Gemeinderat, 74. Sitzung vom 24.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 101
(Beginn um 9 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie alle bitten, die Plätze einzunehmen. Recht herzlich willkommen zur 74. Sitzung des Wiener Gemeinderates. Die Sitzung des Gemeinderates ist eröffnet.
Die Sitzung findet heute wieder unter der Covid-Fraktionsvereinbarung statt. Ich bedanke mich auch bei der ÖVP, den NEOS, SPÖ, Grünen und beim Team HC, dass Sie diese Vereinbarung auch einhalten.
Verhindert, an der Sitzung teilzunehmen, sind ganztägig GR Dr. Aigner, GR Handler, GRin Schinner-Krendl, GRin Elisabeth Schmidt, GR Schuster, GR Stark, zeitweise verhindert GR Damnjanovic, GRin Mag. Emmerling, GR Mag. Dr. Wansch, GR Wiederkehr und GR Woller.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Bevor ich die 1. Anfrage durch den Herrn Stadtrat einleiten lasse: Herr Kollege Kowarik hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Bitte schön.
GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Vorsitzender! Ich melde mich eingangs der Fragestunde zur Geschäftsordnung, weil eine Anfrage von mir heute nicht zur Beantwortung zugelassen wurde und die Nichtzulassung aus meiner Sicht gesetzeswidrig geschieht.
Meine Damen und Herren! Um welche Anfrage geht es? - Es geht um die Anfrage an den Herrn Bürgermeister. Ich darf sie verlesen, damit Sie auch wissen, wovon ich spreche.
„Im August wurde die Gürtelquerung auf der Höhe Felberstraße/Stollgasse für den Kfz-Verkehr gesperrt, um dort das Projekt ‚Gürtelfrische West‘, also die als Gürtel-Pool bekannt gewordene Pool-Anlage, zu verwirklichen. Zur Finanzierung dieses von vielen Bürgern als Schnapsidee empfundenen Projektes wurde in den Bezirken Neubau und Rudolfsheim-Fünfhaus ein Subventionsansuchen des Betreibers gestellt. Dabei wurden die Verwaltungskosten, Kosten für Künstler und wissenschaftliche Kosten insgesamt mit dem Betrag von 170.000 EUR beziffert. Medienberichten zufolge fielen allerdings noch weitere Kosten an, etwa für Verkehrsorganisationsmaßnahmen, die aus Mitteln der Stadt Wien bezahlt wurden. Dabei sind die kolportierten Angaben der zuständigen amtsführenden Stadträtin unklar.
Wie hoch beziffern sich die aus Mitteln der Stadt Wien für dieses Projekt und der dazu notwendigen sonstigen Maßnahmen - zum Beispiel Verkehrsorganisation - ausgeschütteten und noch auszuschüttenden Beträge?“ - Diese Anfrage wurde unverständlicherweise nicht zugelassen.
Meine Damen und Herren! Schauen wir uns an, welche mündlichen Anfragen zugelassen sind. Ein Blick in die Geschäftsordnung: Im § 33 ist ausgewiesen, dass Fragen aus dem Bereich der Gemeindeverwaltung zulässig sind. Dem Fragerecht unterliegen sowohl Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung als auch der Verwaltung des Landes als Träger von Privatrechten. Eine an einen amtsführenden Stadtrat gerichtete Anfrage ist ferner nur zulässig, wenn ihr Gegenstand in den sachlichen Wirkungsbereich des Befragten führt. - So weit so klar!
Ich habe den Bürgermeister, der an der Spitze der Wiener Verwaltung steht, der ja für alles zuständig ist, angefragt. Ich habe am Dienstag davon Kenntnis bekommen, dass diese Frage nicht zugelassen wird und habe mir erlaubt, ein E-Mail an den Herrn Ersten Vorsitzenden mit der Bitte um Beantwortung, warum diese Anfrage nicht zugelassen wurde, zu schreiben. Ich habe keine Antwort bekommen. Heute konnte ich der „Kronen Zeitung“ entnehmen, dass diese Angelegenheit nicht den Bürgermeister betrifft.
Meine Damen und Herren! Das ist natürlich eine falsche Sicht der Dinge. Selbstverständlich ist die örtliche Straßenpolizei erstens einmal im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehen, wer es nicht glaubt, der schaue nach im Art. 118 Abs. 3 unserer Bundesverfassung. Außerdem betrifft es natürlich, es ist angefragt, die Mittel, die aus dem Zentralbudget gezahlt worden sind. Ausdrücklich wird eben in der Anfrage darauf hingewiesen, dass dem Vernehmen nach außerhalb der Bezirksmittel auch andere Mittel der Stadt Wien gezahlt worden sind.
Der Gürtel ist eine Hauptstraße B, wie Ihnen hoffentlich allen bekannt ist. Hauptstraßen B fallen nicht in die Bezirksbudgets, denn Verkehrsorganisationsmaßnahmen betreffen natürlich das Zentralbudget. Wer es nicht glaubt: Siehe nach auf der Seite der Stadt Wien, ich zitiere Ihnen den Link: https://www.wien.gv.at/bezirke/dezentralisierung/entscheidungsrecht/strassen.html
Ich darf zitieren: „Hauptstraßen B - ehemalige Bundesstraßen - stehen in der Verwaltung der Gemeinde - Zentralbudget.“
Das heißt, hier gibt’s natürlich selbstverständlich eine Zuständigkeit der Stadt und des Bürgermeisters im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Selbst wenn - wovon ich nicht ausgehe - die Mittel, die die Stadt Wien aus dem Zentralbudget für dieses Projekt bezahlt hätte, mit null zu beziffern wären, wäre diese Frage trotzdem zulässig. Die Antwort wäre halt null gewesen. Ich gehe davon aus, dass es nicht null war, sondern, das wird ja kolportiert, tausende Euro. Das hätte ich eben heute gerne von Ihnen gewusst, Herr Bürgermeister. Ich kann mir vorstellen, dass diese Frage eventuell peinlich ist, insbesondere in Wahlkampfzeiten. Ich darf aber trotzdem darauf hinweisen, dass es eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass auch in Wahlkampfzeiten die Rechte der Abgeordneten und der Gemeinderäte nicht beschränkt werden. Das Interpellationsrecht ist nun mal eines der wichtigsten Rechte von uns Gemeinderäten.
Ich würde mir wünschen, dass der Herr Vorsitzende inhaltlich auf meine Fragestellung eingeht und dazu Stellung nimmt.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Gibt es noch eine Wortmeldung? - Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich dazu ausführen, dass ich mich in der Präsidiale genau mitgeteilt habe, warum meiner Meinung nach diese Frage nicht zulässig ist. Ich möchte darauf
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular