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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 26.05.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 73

 

aller Nebenkosten - inklusive der Betriebskosten, inklusive Steuer, und so weiter. Die Gesamtsumme, mit der wir das WUK belasten, liegt heuer bei 74.000 EUR, und gleichzeitig geben wir hier einen Zuschuss für genau diese Miete in Höhe von 150.000 EUR? Das ist ja kein Mietenzuschuss, das ist eben eine Kultursubvention. Dann nennen wir sie so, aber das steht hier nicht im Antrag. Beantragt wird hier - ich lese wortwörtlich vor: „Beschreibung des Vorhabens: Zuschuss für die Mietkosten.“ Und auch im Jahr 2021 ist die Miete deutlich niedriger als das, was wir hier zuschießen. Das heißt, dieser Akt ist tatsachenwidrig, er wurde zu einem Zeitpunkt im Kulturausschuss diskutiert, als dieser Vertrag noch nicht gültig war. So ist dieser Fehler wahrscheinlich entstanden.

 

Ich würde jetzt ganz gerne von der Frau Berichterstatterin, die nach meiner Geschäftsordnungswortmeldung gesagt hat: „Ich bitte um Zustimmung.“, wissen, mit welcher Begründung, sehr geehrte Frau Berichterstatterin, Sie um Zustimmung zu einem tatsachenwidrigen Antrag bitten, mit welcher Begründung Sie die Zustimmung für einen Mietzuschuss in Höhe von 300.000 EUR von diesem Gremium beschlossen haben wollen, die die MA 34 gar nicht vorschreibt. Das würde ich gerne wissen. Wir reden hier von einem tatsachenwidrigen Antrag und da hätte ich ganz gerne erklärt, wieso wir dem die Zustimmung geben sollen. Nicht die Kulturförderung, das steht hier nicht zur Debatte. Kulturförderung mag wichtig und richtig sein, das steht hier nicht zur Debatte. Wir diskutieren hier darüber, dass wir einem tatsachenwidrigen Antrag - wenn Sie so wollen - missbräuchlich die Zustimmung geben sollen.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Bitte.

 

12.02.52

Berichterstatterin GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Diese Debatte ist entstanden, da der Absetzungsantrag quasi unmittelbar vor dem Geschäftsstück eingereicht worden ist und sich so keine Gelegenheit geboten hat, das noch einmal zu überprüfen. Die Frau Stadträtin und das Ressort werden das auch mit der MA 7 noch einmal im Nachhinein klären. Nachdem wir ja die Abstimmung erst am Ende der Sitzung vornehmen, werden wir versuchen, diese Tatsache auch mit der zuständigen Magistratsleiterin noch einmal zu klären. Am Ende wird man dann die Abstimmung vornehmen beziehungsweise gibt es auch die Möglichkeit einer Debatte beim Wohnausschuss, wo ja, glaube ich, der WUK-Akt auch auf der Tagesordnung steht.

 

Vorläufig bitte ich einmal um Zustimmung, zur Sicherheit.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön.

 

12.03.53 Es gelangt die Postnummer 24 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Förderung für Veranstaltungen im Bereich Literatur.

 

12.04.06Nachdem keine Wortmeldung vorliegt, kommt gleich die Postnummer 28 zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH, und ich bitte die Berichterstatterin, Frau GR Mag. Straubinger, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.04.27

Berichterstatterin GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA: Ich bitte auch zum vorliegenden Akt um Zustimmung.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Herr GR Berger. - Bitte schön.

 

12.04.38

GR Stefan Berger (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Sitzungssaal!

 

Die Frau Vorsitzende hat es erwähnt, Gegenstand ist aktuell die Kunst im öffentlichen Raum GmbH beziehungsweise eine entsprechende Subvention in der Höhe von rund 950.000 EUR. Ich will es nicht allzu ausschweifend behandeln, da es im Endeffekt alljährlich eine ähnliche Faktenlage ist, so auch dieses Jahr. Jahrein und jahraus kritisieren wir Freiheitliche einen großen Punkt an dieser Fördervergabe, nämlich, dass der Kunst im öffentlichen Raum - gegen die es ja prinzipiell so nichts einzuwenden gibt, die ja durchaus im öffentlichen Raum auch ihre Berechtigung hat -, bis das dann tatsächlich bei den Künstlern ankommt, eine GmbH zwischengeschalten ist. Und auch nicht unbeträchtlich zwischengeschalten ist, denn bei einer Fördersumme von rund 950.000 EUR verschwinden rund 200.000 EUR alleine im Verwaltungsaufwand bei dieser GmbH.

 

Unser jährlicher Kritikpunkt hat auch einen Lösungsansatz beinhaltet, nämlich, diese Kunst im öffentlichen Raum, die Jurytätigkeit, die entsprechende Vergabe über die MA 7 abzuwickeln. Die MA 7 hat wie in anderen zahlreichen Beispielen auch hier entsprechende Expertise, es wäre kein Problem, das über die MA 7 abzuwickeln. Und ja, man könnte verhindern, dass wieder 200.000 EUR von dieser Gesamtfördervergabe irgendwo in einem Verwaltungsspeck versinken, hier eben in einer GmbH.

 

Wieso ist das für uns besonders in Zeiten wie diesen einfach nicht stimmig mit der Beschlusslage, die wir sonst im Gemeinderat beziehungsweise im entsprechenden Ausschuss haben? Wir beschließen mittlerweile in jedem Gemeinderatsausschuss irgendwelche Covid-19-Projekte, die Künstler, Kulturschaffende auf Grund deren angespannter Situation in ihren Tätigkeiten unterstützen sollen, weil eben viele Projekte, viele Veranstaltungen auf Grund der Coronavirus-Krise nicht stattfinden können. Wir beschließen Arbeitsstipendien in Millionenhöhe - mittlerweile bereits in mehreren Ausschüssen -, es gibt immer wieder zusätzliche Anträge, dass Künstlern und Kulturschaffenden entsprechend der Fair-Pay-Initiative zusätzlich Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf der anderen Seite schaltet man dann diverse künstliche Einrichtungen wie eben diese GmbH dazwischen, wo es doch so wichtig wäre, dass zu 100 Prozent oder zu nahezu 100 Prozent die Fördersummen auch tatsächlich bei den Künstlern und Kulturschaffenden ankommen.

 

Ich habe mir auch die Tätigkeit dieser GmbH ein bisschen angeschaut und muss schon sagen, dafür, dass es da eine hauptamtliche Geschäftsführerin gibt oder tatsächlich 200.000 EUR in diese GmbH fließen, ist

 

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