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Gemeinderat, 74. Sitzung vom 24.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 101

 

hinweisen, dass ich der Stadtverfassung, der Geschäftsordnung und den Fraktionsvereinbarungen hier im Haus verpflichtet bin. Das ist mein einziger Maßstab, und es ist mir eigentlich ziemlich egal, ob eine Anfrage in Wahlkampfzeiten oder vor- oder nachher gestellt wird. Tatsache ist, dass dieses Projekt von zwei Bezirken betrieben wurde, nämlich Neubau und Fünfhaus, dass drei eigenständige juristische Personen mit diesem Projekt befasst waren, art:phalanx Kommunikationsagentur GmbH, Kunst im öffentlichen Raum Wien und die Mobilitätsagentur Wien und dass auch die Beantragung der Veranstaltung durch eine der externen Firmen passiert ist.

 

Wie Sie genau wissen, ist das Interpellationsrecht natürlich ein sehr wichtiges Grundrecht, das wir als Abgeordnete haben. Mir liegt es fern, es einzuschränken, aber es gilt natürlich nur im jeweiligen eigenen Wirkungsbereich, soweit es auch in der Verantwortung, in der Ingerenz des Befragten liegt, hier auch Antworten zu geben.

 

Sieht man sich diese Sachlage an, komme nicht nur ich ganz klar zum Schluss - sondern ich habe mir dazu natürlich auch ein Rechtsgutachten des Stadtverfassungsdienstes beziehungsweise der MDR machen lassen. (Zwischenruf.) - Pardon? - (Zwischenruf.) - Also ob ich ein Rechtsgutachten zugänglich mache oder nicht, ist meine Sache. (Zwischenruf.) - Nein, ich habe der „Kronen Zeitung“ überhaupt nichts gegeben, aber ich möchte mich auf die Zwischenrufe jetzt gar nicht einlassen.

 

Ich darf noch einmal sagen: Das Interpellationsrecht ist Gegenstand von handelnden Organen der Stadt Wien, nicht aber von privatrechtlichen Tätigkeiten, und hier handelt es sich um eine privatrechtliche Tätigkeit beziehungsweise hat eine juristische Person die Tätigkeit durchgeführt. Auch der Herr Bürgermeister hat da in keiner Form Verantwortung. Wenn Sie fragen, dann fragen Sie bitte die Bezirke, die dieses Projekt gemacht haben, dort gehört es bin.

 

Zur Geschäftsordnung: Kollege Kowarik, bitte.

 

9.09.59

GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Lieber Herr Vorsitzender! Entweder du hast die Anfrage nicht gelesen oder du willst einfach nicht. Die Mittel der Stadt Wien, die da zur Verfügung gestellt werden, sind keine Privatausgabe, das ist sogar hoheitliches Handeln für Straßenorganisationsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Projekt.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verkehrsorganisationsmaßnahmen von einem Privaten abgeführt werden. Nein, das macht die Stadt Wien im eigenen Wirkungsbereich, und zuständig ist natürlich auch der Herr Bürgermeister, er steht an der Spitze der Stadtverwaltung. Das heißt, offensichtlich will man das nicht beantworten. Wir nehmen es zur Kenntnis. Es ist nur traurig und lässt tief blicken.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Des Weiteren hat sich Frau Klubobfrau Olischar zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön.

 

9.12.20

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP)|: Ich möchte mich auch kurz in diese Debatte einklinken, denn ich möchte schon auch eine Sache festhalten: Es ist kein Einzelfall, dass Fragen in der Präsidiale rausgestrichen werden. Wir sind leider immer wieder davon betroffen, obwohl wir als Oppositionsfraktion in unseren Formulierungen sehr genau darauf abzielen, dass wir natürlich Informationen bekommen. Das ist, glaube ich, auch in der Natur der Sache, wenn man eine Frage stellt. Tatsächlich ist es so, dass fast keine Präsidiale vergeht, wo nicht von allen Oppositionsparteien eine Frage rausfällt und seitens der Stadt aus diversen Gründen nicht zu beantworten ist. Das ist ja auch in Ordnung, es kann ja durchaus Gründe geben, warum etwas zulässig ist und warum nicht.

 

Unser Kritikpunkt ist nur, dass es diesbezüglich keine Transparenz gibt. Wir haben schon so oft sachlich nach den Gründen gefragt, warum es nicht die Möglichkeit gibt, dieses Gutachten oder diese Begründungen schriftlich zu bekommen. Wenn es eine rechtliche Begründung gibt, dann wird das ja hoffentlich nichts sein, was zu peinlich, unangenehm oder sonst irgendwie ist, um das schriftlich weiterzugeben. Das wird uns verwehrt und das kann natürlich nicht sein.

 

Was ich schon dazusagen möchte, ist, dass es Gründe geben kann, durch die wir weiterlernen und beim nächsten Mal auch darauf Rücksicht nehmen können. So wird uns die Chance genommen, unsere Fragen auch aus Ihrer Sicht zu verbessern und zulässig zu formulieren. Das, finde ich, ist keine transparente Vorgehensweise seitens der Stadt.

 

Das ist zwar jetzt Landtagsmaterie: Wir haben im Landtag eine ähnliche Vorgehensweise, da wurde uns vor eineinhalb Jahren schon in Aussicht gestellt, dass es eine Art Arbeitskreiszusammenkommen geben wird, wo man gemeinsam genau bespricht, was an Fragen zulässig ist und was nicht. Diesen Termin hat es nie gegeben. Ich orte da schon, dass es seitens der Stadt keinen Willen gibt, dass man uns als Opposition betreffend Transparenz - wann sind Fragen für die Fragestunde zulässig und wann nicht? - nicht entgegenkommen möchte. Das finde ich sehr schade. Ich möchte es auch hier festhalten, dass wir uns das sehr wünschen würden, dass wir die Fragestunde entsprechend unseres Rechtes nutzen können. - Vielen Dank.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr GR Pawkowicz gemeldet. Bitte.

 

9.15.31

GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin auch einigermaßen überrascht, wie hier im Gemeinderat mit dem Interpellationsrecht umgegangen wird, zumal sich tatsächlich die Frage stellt, wen man denn dann frägt, welche Geldmittel der Stadt verwendet worden sind. Denn tatsächlich sind zumindest einmal die Mittel der Stadt Wien verwendet worden.

 

Nachdem ich knapp 20 Jahre lang Mitglied der Bezirksvertretung Meidling war und auch viele Jahre als Bezirksvorsteher-Stellvertreter dort tätig war, darf ich festhalten, dass zum Beispiel Anfragen, die Bundesstraßen 2 betreffen, auf Bezirksebene gar nicht zulässig sind, weil für die Bundesstraßen 2 die Bezirke nicht verantwortlich sind. Das heißt konkret, wenn der 7. Bezirk oder der 15. Bezirk dieses Becken dort aufstellt, dann

 

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