Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 147
rektion in einer rechtlichen Beurteilung festgehalten, dass dieser Verein, ich zitiere: „nach den vorliegenden Informationen bis dato keine Subventionen der Stadt Wien erhalten habe“. Er scheidet daher als Prüfgegenstand aus.
Auch Univ.-Prof. Dr. Alfred Noll kam in seinem Rechtsgutachten zur Auffassung, dass der Verein Freunde der Donauinsel als Ermittlungsgegenstand ausscheide, wenn er keine Förderung der Stadt bezogen habe. Ich zitiere: „In Hinsicht auf diesen Verein hat sich die Ermittlung der Kommission zunächst auf die Frage zu beschränken, ob die Stadt Wien hier überhaupt Subventionen gewährt hat.“
Die Untersuchungskommission befragte dazu zwei Zeugen, zum einen Herrn Abteilungsleiter SR Dipl.-Ing. Gerald Loew, der in dieser Frage von der Amtsverschwiegenheit entbunden war, und Herrn Sascha Kostelecky, der die Funktion des Vereinsvorstandes ausübte. Die zentrale Frage an beide Herren war, ob dieser Verein Subvention erhalten habe. Beide haben das verneint.
Zu den anderen acht genannten Vereinen konnte die Untersuchungskommission die Untersuchungen durchführen, wie von den AntragstellerInnen verlangt.
Die Untersuchungskommission hat sich auf Grund dieses Einsetzungsantrages mit einer großen inhaltlichen Breite beschäftigt, es handelte sich um die Untersuchung mehrerer Geschäftsgruppen, Geschäftsgruppe Kultur, Finanzen, die Entwicklungshilfe, die damals zum Zeitpunkt der Subventionsgewährung bei der Magistratsdirektion angesiedelt war, Geschäftsgruppe Bildung und Jugend und auch Geschäftsgruppe Umwelt. Daher waren auch mehrere Abteilungen in die Untersuchungen involviert.
Der Bericht zu diesen Untersuchungen liegt Ihnen nun vor und wird dann auch anschließend diskutiert und politisch bewertet.
Ich darf ihnen jetzt die wesentlichen Ergebnisse dieses Berichtes kurz darstellen. Auf Details zu den einzelnen Vereinen darf ich auf den schriftlichen Bericht verweisen.
Zunächst kommt der Bericht zur Erkenntnis, dass es keine Hinweise auf missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln gibt. Die Untersuchungskommission konnte bei keinem der acht untersuchten Vereine einen Missbrauch der von der Stadt gewährten Fördergelder feststellen. Diese Fördergelder wurden auch widmungsgemäß verwendet. Fördernehmerinnen und Fördernehmer der Stadt müssen die widmungsgemäße Verwendung der gewährten Mittel zu vorgegebenen Fristen mittels Belegen oder Bilanz- und Tätigkeitsberichten nachweisen, ansonsten droht die Rückforderung der gewährten Mittel.
Dieser Nachweis ist erfolgt, jedoch waren die untersuchten geförderten Vereine nicht immer und ausnahmslos in der Lage, dem Magistrat die geforderten Abrechnungsunterlagen vollständig und vor allem fristgerecht vorzulegen. Mitunter mussten diese Unterlagen auch vom Magistrat eingemahnt werden. In seinem Selbstverständnis als Ermöglicher und nicht als Verhinderer von Projekten hat der Magistrat in solchen Fällen oft pragmatische Kulanzlösungen angeboten. In keinem dieser Fälle ist der Stadt Wien durch derartige Säumigkeiten jedoch ein finanzieller oder sonstiger Schaden entstanden.
Kein einziger Zeuge und keine einzige Zeugin von den betroffenen und zuständigen Abteilungen haben berichtet, dass es bezüglich der Vergabe von Förderungen wie auch immer geartete Weisungen eines Stadtrates oder einer Stadträtin gegeben hat.
Weiters konnte sich die Kommission davon überzeugen, dass bei der Fördervergabe strenge Förderrichtlinien angewandt werden. Die Voraussetzungen für einen Erhalt einer Förderung von der Stadt Wien sind in den einzelnen fördervergebenden Magistratsabteilungen umfassend normiert. Die einzelnen Förderdienststellen des Magistrats orientieren sich bei der Vergabe an ihren jeweiligen transparenten Förderrichtlinien, die strenge Kriterien für die Vergabe von Förderungen und deren Verwendung festlegen. Weiters gibt es bei der Kulturabteilung zusätzlich Fachbeiräte zur Bewertung eingereichter Förderansuchen. Magistratsweit einheitliche Förderrichtlinien gibt es bislang jedoch nicht.
Durch die Befragungen, aber auch durch die schriftlichen Unterlagen haben wir festgestellt, dass ein Subventionsantrag viele Instanzen und Gremien durchlaufen muss, bis es zum endgültigen Beschluss kommt. Ein Vorschlag zur Förderung eines Projektes oder eines Vereins kommt von der zuständigen Magistratsabteilung, die das Förderansuchen prüft und positiv bewertet, als Gemeinderatsantrag zuerst zum Vidieren ins Büro des zuständigen Stadtrates, der zuständigen Stadträtin. In Folge durchläuft es den Gemeinderatsausschuss und den Stadtsenat und wird erst nach Diskussion und Beschluss danach in diesem Gremium hier, im Gemeinderat, beschlossen.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass ein jährlicher Subventionsbericht für Transparenz in diesem Bereich sorgt. Bereits seit dem Jahr 2015 veröffentlicht die Stadt Wien jährlich einen Subventionsbericht, der sämtliche Förderungen eines Kalenderjahres transparent auflistet. Darin sehen Leserinnen und Leser die Empfängerinnen und Empfänger der Subvention, die Art der Subvention und auch die jeweils gewährten Förderbeträge.
Sowohl die Fördernehmerinnen und Fördernehmer als auch die Abteilungen selbst unterliegen strengen und sehr oft auch häufigen Prüfungen. Diese erfolgen durch den Stadtrechnungshof oder/und auch durch den Rechnungshof des Bundes. Ich habe bereits erwähnt, dass deren Berichte eine sehr wichtige Grundlage für unsere Arbeit waren.
Die Zeuginnen und Zeugen konnten belegen, dass die in diesen Berichten ausgesprochenen Empfehlungen zum großen Teil bereits umgesetzt wurden, jedoch haben wir auch vernommen, dass einige wenige Empfehlungen nicht verwirklicht wurden, weil sie sich aus Sicht des Magistrats zum Beispiel als praxisfern herausgestellt haben. Es sei hier beispielhaft die Empfehlung an die Stadt Wien genannt, bei der Vergabe von Förderungen von Großveranstaltungen bereits im Vorhinein eine fertige Detailplanung beziehungsweise ein Gesamtkalkulati
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