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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 137 von 147

 

Berichterstatterin GRin Martina Ludwig-Faymann: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Pawkowicz, und ich erteile es ihm.

 

0.25.29

GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Gemeinderatsvorsitzende! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Zunächst einmal danke, dass ich für mich selber putzen durfte.

 

Bei dem aktuellen Poststück geht es um die Subvention an den Verein Frauensolidarität - feministisch-entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit in der Höhe von 22.000 EUR. Man kann diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sein. Inhaltlich zu den Anträgen hatte ich eine ähnliche Diskussion letztes Mal mit Frau Kollegin Huemer. Ich habe bei den Vereinen, bei denen wir abgelehnt haben, insbesondere das Fehlen der notwendigen Transparenz kritisiert.

 

Auch diesmal geht es wieder um einen solchen Verein, bei dem ich gar nicht so weit komme, darüber nachzudenken, welchen Zweck der Verein erfüllt, weil es schon an ganz Grundlegendem scheitert. Das ähnelt ein bisschen der damaligen Geschichte um den Streit mit Herrn Kollegen Chorherr, der mittlerweile ausgeschieden ist und mit dem ich hier auch meine Sträuße ausgefochten habe. Er hat dann immer gefragt, wie man denn gegen Schulen in Südafrika sein kann, hat dabei aber übersehen, dass es gar nicht um die Frage gegangen ist, ob die jeweilige Schule gut ist oder nicht, sondern um die Frage, wie das Geld dort gelandet ist.

 

Jetzt bei diesem Verein ist das so ähnlich: Wir genehmigen diesem Verein ein Budget von 22.000 EUR. Ich habe das im Internet gegoogelt. Man findet auch dort einen schönen Hinweis, dass das Institut auf Umwege über das Außenministerium ebenfalls noch gefördert wird. So weit so gut. Um die Förderung wurde angesucht von einer Geschäftsführerin. Dann habe ich mir noch einen Vereinsregisterauszug geholt, und zwar einen ganz aktuellen seit 1. Dezember 2019, und habe festgestellt: Die Obfrau dieses Vereines ist eine gewisse Frau Mag. Ulrike Lunacek. Man kann natürlich sagen: Das ist in Ordnung. Wieso auch nicht? Es darf ja auch einmal eine Grünpolitikerin oder ehemalige Grünpolitikerin Obfrau eines Vereins sein. - Alles wunderbar, keine Frage! (Zwischenruf.) Herr Kollege Taucher wundert sich, warum ich mich ärgere. Natürlich wunderst du dich, das verstehe ich schon, denn auch die Kulturförderung an Partei- und Nicht-Partei-Veranstaltungen hat bei euch nur Verwunderung ausgelöst!

 

Hier ist es vom Prinzip ähnlich, allerdings auf bundespolitischer Ebene. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass Frau Lunacek in diesem Zeitraum - sie ist seit 1. Dezember 2019 ununterbrochen organschaftliche Vertreterin bis 30. November 2021 - auch Staatssekretärin war. Das sei ihr ja vergönnt! Das Problem dabei ist nur: Es gibt das sogenannte Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz, und dieses Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz beinhaltet insbesondere für Mitglieder der Bundesregierung, namentlich für Minister und Staatssekretäre, sogar eine Verfassungsbestimmung. Einerseits ist es Ministern und Staatssekretären untersagt, dass sie einem zusätzlichen Beruf nachgehen, und andererseits gibt es noch eine weitere Verfassungsbestimmung, die sich ganz klar mit der organschaftlichen Vertretung im Präsidium von Vereinen auseinandersetzt. Genau diese Bestimmung spielt aber, so scheint es, hier wieder einmal absolut keine Rolle, wenn es um die Ausschüttung von Steuergeldern geht.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das geht so nicht! Das ist dieselbe Sache wie mit den Vereinen, die einander gegenseitig fördern. Diesfalls geht es um eine Staatsekretärin, die gleichzeitig Obfrau eines Vereins ist und gleichzeitig in dieser Funktion Steuermittel sowohl von der Stadt Wien als auch von der Republik Österreich erhält. Dem können wir einfach nicht zustimmen! Da ist eine inhaltliche Überprüfung nicht mehr weiter notwendig.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte.

 

0.29.48

Berichterstatterin GRin Martina Ludwig-Faymann|: Schade, dass Sie sich nicht mit den inhaltlichen Belangen des Vereins beschäftigt haben! Wobei ich bezweifle, dass sie dann zugestimmt hätten, nachdem es sich hiebei um einen Verein handelt, der sehr wertvolle feministische Arbeit leistet. Ich bin sehr froh darüber, dass die Stadt Wien hierzu einen Beitrag leisten kann, und ich bitte um Zustimmung. - Danke.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön.

 

00.30.18Es gelangt die Postnummer 126 zur Verhandlung.

 

00.30.30Nachdem es keine Wortmeldung gibt, können wir gleich zur Postnummer 127 der Tagesordnung kommen. Sie betrifft den Verkauf einer Liegenschaft in der KatG Unterlaa an die Faustmann und Kharazie Gesellschaft m.b.H. Ich darf Herrn GR Niedermühlbichler als Berichterstatter ersuchen, die Verhandlung einzuleiten.

 

0.30.46

Berichterstatter GR Georg Niedermühlbichler: Bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Berger, und ich erteile es ihm.

 

0.30.55

GR Stefan Berger (FPÖ)|: Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Frau Stadträtin, die Sie, glaube ich, auch hier irgendwo im Raum sind!

 

Es geht um einen Liegenschaftsverkauf: So weit so unspektakulär. Der Käufer ist bereits von der Frau Vorsitzenden genannt worden. Das Spannende an diesem Akt ist allerdings wiederum der Umstand, den ich bereits in meiner vorigen Rede geschildert habe beziehungsweise auch Kollege Pawkowicz ausgeführt hat: Es ist dies nämlich ein Liegenschaftsverkauf in der KatG Unterlaa mit einer Fläche von 544 m². Noch einmal: So weit so unspektakulär. Grundsätzlich gilt natürlich die Vertragsfreiheit, das ist vorhin schon einmal gefallen.

 

Das Interessante dabei ist aber: Über das Gebiet, wo dieser Grundstücksverkauf erfolgen soll, wurde nämlich eine Bausperre verhängt, welche wir voriges Jahr hier beschlossen haben. Das ist aber doch etwas eigentümlich, denn der Käufer dieser Liegenschaft ist nicht ir

 

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