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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 100

 

Verhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummern 85, 17, 16, 21, 82, 83, 84, 7 bis 11, 15, 1, 2, 4, 5, 6, 53, 54, 55, 70, 75, 79, 80, 41, 42, 46, 49, 24 bis 27, 30, 31, 32, 34, 35 und 39. Die Postnummern werden daher in dieser Reihenfolge zur Verhandlung gelangen.

 

11.22.24 Wir kommen nun zur Postnummer 85. (GR Mag. Martin Margulies: Zur Geschäftsordnung!) - Zur Geschäftsordnung hat sich Herr GR Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

11.22.33

GR Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich melde mich zur Geschäftsordnung zu Wort, weil meine KollegInnen Heidi Sequenz, Kilian Stark, Huem Otero, Barbara Huemer, Viktoria Spielmann und Berivan Aslan eine Dringliche Anfrage an den Herrn Finanzstadtrat betreffend „Verheerende Ausdünnung der Öffi-Intervalle an Wochenenden und Feiertagen“ eingebracht haben. Diese Dringliche Anfrage wurde vom Ersten Vorsitzenden des Gemeinderates nicht zugelassen - mit der Begründung, dass ausgegliederte Rechtsträger nicht unmittelbar der parlamentarischen Kontrolle unterliegen, da sie nicht als Vollziehung beziehungsweise Verwaltung im verfassungsrechtlichen Sinn gelten.

 

Jetzt muss ich, wenn ich das kurz und knapp lese, sagen: Grundsätzlich hat er nicht so unrecht. Bei den Wiener Linien gilt das allerdings nicht, denn bei den Wiener Linien - und Sie sollten sich vor Augen führen, was es bedeuten würde, würde das gelten - besteht die Situation, dass insbesondere vor vergaberechtlichem Hintergrund auf Basis der bestehenden PSO-Verordnung der Europäischen Union ein Punkt im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht, der zeigt, dass diese Rechtsvorschrift, so wie Thomas Reindl sie zitiert hat, nicht anzuwenden ist.

 

Wird auf dieser Basis die Dringliche Anfrage nicht zugelassen, gefährdet es die gesamte Finanzierung der Wiener Linien, gefährdet es die In-house-Vergabe der Wiener Linien. Denn was ist der zentrale Punkt der Personenverkehrsverordnung der Europäischen Union? - Unter vier Punkten ist die In-house-Vergabe zulässig. Der zentralste Punkt ist: Sie ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Einheit behandelt wird wie eine Dienststelle der Gemeinde Wien - nicht als ein ausgegliedertes Unternehmen, sondern wie eine Dienststelle der Gemeinde Wien -: mit Weisungsbefugnis, mit Aufsichtsbefugnis, mit Anordnungsbefugnis. Wenn das nicht der Fall ist - und ich glaube, es werden sehr viele potenzielle Anbieter aufmerksam zuhören, um möglicherweise die Vorgangsweise der Stadt Wien hinsichtlich der Vergabe, der In-house-Vergabe an die Wiener Linien - die ich sehr begrüße, nur damit das einmal vollkommen klar ist -, in Frage zu stellen und möglicherweise vor Gericht zu ziehen.

 

Das bedeutet, dass Sie, nur weil Sie diese Dringliche Anfrage nicht beantworten wollen, die gesamte Finanzierung, den gesamten öffentlichen Verkehr Wiens aufs Spiel setzen, und das halte ich für grob fahrlässig.

 

Nicht nur das, es ist ja sogar im jetzt bestehenden ÖPNV-Vertrag geregelt, in den Bestimmungen betreffend die Berichtspflichten der Wiener Linien. Ich zitiere: „Punkt 11: Berichtspflichten der Wiener Linien

 

1) Die Stadt Wien ist berechtigt, jederzeit Berichte über die Erfüllung der Voraussetzung für die Gewährung des finanziellen Ausgleichs und der Kapitalzufuhr zu verlangen.

 

2) Die Wiener Linien sind verpflichtet, beachtliche Änderungen im Leistungsangebot der Stadt Wien mitzuteilen."

 

Wer ist denn die Stadt Wien? An wen wird denn in diesem Fall berichtet? - Na ja, ich gehe einmal davon aus, das ist entweder der Bürgermeister oder der Finanzstadtrat als Eigentümervertreter, als Alleingesellschafter. Oder ist es irgendjemand anderer, der überhaupt nicht zur Verantwortung zu ziehen ist? Warum schreibt das dann die Gemeinde Wien hinein? Es geht um den Vollzug eines Vertrages, den dieser Gemeinderat hier im Jahr 2015 beschlossen hat. Es geht um Berichterstattung über diesen Vertrag, es geht um Erklärung über den Vertrag. Und wenn Sie heute die Diskussion mit der Begründung, wir sind nicht unmittelbar zuständig, es unterliegt nicht der unmittelbaren Kontrolle und es gilt auch nicht als Vollziehung beziehungsweise als Verwaltung im verfassungsrechtlichen Sinn, verweigern, gefährden Sie die gesamte Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in Wien.

 

Ich ersuche daher um eine Sitzungsunterbrechung, damit in der Präsidiale noch einmal geklärt werden kann, ob es nicht doch sinnvoll ist, diese Dringliche Anfrage zuzulassen. - Ich danke sehr.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Bitte noch das Rednerpult zu reinigen.

 

Da sich noch weitere Gemeinderäte zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet haben, würde ich ihnen vor einer Sitzungsunterbrechung noch das Wort erteilen.

 

Zunächst hat sich zur Geschäftsordnung Kollege Reindl zu Wort gemeldet. Bitte.

 

11.28.22

GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ)|: Sehr geehrte Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Also gestern waren es noch 21 Jahre, da wurde noch ein Vergleich gezogen mit dem, was vor 21 Jahren war. Heute habe ich von Kollegen Margulies wieder neue Fakten gehört. Wahrscheinlich werden, wenn diese auch widerlegt werden, dann andere Fakten zutage kommen - ist mir auch recht. Ob sie richtig sind oder nicht, werden die Juristen beurteilen. Ich bin kein Jurist, genauso wenig wie Kollege Margulies, aber ich verlasse mich im Gegensatz zu ihm auf die juristische Expertise dieses Hauses, meine Damen und Herren!

 

Wir alle haben einen Eid auf die Gesetze dieser Stadt, auf die Verfassung dieser Stadt abgelegt, und im Sinne dieses Eides verhalte ich mich - unabhängig davon, von wem ein Antrag, eine Frage oder auch eine Dringliche Anfrage kommt. Diese Dringliche Anfrage habe ich juristisch prüfen lassen, und Kollege Margulies hat mir auch recht gegeben, dass mein Sukkus aus der rechtlichen Beurteilung nicht falsch ist - das will ich auch festhalten. Die Dringliche Anfrage ist nicht zulässig.

 

Das, was Kollege Margulies jetzt macht, ist, eine politische Diskussion über ein inhaltliches Thema anzuzie

 

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