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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 147

 

on zu verlangen. Zum einen können VeranstalterInnen die Detailplanung erst realisieren, wenn sie eine Förderzusage haben und daher das verfügbare Budget kennen, und zum anderen kann die Stadt zwar direkt von Fördernehmerinnen und Fördernehmern eine Kalkulation verlangen, dies ist jedoch bei Dritten, bei externen Kooperationspartnerinnen und -partnern nicht möglich.

 

Auch die Feststellung des Rechnungshofs, dass nicht verbrauchte Mittel einer einjährigen Förderung ausnahmslos von der Abteilung zurückzufordern seien, hat in den letzten Jahren die Abteilungen, aber auch uns in der Kommission sehr beschäftigt. Nach Ansicht mehrerer Zeuginnen und Zeugen sind Rücklagenbildungen im Sinne von Planungssicherheit wichtig. Anfallende Fixkosten können erst in den ersten Kalendermonaten eines darauffolgenden Jahres und daher nur mit Mitnahme der Fördergelder in dieses Jahr gedeckt werden. Die der Subventionsabwicklung zugrundeliegenden Richtlinien der Abteilungen sollen daher in Bezug auf eine sinnvolle und notwendige Rücklagenbildung evaluiert werden. Dies ist eine Empfehlung des Berichts der Untersuchungskommission.

 

Eine weitere Empfehlung ist, dass im Sinne der notwendigen Planungssicherheit für Subventionsnehmerinnen und Subventionsnehmer auch der zeitliche Rahmen für die Genehmigung von Subventionen durch die zuständigen Organe evaluiert wird. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere die Kompatibilität zu den Einreichungsmodalitäten auf europäischer Ebene. Mehrere Zeugen haben ausgesagt, dass hier durch die einjährige Frist Fördergelder von der Europäischen Union nicht abgeholt werden können.

 

Mehrfach thematisiert wurde auch die Vorlage beziehungsweise Nichtvorlage des Originalförderansuchens der Antragssteller an die zuständigen Organe der Gemeinde Wien, zum Beispiel dem zuständigen Gemeinderatsausschuss. Im Sinne umfassender Transparenz und bestmöglicher Information für Sie, die Mitglieder der entscheidungsbefugten Organe, empfiehlt die Untersuchungskommission eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vorlage durch die Abteilungen. Diese soll geprüft werden.

 

Ich habe bereits erwähnt, dass zur Klärung von Prüfkompetenz und Untersuchungsgegenstand im Zuge der Untersuchung mehrere Rechtsgutachten notwendig waren. Es ist eine der wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung, dass in den für die Einsetzung und die Tätigkeit einer Untersuchungskommission maßgeblichen Bestimmungen, im Unterschied zu den Bestimmungen, die für einen Untersuchungsausschuss im Nationalrat gelten, kein Entscheidungsorgan vorgesehen ist, das über Fragen zu Umfang und Tiefe der Ermittlungstätigkeit eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen kann. Die aktuelle Regelung soll dahin gehend überprüft werden.

 

Ich möchte mich abschließend nochmals sehr herzlich beim Herrn Vorsitzenden und seinem Stellvertreter bedanken, bei allen Kolleginnen und Kollegen des Magistrats, die entweder direkt mit der Organisation der Untersuchungskommission beschäftigt waren oder jeweils in den einzelnen Abteilungen für die Aufbereitung der Unterlagen zuständig waren. Ich möchte mich bei allen Zeuginnen und Zeugen und vor allem bei allen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die an der Untersuchungskommission teilgenommen haben, für die sehr konstruktive und sachliche Diskussion bedanken. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zum vorliegenden Bericht. Vielen Dank.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich bitte nunmehr den Minderheitenberichter, Herrn GR Mahdalik, um seine Wortmeldung. Die Geschäftsordnung sieht in § 39b Abs. 4 eine Redezeit von 30 Minuten vor.

 

16.21.17

Minderheitenberichter GR Anton Mahdalik (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Werte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Sladeček!

 

Ich bedanke mich gleich, bevor ich es am Schluss vergesse, auch beim Fraktionschef der Roten. Wir dürften zwar in zwei unterschiedlichen Kommissionen gesessen sein, aber das liegt in der Natur der Sache. Ich bedanke mich aber auch bei allen Kollegen, bei den Mitgliedern, Ersatzmitgliedern, bei allen Referenten, die mitgewirkt haben, natürlich beim gewiegten Vorsitzenden und dem umsichtigen Vorsitzenden-Stellvertreter, bei Frau Ferscha und ihrer Mannschaft und überhaupt bei allen, die zum Gelingen dieses Kollegialorgans beigetragen haben.

 

Dass die von der FPÖ eingesetzte Untersuchungskommission ein Erfolg war, sieht man nicht zuletzt daran, dass sie von SPÖ und GRÜNEN überfallsartig aufgelöst wurde, bevor es für die beiden Regierungsparteien ganz peinlich hätte werden können. Mit Mehrheit seid ihr drübergefahren, habt gesagt, es werden die Zeugen ausgeladen. Es werden keine weiteren Zeugen mehr geladen, weil ihr offenbar noch mehr Dreck am Stecken habt, als wir in den letzten Wochen und Monaten feststellen mussten.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Kollege Mahdalik! Kollege Mahdalik, für die Aussage „Dreck am Stecken“ erteile ich dir einen Ordnungsruf und darf dich bitten, dich in deiner Wortwahl zu mäßigen. Ich bitte fortzufahren.

 

GR Anton Mahdalik (fortsetzend): Das ist ein volkstümlicher Ausdruck, den sollte normal ein Donaustädter auch kennen und akzeptieren. Da habe ich schon andere Sachen gesagt, und es sind auch schon ganz andere Sachen gefallen. Also, für mich ist „Dreck am Stecken“ keinen Ordnungsruf wert. Das möchte ich jetzt auch einmal festhalten.

 

Aber das ist halt das Demokratieverständnis von SPÖ und GRÜNEN. Jetzt meine ich nicht die Vorsitzführung, die wir eh schon oft und lange diskutiert haben, dass sie noch sehr viel Luft nach oben hat, aber das, wie ihr mit der U-Kommission umgegangen seid. Ich rede jetzt nicht von den ganzen Gefälligkeitsgutachten durch die Magistratsdirektion Recht, mit denen ihr zum Beispiel den Selbstbedienungsladen Wiener Kinder- und Jugendbetreuung mit prominenten Namen in ihren Reihen der Kontrolle entzogen habt, und so weiter, und so fort. Auf die rechtlichen Gegebenheiten, auf den Umstand, dass

 

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