020-GKU) von ursprünglich 400 000 EUR um 595 000 EUR auf sohin insgesamt 995 000 EUR genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757 und 768 gegeben.
(75778-2021-GKU; MA 7, P 36) Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Ausstellungsprogramm 2021 in der Höhe von 440 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 im Voranschlag 2021 gegeben.
(72117-2021-GKU; MA 7, P 38) Die Implementierung von jährlich je 50 Projekt-Stipendien à 1 000 EUR im Bereich Literatur wird genehmigt. Die Bedeckung der 50 Projekt-Stipendien für Literatur in der Höhe von 50 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3300/768 gegeben. Für die Bedeckung der Projekt-Stipendien für Literatur ab dem Jahr 2022 ist in den Voranschlägen der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(91129-2021-GKU; MA 7, P 39) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von 2 722 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 200 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/775, 777 und 786 sowie 1/3819/775, 777 und 786 im Voranschlag 2021 gegeben.
(93225-2021-GKU; MA 7, P 40) Im Bereich Darstellende Kunst wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 429790-2020-GKU) von ursprünglich 1 500 000 EUR um 1 351 000 EUR auf sohin insgesamt 2 851 000 EUR genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755, 757, 768 und 781 gegeben.
(46534-2021-GKU; MA 7, P 44) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von 2 500 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in
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